Kommunen erhalten 5 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund – weitere Entlastungen sind aber notwendig!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das Bundeskabinett hat gestern den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen freigemacht. Zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2017 wird es nun für 2017 eine weitere Unterstützung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben.
Das sind gute Nachrichten für die NRW-Kommunen. Rot-Grün in NRW setzt sich seit 2010 beharrlich beim Bund für die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation ein und hat hier wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen. Die in 2017 einmalige Entlastung durch das 1,5-Milliarden-Paket führt zu kommunalen Mehreinnahmen in NRW von etwa 372 Millionen Euro, so der Landkreistag in einer Stellungnahme. Zwei Drittel der Mittel stammen aus einem höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, ein Drittel wird aus einer Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) getragen.
Bei den Soforthilfen von jährlich einer Milliarde Euro bleibt es bei dem Verteilschlüssel von 50 Prozent Umsatzsteueranteil und 50 Prozent KdU-Mitteln. Insgesamt führen die Soforthilfen aus dem 1-Milliarde-Programm in NRW für die Jahre 2015 bis 2017 zu Haushaltsentlastungen von rund 133 Millionen Euro beim KdU-Aufwand im Vergleich zu 2013 und weiteren 120 Millionen Euro pro Jahr durch einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil.
Hinzu kommt noch das Investitionsprogramm von bundesweit 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018, von dem besonders die finanzschwachen Kommunen profitieren sollen. Hierbei geht es auch um Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Wir setzen dabei auf die Bestätigung des bisher vorgesehenen Anteils von 1,125 Milliarden Euro für NRW im Gesetzgebungsverfahren. Meine Berechnung zur Verteilung der Mittel auf Basis der durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2013 bis 2015 werde ich in Kürze auf meiner Webseite veröffentlichen. Wer die Daten kurzfristig benötigt, kann mir dies gerne per Mail mitteilen: mario.krueger@landtag.nrw.de.
Die Mittel des Bundes dürfen nur investiv verwendet werden, daher empfiehlt es sich, sie für bereits geplante Investitionsprojekte einzusetzen.
Die jetzt beschlossenen finanziellen Hilfen sind allerdings noch weit vom dem entfernt, was die Große Koalition an notwendigen Entlastungen versprochen hatte. Von 5 Milliarden Euro jährlich ab 2014, also 20 Milliarden Euro insgesamt für diese Legislaturperiode, war die Rede. Dann kam die Ernüchterung mit der Koalitionsvereinbarung und nun, nach einigem Druck auf die Bundesregierung, die einmalig 3,5 Milliarden (Investitionsprogramm) plus 1,5 Milliarden (zusätzliche Soforthilfe) als Antwort. Es muss dringend weitergehen. Die Kommunen müssen von den steigenden Sozialkosten entlastet werden – möglichst noch vor 2018 und beispielsweise durch die zügige Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes.
In der Anlage findet Ihr die Tabellen, denen Ihr die für Eure Kommune/n aufgeschlüsselten Zahlen entnehmen könnt, und den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Landtagssitzung, mit dem Rot-Grün bekräftigt, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Kommunen entlastet werden. Zudem wird die Landesregierung damit aufgefordert, sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Investitionsprogramm 1:1 an die Kommunen weitergeleitet werden und dass auch auf Landesseite eine Verteilung nach fairen, klaren und objektiv nachprüfbaren Kriterien erfolgt. Zudem haben wir je eine Muster-Pressemitteilungen für kreisfreie sowie kreisangehörige Kommunen und Kreise vorbereitet.Hintergrund ist, dass die KdU-Entlastung nur an die Kreise und kreisfreien Städte geht, die Entlastung über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nur an die Kommunen.
Viele Grüße,
Mario Krüger MdL