Landesentwicklungsplan

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der neue Landesentwicklungsplan (LEP) ist ein zentrales Projekt unserer rot-grünen Landesregierung. Der alte LEP stammt aus dem Jahr 1995. Naturgemäß kann er nicht mehr die richtigen raumordnungspolitischen Antworten auf die drängenden Fragen der Gegenwart und Zukunft geben. Antworten auf Probleme wie Klimawandel, räumliche Differenzierung und demografischer Wandel müssen in einen aktuellen LEP einfließen. Nur so kann Raumordnung ihrem Anspruch gerecht werden und die Landesentwicklung nachhaltig steuern.
Auf den LEP-Entwurf 2013 folgte ein sehr breit angelegtes und offenes Beteiligungsverfahren. Am 28. April dieses Jahres fasste das Kabinett zu ersten Punkten konkrete Beschlüsse, wo der LEP-Entwurf geändert und wo er beibehalten werden soll. Darüber haben wir euch in einer Kommunalinfo bereits informiert.
Am 23. Juni 2015 hat das Kabinett weitere Beschlüsse zum LEP-Entwurf gefasst, sodass die Bearbeitung nun fast abgeschlossen ist. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen am LEP-Entwurf möchten wir Euch hiermit informieren:

Nationalparke

In Ziel 7.2-2 werden die Nationalparke Eifel und auch Senne landesplanerisch verankert. Damit gibt es vonseiten der Landesplanung einen klaren Auftrag an die Regionalplanung, eine Ausweisung eines Nationalparks Senne durch entsprechende Festlegungen zu sichern. Dies schafft die planerische Perspektive für einen zweiten Nationalpark in NRW.

Gebiete für den Schutz der Natur (GSN)

Für die regionalen Planungsträger wird die Pflicht zur Konkretisierung der GSN in den Regionalplänen stärker formuliert. Die Pflicht zur Verbindung der GSN wird gestrichen, da dies auf landesplanerischer Ebene als nicht bestimmbar eingeschätzt wird. Jedoch steht weiterhin das Ziel 7.2-1, das den landesweiten Biotopverbund, der über die GSN hinausgeht, fördern soll, im LEP.

Kulturlandschaft und Windenergie

In den Erläuterungen wird verdeutlicht, dass Windenergieanlagen dem Gedanken der Kulturlandschaft nicht entgegenstehen, sondern als deren Teil zu sehen sind.
Siedlungsentwicklung in ländlichen Räumen
Ziel 6.2-4 (Anordnung neuer Siedlungsbereiche an zentralörtlichen Siedlungsbereichen) wird wie 6.2-1 zu einem Grundsatz, der als solcher aber gleichwohl in den nachgeordneten Planungsebenen berücksichtigt werden muss. Mit diesen Regelungen wird weiterhin versucht, der Siedlungsentwicklung insbesondere in ländlichen Räumen einen Rahmen vorzugeben, sodass neue Wohngebiete – sofern sie benötigt werden – vor allem an zentralen Orten und nicht in abseitigen Lagen entstehen.

Flughäfen

Die Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen bleibt bestehen, wie es das Kabinett auch bereits am 28. April beschlossen hat. Es wurde vereinbart, dass im Zweifel die Landesregierung als Ganzes darüber entscheidet, ob Entwicklungen an Flughäfen konform zum LEP erfolgen. Damit wird der neue LEP eine wirksame Eingriffsmöglichkeit erhalten, um Fehlentwicklungen insbesondere bei Regionalflughäfen perspektivisch zu reduzieren.

Häfen

Die Aufzählung der Städte mit landesbedeutsamen Häfen wird um drei Standorte ergänzt: Emmerich, Rheinberg und Voerde.

Öffentlicher Verkehr

Die in Ziel 8.1-11 festgelegte Pflicht zur Anbindung von Mittel- und Oberzentren an den Schienenverkehr wird durch die Formulierung „Öffentlicher Verkehr“ ersetzt, da es mitunter Mittelzentren gibt, für die eine Schienenanbindung sehr schwierig zu realisieren wäre. Nichtsdestotrotz bleibt das Ziel der raumplanerischen Sicherung von Trassen im LEP-Entwurf erhalten.

Nicht-energetische Rohstoffe

Trotz anderslautender Vorschläge wird es keine Abkehr von dem Prinzip geben, dass von den gesenkten Mindestversorgungszeiträumen nicht wesentlich nach oben abgewichen werden soll.
Wie bereits am 28. April vorgesehen, wird es keine Regelung zu Tabugebieten geben, dafür werden aber fachrechtliche Regelungen des Arten-, Natur-, Wasser- und Bodenschutzes angestrebt, wie beispielsweise das Landeswassergesetz. Der Entwurf dazu wurde ebenfalls fertiggestellt.
Details könnt Ihr angehängter Veröffentlichung der Staatskanzlei entnehmen!

Wie geht es nun weiter?

Die Landesregierung wird  über die Sommerpause die finale Bearbeitung des LEP vornehmen.
Zeitnah nach der Sommerpause wird es eine drei Monate dauernde zweite Auslegung des LEP-Entwurfs geben. In diesem Verfahren können alle Beteiligten, auch die Grünen Aktiven in kommunalen Gremien, ihre Ideen und Anregungen zu den geänderten LEP-Teilen einbringen.
Im Frühjahr 2016 wird der finale LEP von der Landesregierung dem Landtag zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ich bin zuversichtlich, dass wir dann einen aktuellen LEP mit starken Grünen Ansätzen für die Zukunftsfähigkeit NRWs verabschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goldmann

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