Landesplanung November 2013

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Liebe Freundinnen und Freunde,
derzeit läuft die Beteiligungsphase zum aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans. Während dies für mich bedeutet, dass ich viele Gespräche mit den verschiedensten Gruppen und Personen führe, steht ihr in den Kommunen vor gewissen Herausforderungen. Mit dem vorliegenden Kommunalrundbrief möchte ich Euch bei diesen Aufgaben unterstützen.

Der Beschlussweg des Landesentwicklungsplans:

Am 25.06.2013 ist der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) durch das Kabinett verabschiedet worden.
Von Ende August 2013 bis zum 28. Februar 2014 läuft die breit angelegte Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesem Zeitraum werden die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen zum LEP von der Staatskanzlei gesammelt und zusammengefasst.
Behördengespräche der Staatskanzlei mit den Regionalplanungsbehörden haben seit August ebenso stattgefunden wie öffentliche Informationsveranstaltungen in verschiedenen Städten in NRW.
Auf Landesebene gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Umweltministerium der Staatskanzlei und den grünen Vertretern/Innen  in und aus den Regionalräten.
Zur Erinnerung:
Der LEP definiert  Ziele und Grundsätze einer landesweiten Entwicklung auf allen relevanten Handlungsfeldern für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren. Er gibt somit lediglich Leitlinien für eine raumordnungsrelevante Entwicklung vor, die ihre Konkretisierung in den Regionalplänen findet.
Aus dem LEP selbst lassen sich daher nur bedingt konkrete Aussagen zu planerischen Überlegungen und Festsetzungen im Einzelfall für die Städte und Gemeinden ableiten.

Aktuelle Herausforderung:

Dennoch gibt es öffentliche Stellungnahmen von Verbänden und betroffenen Gebietskörperschaften, die hinsichtlich der Einstufung von Flughafenklassifizierungen bis hin zur Realisierungsfähigkeit einzelner Erweiterungsabsichten über bestehende Plangrenzen hinaus, kritische Aussagen zu den Aussagen im LEP treffen.
Da solche Diskussionen vielfach Planungsebenen „überspringen“ und „Grüne vor Ort“ zu konkreten Positionierungen zwingen, sollten – sofern möglich – Abstimmungserfordernisse frühzeitig angezeigt werden; insbesondere über die grünen VertreterInnen in den Regionalräten (siehe Liste).
Auch im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl sollten wir aufpassen mit wem wir uns vor Ort zusammentun. Das Spiel kommunale vs. Landesebene sollten wir nicht mitspielen. Daher bitte ich Euch bei Fragen zur GRÜNEN Positionierung stets den Kontakt zu suchen und Euch direkt an mich, oder an die grünen VertreterInnen der Regionalräte zu wenden.
Besonders kritisch zu sehen ist die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW zum LEP-Entwurf. Diese Stellungnahme wird in vielen Kommunen als Grundlage für die eigene Beteiligung verwendet. Zwar spricht der StGB davon, in vielen abstrakten Punkten mit dem Entwurf einverstanden zu sein. Jedoch werden konkrete Ziele wie der Ausbau der Windenergie, die Herstellung von Biotopverbundkorridoren und eine zurückhaltende Siedlungsflächenentwicklung abgelehnt oder sollen verwässert werden. Natürlich sind alle Anregungen der kommunalen Spitzenverbände willkommen und werden sorgfältig geprüft. Allerdings müssen auch die Kommunen erkennen, dass es für globale und nationale Probleme auch Lösungsansätze braucht, deren Ansatz über den Tellerrand der Gemeindegrenze hinausgeht.
Gleichzeitig gilt es in den Kommunen darauf zu achten, dass Ihr das Euch zustehende Beteiligungsrecht überhaupt wahrnehmen könnt. Bitte achtet darauf, dass Bürgermeister und Verwaltung Euch beim Verfassen und Abgeben der Stellungnahme zum LEP nicht übergehen! Dieser Anspruch gilt natürlich auch insbesondere bei der Beteiligung kreisangehöriger Kommunen im Verhältnis zu den Kreisverwaltungen. Gegebenenfalls ist durch Ratsanträge die formale Beteiligung einzufordern. Wir geben auch gerne Argumentationshilfen zu einigen sich bereits jetzt abzeichnenden Konfliktpunkten im LEP-Entwurf, die vermutlich häufiger Gegenstand von Stellungnahmen sein werden.
Zum Dritten bietet das aktuelle laufende Beteiligungsverfahren auch für uns GRÜNE die Möglichkeit spezifischen Grünen Interessen und Perspektiven mehr Gewicht beizumessen. Ich möchte an dieser Stelle darum bitten, die vor Ort aktiven Initiativen und Verbände zu ermuntern, Vorschläge zu den thematischen Ausführung und im Bedarfsfall zu den textlichen Aussagen zu treffen, sofern dies zur Klarstellung zwingend erforderlich sein sollte. Dies ist allein schon deswegen wichtig um zu verhindern, dass  grüne Vorstellungen im LEP wie Klimaschutzplan und Windenergienutzung durch die uns bekannten interessierten Kreise ohne Gegengewichtung grundsätzlich infrage gestellt werden.
Zu guter Letzt möchte ich Euch bitten, Eure Stellungnahmen oder weitere Euch vorliegende Stellungnahmen direkt an mein Büro zu leiten. So können bestimmte Frage- und Problemstellungen bereits frühzeitig eingeschätzt und bearbeitet werden.

Personelle Veränderung in der Landtagsfraktion

Leider hat uns der bisher für den LEP zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter für den LEP, Marcus Voelker, in Richtung Umweltministerium verlassen. Auf diesem Wege nochmals vielen Dank und alles Gute!
Wir haben aber mit Martin Metz einen kompetenten Nachfolger verpflichten können, der somit für Euch auch zukünftiger Ansprechpartner ist: martin.metz@landtag.nrw.de, 0211-8842826.
Neben Martin stehen natürlich auch ich (herbert.goldmann@landtag.nrw.de) sowie meine Mitarbeiter im Landtag (sara.goettmann@landtag.nrw.de) und im Wahlkreis (fabian.winkler@landtag.nrw.de) für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.
Mit vielen Grüßen
Euer Herbert  Goldmann

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