Landwirtschaft und Naturschutz Februar 2015

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
anbei erhaltet Ihr meinen aktuellen Newsletter zu Themen aus den Bereichen Landwirtschaft und Naturschutz. Mit Sicherheit war in den vergangenen Monaten das Ökologische Jagdgesetz in meinem Bereich dominierend. Ich meine, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen gegen den massiven und teilweise auch irrationalen Widerstand des Landesjagdverbandes auf einem sehr guten Weg sind, ein modernes Jagdgesetz zu bekommen.
Mit Blick auf die Zukunft hat die Fraktion Anfang Februar auf einer Klausur über die Schwerpunktthemen bis 2017 und darüber hinaus beraten. Auch hinsichtlich des Beschlusses des letzten Bundesparteitages (BDK) zur Agrarwende bleibt die Agrarpolitik für mich das Kernthema meiner Arbeit. Auch zukünftig wird uns die Landwirtschaft mit allen ihren Facetten beschäftigen: Abkehr von den Tierfabriken hin zu artgerechteren Tierhaltungsformen, vermehrte Fruchtfolgen, Grünlandbewahrung und mehr Schutzzonen (z.B. Gewässerrandstreifen) im Ackerbau, eine Stickstoffstrategie und sowieso der Erhalt und die Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft.
Hierbei müssen wir mit dem Widerstand der landwirtschaftlichen Verbände rechnen. Aber die wieder einmal großartige Demonstration „Wir haben es satt“ anlässlich der Grünen Woche in Berlin hat gezeigt, dass große Teile der Bevölkerung die Agrarwende wollen und mittragen.
Für den Naturschutz wollen wir eine Verringerung des Pestizid-Einsatzes, mehr Ökolandbau und einen weiteren Nationalpark für NRW erreichen. Das sind dicke Bretter, für die man einen langen Atem braucht. Zudem stehen die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und die Novellierung des NRW-Landschaftsgesetzes zum NRW-Naturschutzgesetz bevor. Wir haben uns auch vorgenommen, die Veranstaltung zu regionalen Schlachtbetrieben im Juni stattfinden zu lassen und eventuell eine weitere zur besseren Verpflegung in Kantinen zu organisieren. Es wird uns also sicherlich nie langweilig werden. Darüber hinaus stehe ich immer gerne für Eure Anregungen zur Verfügung.
Mit grünen Grüßen
Norwich Rüße

Naturschutz

Ökologisches Jagdrecht: Gesetzentwurf im Landtag

Der Gesetzentwurf für ein neues ökologisches Jagdrecht hat den Landtag erreicht. Opposition und Regierungsfraktionen haben das neue Jagdrecht in teils hitzig geführten Plenardebatten diskutiert. Ich habe in meiner Rede mit deutlichen Worten die Totalverweigerung von CDU, FDP und Landesjagdverband kritisiert, die einer konstruktiven Debatte im Wege steht.
Mit dem neuen Jagdgesetz modernisiert NRW die Jagd und macht sie zukunftsfest. In einer Zeit, in der die Gesellschaft intensiv den Sinn der Jagd diskutiert und hinterfragt, gibt das neue Gesetz die richtigen Antworten: Viele tierquälerische Praktiken, beispielsweise das Jagen von Füchsen und Dachsen in ihrem Bau oder der Einsatz sogenannter Totschlagfallen, werden in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Auch der bisher umfangreich durchgeführte Abschuss von Hauskatzen – 10.000 sind es pro Jahr in NRW – wird in Zukunft untersagt. Außerdem wird das Gesetz den Schutz der Wälder verbessern und einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten: Tiere, die auf der roten Liste stehen, dürfen nicht mehr gejagt werden. Alles in Allem ist der Gesetzentwurf ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen der Jagd, der Ökologie und des Tierschutzes. Dies habe ich auch nach der Anhörung zum Gesetzentwurf in meiner Pressemitteilung vom 22. Januar dieses Jahres zum Ausdruck gebracht.
Damit alle Interessierten und auch unsere kommunalpolitisch aktiven MitstreiterInnen gut informiert sind, haben wir am 23. Januar einen Grün-internen Austausch zur Jagdgesetznovelle veranstaltet. Hier haben wir die wichtigsten Inhalte des geplanten neuen Jagdrechts kompakt vorgestellt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der GRÜNEN Landtagsfraktion zu finden. Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)“ (Drs. 16/7383) Meine Rede und Video zur ersten Lesung der Jagdgesetznovelle am 05.12.2014 Meine Pressemitteilung „Modernes Jagdgesetz ist gut für Jäger, Wald und Tiere“ vom 22.01.2015 Kompakt erklärt: Das neue Jagdgesetz – modern, ökologisch und tiergerecht

Gehölzpflege an Straßen in NRW: Neue Saison ist eröffnet

Seit Oktober gilt die Gehölzpflegesaison für Straßen.NRW wieder als eröffnet. Landesweit werden Bäume und Sträucher als sogenanntes „Straßenbegleitgrün“ gefällt oder gekürzt. Dabei kommt es mitunter vor, dass einzelne Maßnahmen den örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend angepasst sind. Die vielen Beschwerden und Zuschriften, die uns zur vergangenen Saison erreicht haben, haben wir zum Anlass genommen, frühzeitig auf die geplanten Aktionen aufmerksam zu machen. Wir rufen dazu auf, als falsch erachtetes Vorgehen zu benennen und aktiv zu werden. 
An einigen Standorten reichen sicherlich auch schonendere Maßnahmen als geplant aus, um eine angemessene Gehölzpflege zu gewährleisten. Im Interesse des Natur- und Artenschutzes kann jede und jeder vor Ort mithelfen und aktiv prüfen, ob an einzelnen Stellen zu starke Eingriffe geplant sind.
Welche Straßen betroffen sind, welche Alternativen zur besonders eingriffsintensiven Gehölzpflege bestehen und an welche Stellen Ihr Euch wenden könnt, ist unserer Kommunalinfo zu entnehmen. Kommunalinfo: Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW – neue Saison ist eröffnet!

Meine Rede zum Haushalt: Artenvielfalt und Förderung des ländlichen Raums

In meiner diesjährigen Rede zum Haushalt habe ich einen Schwerpunkt auf das wichtige Thema Artenvielfalt gelegt. Der Verlust von Arten und der biologischen Vielfalt ist dramatisch und zeigt uns ganz deutlich, dass wir die ökologischen Grenzen unseres Planeten an vielen Stellen überschreiten.
Bei der gut dokumentierten Vogelwelt geht es mittlerweile um den Zusammenbruch ganzer Populationen. Wenn wir wollen, dass Arten wie Uferschnepfe, Lerche und Kiebitz bei uns in Zukunft noch eine Heimat haben, müssen wir entschieden handeln! Einige wichtige Schritte haben wir Grüne in der Vergangenheit bereits eingeleitet.
Gelobt habe ich die Verhandlungserfolge des Umweltministers bei den EU-Mitteln für die Förderung ländlicher Räume. Ihm ist zu verdanken, dass Nordrhein-Westfalen jetzt insgesamt über 120 Millionen Euro mehr zugunsten seines ländlichen Raums als in der letzten Förderperiode erhält. Insgesamt stehen für den Zeitraum 2014 bis 2020 über eine Milliarde Euro Fördergelder von EU, Bund, Land und Kommunen für Projekte zur Förderung ländlicher Räume in NRW zur Verfügung. Allein für das Leader-Programm werden 70 Millionen bereitgestellt. Meine Rede zum Landeshaushalt 2015 im Plenum am 03.12.2014

Dokumentation der Veranstaltung „Für eine erfolgreiche Umsetzung der NRW-Biodiversitätsstrategie – vom Landschaftsgesetz zum NRW-Naturschutzgesetz“

Am 26. September 2014 fand im Landtag unsere Veranstaltung „Für eine erfolgreiche Umsetzung der NRW-Biodiversitätsstrategie – vom Landschaftsgesetz zum NRW-Naturschutzgesetz“ mit einigen Experten aus unterschiedlichen Bereichen statt. Hierbei wurden die Anforderungen an das künftige NRW-Naturschutzgesetz und die Erfahrungen mit dem bisherigen aus der Sicht des Ministeriums, der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit, der hauptamtlichen Naturschutzarbeit sowie aus Sicht einer der Landwirtschaft nahestehenden Stiftung beleuchtet. Diese verschiedenen Blickwinkel haben gute Anregungen für die weitere Arbeit hin zum NRW-Naturschutzgesetz hervorgebracht, die in der Dokumentation festgehalten sind. Dokumentation: Für eine erfolgreiche Umsetzung der NRW-Biodiversitätsstrategie

Landwirtschaft

Kreise werden entlastet: Rede zur Neufassung des Tierseuchengesetzes

Bei der Beseitigung von verendeten Tieren aus der Landwirtschaft müssen die Kreise und kreisfreien Städte bisher noch 90 Prozent der Kosten übernehmen, beim Landwirt landen nur die restlichen 10 Prozent auf der Rechnung. Davon profitieren insbesondere Großbetriebe: Je größer der Betrieb, umso höher die Summe der Subvention. Für die kommunalen Kassen hingegen wird es bei dieser Form der Kostenteilung teuer: Allein der Kreis Borken zahlt etwa 1,2 Millionen Euro pro Jahr, beim Kreis Steinfurt sind es etwa 1,05 Millionen Euro. 
Diese Logik wird in Nordrhein-Westfalen jetzt mit der Neufassung des Tierseuchengesetzes durchbrochen. Der Kostenanteil der Landwirte steigt von 10 auf 25 Prozent, bei 640 Euro pro Betrieb und Jahr wird eine Kostendeckelung eingezogen. Damit werden auch zukünftig alle Bauernhöfe bei der Beseitigung der Falltiere unterstützt, was im Sinne des Seuchenschutzes auch richtig ist. Sehr große Schweinemast- und Hähnchenmastbetriebe müssen in Zukunft aber einen Großteil der Beseitigungskosten selbst tragen.
In meiner Rede zur Novellierung des Tierseuchengesetzes habe ich klargemacht: Wir entlasten die Kreise und kreisfreien Städte mit dieser Reform in erheblichem Maße – knapp 5 Millionen Euro werden jährlich eingespart.
Auch habe ich mein Unverständnis ausgedrückt, dass die CDU als einzige Fraktion nicht bereit ist, den ausgewogenen Gesetzentwurf mitzutragen. Die Union agiert hier einmal mehr als verlängerter Arm der Interessen des Bauernverbandes. Meine Rede zum Gesetzentwurf im Plenum am 03.12.2014

Putenmast: Antibiotika-Einsatz gefährdet Mensch und Tier

Eine Studie des NRW-Umweltministeriums belegt: In der Putenmast werden fast 93 Prozent der Tiere mit Antibiotika behandelt. Trotzdem sterben ganze 10 Prozent der Truthähne und 5 Prozent der Puten noch während der Mast. Diese Ergebnisse untermauern wieder einmal, dass die Haltungsbedingungen in der nordrhein-westfälischen Putenmast nach wie vor vollkommen inakzeptabel sind.
Erschreckend ist auch, dass ein Drittel der verabreichten Mittel in Deutschland nicht einmal zugelassen ist und dass leichtfertig auch Wirkstoffe umfangreich eingesetzt werden, die unbedingt der Humanmedizin vorbehalten werden müssen. Die diesbezüglichen Untersuchungen vom LANUV dauern noch an. Die Bundesländer NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen haben zudem das Verbot von Reserveantibiotika in der Tiermast bei der Amtschefkonferenz am 15. Januar 2015 in Berlin als Top 29 „Beschränkung der Anwendung von „Reserveantibiotika“ in der Veterinärmedizin“ zu Protokoll gegeben.
Die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen der Putenmäster haben nicht die notwendigeren Verbesserungen gebracht. Um eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes zu erreichen, brauchen wir vor allem eine deutliche Verbesserung der Haltungsbedingungen. Neben einer drastischen Reduzierung der Besatzdichte muss die Betreuungsintensität maßgeblich verbessert werden. Meine Pressemitteilung: „Antibiotika-Einsatz in der Putenmast gefährdet Mensch und Tier“ vom 25.11.2014

Große Anfrage zu Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft auf Wasser, Boden, Luft und die biologische Vielfalt

Immer größere Tierbestände und eine immer intensivere Landwirtschaft gehen mit einer starken Belastung unserer natürlichen Ressourcen und der Biodiversität einher. So ist der verstärkte Einsatz von Pflanzengiften und Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle und Gärresten) mit weitreichenden Risiken für die Qualität unseres Trinkwassers, unserer Böden und unserer Atemluft verbunden. Nährstoffüberschüsse und Gifte gelangen in das Grund- und Oberflächenwasser, Böden versauern und wichtige Lebensräume gehen verloren. Um diese Themen auf die politische Agenda zu setzen und einen Überblick über die Folgen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu bekommen, haben wir gemeinsam mit der SPD eine Große Anfrage gestellt, in der wir die Landesregierung in einem umfangreichen Fragenkatalog um Auskunft bitten. Die Antwort der Landesregierung liegt inzwischen vor. Nach der Auswertung folgt noch eine Beratung im Landtagsplenum. Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage: „Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“ (Drs 16/7576)

Herbsterlass zur Gülleausbringung

Der sogenannte "Herbsterlass" zur Gülleausbringung des NRW-Umweltministeriums aus dem Jahre 2012 war ein wichtiger Fortschritt zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in unsere Umwelt. Der Erlass schreibt vor, dass die Düngung nicht nach Gutdünken der Landwirtin oder des Landwirtes erfolgen darf, sondern klar am tatsächlichen Düngebedarf der angebauten Pflanzen ausgerichtet sein muss. Der Erlass verbietet zudem die Herbstdüngung nach Silomais, wenn anschließend Getreide angebaut wird.
Allerdings gilt dieses Verbot nicht für jede Maisfläche. Weil ich diese Ausnahmeregelungen aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar finde, fordere ich, das Düngeverbot nach der Ernte auf alle Maisflächen (Silomais, CCM, Körnermais) auszuweiten. Dies ist vor dem Hintergrund massiver Umweltfolgen der Herbstdüngung – wie der Bedrohung der Trinkwasserqualität und des Verlusts der Artenvielfalt  – auch dringend geboten! Gegen Deutschland ist ohnehin ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung von EU-Grenzwerten für Nitrate in Gewässern eingeleitet worden und der Sachverständigenrat für Umweltfragen mahnt eine nationale Stickstoffstrategie an. Mit einem Schreiben an den Minister habe ich in Erfahrung gebracht, ob das NRW-Umweltministerium unsere Position teilt und welche Schritte es einleiten wird. Grundsätzlich wird unsere Position geteilt, dass Güllegaben nach Maisanbau für die Folgefrucht mit Blick auf die Nährstoffversorgung nicht notwendig sind. Das Ministerium will die anstehende Novellierung der Düngeverordnung (DüngeVO) auf Bundesebene abwarten und dann entsprechend nachjustieren.

Besuch der Messe Biofach 2015: Bio-Bauern brauchen Sicherheit – gerade jetzt!


Am 12. und 13. Februar war ich zu Gast auf der Biofach-Messe in Nürnberg. Das wichtigste Thema, das derzeit alle Aktiven bewegt, war auch dort in aller Munde: die derzeit im Verfahren befindliche Novellierung der EU-Öko-Verordnung. Hierzu habe ich mit unterschiedlichen Partnern aus der Bio-Branche Gespräche geführt und einige Fach-Foren besucht.
Denn mit dem vorliegenden Kommissions-Entwurf würden die bisher gültigen Regeln für den Öko-Landbau und die Bio-Lebensmittelwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert.
So soll beispielsweise der bisher bewährte Ansatz einer Prozesskontrolle von Bio-Produkten „vom Acker bis zum Teller“ aufgegeben werden und stattdessen lediglich durch eine Endkontrolle ersetzt werden. Außerdem plant die Kommission bisher, gesonderte Grenzwerte für Bio-Produkte festzuschreiben. Dies könnte aber dazu führen, dass auch Nicht-Bio-Produkte, die die neuen Grenzwerte dann einhielten, als Bio deklariert werden dürften, obwohl sie unter konventionellen Bedingungen erzeugt wurden.

So würde der gesamte Bio-Landbau ad absurdum geführt werden und die jahrzehntelangen Errungenschaften zunichte gemacht. Das schafft keine Sicherheit oder Anreize dafür, jetzt auf Bio-Anbau umzusteigen – im Gegenteil. Dabei ist es angesichts der schrumpfenden Biodiversität, des Klimawandels und der steigenden Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln gerade jetzt wichtiger denn je, dass mehr Ökoprodukte aus heimischer Landwirtschaft erzeugt werden.

Veranstaltung „5. Runder Tisch gegen Massentierhaltung in NRW“

Am Freitag, den 12. Dezember 2014, fand von 16 bis 19 Uhr im Düsseldorfer Landtag der 5. Runde Tisch gegen Massentierhaltung in NRW statt. Diesmal ging es um das Thema „Was kann man gegen Bestandsanlagen unternehmen?“. Dazu führte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Peter Kremer aus, welche rechtlichen Ansatzpunkte nach Erteilung einer Genehmigung es gibt, um gegen Anlagen vorzugehen. Außerdem wurde kurz über das System des Bestandsschutzes beziehungsweise der „dynamischen Anpassungspflichten“ im Immissionsschutzrecht referiert. Die Dokumentation des Vortrags und der Diskussion wird in Kürze erscheinen.