Ladenöffnungszeiten

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beraten und beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Sonntagsschutz in NRW durch eine Reduzierung der unter Schwarz-Gelb ausgeuferten Ladenöffnung am Sonntag wieder zu stärken und gleichzeitig verbraucherfreundliche Einkaufszeiten während der Woche zu ermöglichen.
Dieser Anspruch wurde mit einem rot-grünen Änderungsantrag (siehe Anhang) zum Gesetzentwurf noch einmal unterstrichen: Wir haben uns auf eine Absenkung der im Gesetz vorgesehenen 13 möglichen Sonntagsöffnungen auf nunmehr eine Obergrenze von elf verkaufsoffenen Sonntagen je Gemeinde verständigt. Wie bisher darf jedoch jedes einzelne Geschäft nur maximal vier Mal im Jahr geöffnet sein. Für den Advent sieht der Beschluss des Parlaments vor, dass die Läden einer Kommune an insgesamt zwei Sonntagen öffnen können, aber jede Verkaufsstelle nur ein Mal.
Wir wollen, dass das Einkaufen am Sonntag eine Ausnahme bleibt und der Sonntag als Tag der Erholung und der Freizeit wieder die Regel wird. Gleichzeitig kommen wir den Einzelhändlern entgegen, die im Advent eine Konkurrenzsituation zwischen Läden in der Innenstadt und in den Stadtteilen befürchtet hatten. Damit ist gewährleistet, dass auch in Nebenzentren eine Sonntagsöffnung im Advent möglich ist und nicht nur vor allem die Innenstadt von der Öffnungsmöglichkeit profitiert – eine gute Lösung gerade auch für kleine und mittelständische EinzelhändlerInnen und die Funktionsfähigkeit der Nebenzentren.
Das Land setzt mit dem Beschluss über das neue Ladenöffnungsgesetz einen Rahmen, der in den Kommunen abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden kann. Wir freuen uns zudem, dass es mit dem Änderungsantrag auch gelungen ist, die in früheren Zeiten vorhandene Konsensrunde durch eine verpflichtende Anhörung von Gewerkschaften, Kirchen und Einzelhandel vor Ort wieder einzuführen. Damit ist auch eine Voraussetzung dafür geschaffen, qualifizierte Debatten in den Räten über die Anzahl der Sonntagsöffnung und ihre Verteilung im Jahr zu führen.
Das Gesetz soll nun zum 1. Mai in Kraft treten. Beschlüsse in den Kommunen über die Anzahl der Sonntagsöffnungen, die vor dem 18. Mai getroffen wurden, behalten dabei ihre Gültigkeit für das Jahr 2013, Beschlüsse, die nach dem 18. Mai getroffen werden, müssen auf der Basis des neuen Gesetzes getroffen werden.
Viele Grüße
Daniela Schneckenburger

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