Landesförderung zur Sicherung der sozialen Arbeit an Schulen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (SGB II)

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das Thema „Soziale Arbeit an Schulen“ zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und seine Weiterfinanzierung hat uns im vergangenen Jahre wiederholt beschäftigt. Mit Beginn des Jahres 2014 hatte der Bund seine Finanzierung an der Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets eingestellt.
Die soziale Arbeit an Schulen, die im Sinne des BuT geleistet wird, ist allerdings zwingend notwendig, um dessen Angebote auch an die Kinder und Jugendlichen zu bringen. Ohne diese auf die Betroffenen zugehende Sozialarbeit wären die sachgerechte Umsetzung des BuT und damit auch die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefährdet. Dieses hatte in seiner höchstrichterlichen Entscheidung vom Februar 2010 Vorgaben zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche gemacht.
Trotz mehrfacher Initiativen vonseiten des Landes konnte mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung der Sozialarbeit an Schulen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erzielt werden. SPD und GRÜNE hatten daher beschlossen, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017) ein Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen, um zielgruppenorientierte Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu gewährleisten und so Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe zu unterstützen. Hiermit sollen die Kommunen bei ihrer originären Aufgabe, der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe unterstützt werden. Zudem soll es ihnen ermöglicht werden, dem „Hinwirkungsgebot“ zur Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II) entsprechend nachzukommen.
Dieses Förderprojekt spricht ausdrücklich auch Kommunen in prekärer Finanzlage an. Der zu leistende Eigenanteil kann in die längerfristige Finanz- und Sanierungsplanung eingepflegt werden.
Insgesamt wurde ein Ausgabevolumen von 67,5 Millionen Euro zur Grundlage genommen. Die Landesförderung entspricht rund 70 Prozent dieser Summe.
Die Landesregierung hat nun den Fördererlass hierzu herausgegeben.
Weitere Informationen zu dieser Landesförderung könnt Ihr bitte den „Hinweisen zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ entnehmen.
Wie hoch die Landesförderung für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt ist und wie hoch der Eigenanteil ausfällt, darüber informiert Euch diese Übersicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer           Manuela Grochowiak-Schmieding

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