Krankenhausplanung 2015 – regionale Planung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der neue Krankenhausplan NRW 2015 ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten. Er stellt die Grundlage dar für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen enthält der neue Plan auch neue Rahmenvorgaben.
Der Krankenhausrahmenplan NRW 2015 beschreibt u.a. die Regionalisierung der Krankenhauskapazitäten. Darin werden die landesweit festgelegten Bettenzahlen je Gebiet entsprechend der Verteilung der Pflegetagevolumina auf die Regierungsbezirke aufgeteilt (vgl.Krankenhausplanung 2015 "Planungsgrundsätze" Kap. 2.2.3). Mit Runderlass vom 24. September 2013 sind den Bezirksregierungen die Dateien zur Regionalisierung für die Gebiete zur Verwendung bei regionalen Planungsverfahren zur Verfügung gestellt worden.
Planungskonzepte: Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben können die Verhandlungspartner, die aus den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen unter Beteiligung regional betroffener Organisationen wie insbesondere den Kommunen und den Mitbewerbern bestehen, Planungskonzepte entwickeln. Diese sollen bedarfsgerechte Vorschläge enthalten, um die Strukturen in den Krankenhäusern und Regionen auf- oder abzubauen bzw. anzupassen.
Die vorbereitenden Arbeiten und die Ermittlung der regionalen Bettenzahlen gestaltete sich wie folgt: Aus den Daten KIS.NW zum Datenjahr 2010 wurden die Pflegetage für alle Disziplinen (Planbetten und Behandlungsplätze) ermittelt. Aufgeteilt nach Kreisen und kreisfreien Städten wurden die Pflegetage für die einzelnen Kommunen unter Beachtung der geänderten Struktur der Fachdisziplinen tabellarisch erfasst. Die ermittelten Werte für Chirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Plastische Chirurgie und Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und Psychosomatische Medizin wurden jeweils addiert.
Anschließend waren je Disziplin – getrennt nach Planbetten und Behandlungsplätzen die Pflegetage des Regierungsbezirks insgesamt zu den Pflegetagen jeder/s einzelnen kreisfreien Stadt! Kreises ins Verhältnis zu setzen. Mit den so ermittelten Anteilen konnten die Krankenhausbetten und –plätze auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.
Die Beschreibung des Verfahrens sowie die Verteilung der Bettenzahlen in den Versorgungsgebieten könnt Ihr dem "Bericht zum Krankenhausplan NRW 2015 – Regionale Verteilung der stationären Angebote" Vorlage 16/1732" entnehmen.

Landeskrankenhausplan 2015: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mgepa Eine Zusammenstellung (FAQ,·Liste) zu den Fragen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zur Krankenhausplan 2015 und den Antworten findet Ihr hier.

Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Landeskrankenhausplan 2015

Der Gesundheitsausschuss hatte seinerseits im Rahmen der Ausschussberatung am 08. Mai 2013 eine von GRÜNEN und SPD getragene Stellungnahme zum Krankenhausplans 2015 verabschiedet. Hierin wird deutlich gemacht, dass die Sicherung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung ein hochrangiges Ziel ist. Deshalb müsse auch dort das Angebot an Intensivmedizin gesichert bleiben, wo die Bettenzahl die Mindestzahl unterschreitet insbesondere dann, wenn ansonsten eine flächendeckende Versorgung nicht sicherzustellen ist. Begrüßt wird die klare Darstellung im Plan, dass eine Krankenhausversorgung flächendeckend im Land sichergestellt wird. Insbesondere die Entfernung des nächsten erreichbaren Krankenhauses von unter 20 Kilometer stellt für die Menschen im Lande einen wichtigen Sicherheitsfaktor dar.
Begrüßt wird auch die für die Versorgung alter Menschen im Rahmenplan dargestellte Zusammenarbeit im geriatrischen Versorgungsverbund von Fachabteilungen wie Innere Medizin, Neurologie, Urologie, Gynäkologie sowie die Kooperation mit dem ambulanten Sektor. Darüber hinaus wird in der Stellungnahme u.a. empfohlen,

  • eine gemeinsame Planung von stationärer Krankenhausversorgung und ambulanter Versorgung durch niedergelassenen Ärzte weiter zu entwickeln und auch neue gemeinsame Versorgungsformen zu fördern;
  • eine regionale Vernetzung zu befördern, um damit besser die Gesundheitsversorgung auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausrichten zu können;
  • insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine wohnortnahe Versorgung zu schaffen und hierzu auch die Kooperation zwischen den Einrichtungen zu verbessern;
  • zur Deckung des Versorgungsbedarfs in der Psychiatrie auch außerstationäre Versorgungskonzepte zu entwickeln, weiter auszubauen und hierzu bestehende Konzepte“ wie „Home Treatment“ zu befördern;
  • dafür zu sorgen, dass sich die Krankenhäuser stärker interkulturell öffnen;
  • vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrganges vorübergehend eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahl zu ermöglichen;
  • bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans insbesondere bei der Umsetzung der Bettenreduzierung die regionale Bedarfslage und die zu erwartende demografische Entwicklung zu berücksichtigen.

Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Krankenhausplan 2015 im Wortlaut (beschlossen in der Sitzung des AGS am 08.05.2013 mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die GRÜNEN) siehe hier.
Weitere Informationen zur neuen Krankenhausplanung siehe auch das Kommunalinfo „Krankenhausplanung 2015“ vom 26.07.2013 siehe hier.
Mit Grünen Grüßen
Arif Ünal

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