Kommunen nicht mit den Corona-Folgekosten alleine lassen – Sofortprogramm zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
in der vergangenen Woche hat der Landtag in einer Sondersitzung das Corona-Soforthilfeprogramm in Höhe von 25 Milliarden Euro einstimmig beschlossen. In der Plenarsitzung in dieser Woche wird die erste Lesung zum Pandemie-Gesetz der Landesregierung stattfinden. Damit will die Regierung landesrechtliche Regelungen mit Blick auf die Corona-Krise anpassen. Anders als für das Soforthilfe-Programm hat Schwarz-Gelb für dieses Vorhaben viel Kritik von Opposition und Expert*innen einstecken müssen, sowohl für das Vorgehen als auch für die Inhalte des Gesetzes. Zu Recht. Wir halten Teile des Gesetzentwurfs für verfassungsrechtlich bedenklich. Mit der Regelung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, greift die Landesregierung, anders als der Bund, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen. Zudem haben wir ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren mit der Hinzuziehung von Stellungnahmen Sachverständiger gefordert.Und der Druck der Opposition hat gewirkt: Anstatt das Gesetz an einem Tag durch den Landtag zu peitschen, wird es nun doch sorgfältiger beraten. Das beinhaltet auch eine Anhörung u.a. mit Verfassungsrechtler*innen und den kommunalen Spitzenverbänden.
Auch Ministerin Scharrenbach greift erste Punkte unserer Forderungen für die Kommunen auf – wie zum Beispiel die Verlängerung des Stärkungspaktes oder ein Ausgliedern der Corona-Aufwendungen. Bisher hat die Ministerin allerdings noch nichts Konkretes vorgelegt und weder eine notwendige Änderung der Gemeindeordnung noch substanzielle Hilfen zum Ausgleich der Steuerausfälle zugesichert.
Grünes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Kommunen
Wir haben heute in der Fraktionssitzung einen Entschließungsantrag beschlossen, den wir am morgigen Mittwoch in das Plenum einbringen werden. Darin fordern wir Schwarz-Gelb auf, ein Soforthilfe-Programm zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit aufzulegen.
Schon heute ist klar, dass die Kommunen im Zuge der Corona-Krise Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe zu erwarten haben, insbesondere bei der Gewerbesteuer. Das wird sich bereits kurzfristig in diesem Jahr bemerkbar machen, da die Finanzbehörden angewiesen sind, Stundungsregelung möglichst großzügig und unbürokratisch zu handhaben. Aber auch im kommenden Jahr wird es zu Ausfällen oder Rückzahlungen kommen. Außerdem wird die zu erwartende Verringerung des GFG-Verbundsteuer-Aufkommens (Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer) im kommenden Jahr zu geringeren Schlüsselzuweisungen an die Kommunen führen. Diese und weitere Faktoren werden die kommunalen Haushalte massiv unter Druck setzen.
Die Städte und Gemeinden brauchen daher dringend die Unterstützung des Landes, sowohl bei den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch in finanzieller Hinsicht. Der Gesetzentwurf der Regierung gibt auch nach Ansicht der Spitzenverbände auf diese wesentlichen Fragen keine Antworten. Die Stellungnahmen der drei Kommunalen Spitzenverbände findet Ihr im Anhang dieses Kommunalinfos.
Unser Entschließungsantrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket – insbesondere fordern wir folgende Punkte:
·         Sofortige Liquiditätssicherung der Kommunen aufgrund eintretender Einnah­meausfälle, vor allem bei der Gewerbesteuer, aber auch bei den Anteilen an der Einkommensteuer und anderer Steuerarten durch das Land. Haushaltssperren müssen ausdrücklich vermieden werden, Mehrausgaben durch Corona müssen in den Haushalten separat erfasst werden
·         Zur Abfederung der Steuerausfälle sind direkte Finanzhilfen des Landes aus dem Sondervermögen des Landes bereitzustellen.
·         Vollständige Übernahme der Kosten der Elternbeiträge bei Kindertagesein­richtungen und Ganztagsbetreuung an Schulen während der angeordneten (Teil-) Schließung durch das Land.
–         Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Asyl­suchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und Schaffung einer Regelung zur vollständigen landesseitigen Finan­zierung der Versorgung sogenannter Geduldeter. Beide Maßnahmen wür­den die Kommunen finanziell massiv entlasten.
·         Die Lösung der Altschuldenproblematik ist angesichts der Corona-Krise nicht etwa nachrangig geworden, sondern dringender denn je. Die Belastung vieler Kommunalhaushalte durch extrem hohe Liquiditätskredite beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden bereits in Normalzeiten. Des­halb muss die aktuelle Ausnahmesituation dazu führen, dass die Bemühungen des Landes für einen Altschuldenfonds noch einmal deutlich intensiviert wer­den.Das komplette Maßnahmenpaket findet Ihr im beigefügten Entschließungsantrag.Für Eure Arbeit vor Ort haben wir Euch zudem eine Muster-PM beigefügt Für weitere Nachfragen steht Euch auch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunales, Marc Schulz (marc.schulz@landtag.nrw.de, 0211 884 2862), gerne zur Verfügung.

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