Kommunalinfo: „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ – Kurzauswertung für die Bereiche Schule und Bildung

Portrait Lena Zingsheim-Zobel
Portrait Eileen Woestmann

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben am 27. Juni den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Schule und Bildung informieren. Wir – Lena Zingsheim-Zobel und Eileen Woestmann – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Insbesondere die Grundschullehrkräfte legen in der Zusammenarbeit mit den Schüler*innen die Grundsteine für gelingende Bildungsbiografien. Die Wertschätzung dieser wertvollen Arbeit schlägt sich zukünftig auch im Gehalt nieder. A13 wird zum Einstiegsgehalt aller Lehrämter. Dies gilt nicht nur für Lehrer*innen, die das neue Lehramtsstudium studierten, sondern für alle Bestandslehrkräfte ohne weitere Nachqualifikationen. Die Anpassung erfolgt in Stufen innerhalb dieser Legislaturperiode.

 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt – Wir setzen um

Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Durch eine schulrechtliche Verankerung des Ganztags stärken wir die Qualität. Mindeststandards in enger Abstimmung mit Schul- und Jugendhilfeträgern sind unser Ziel. Im Gespräch mit Eltern und den Akteur*innen der OGS werden wir die Erarbeitung des Landesausführungsgesetzes vorantreiben und durch einen Expertenbeirat begleiten lassen. Damit eine Rhythmisierung der Schul- und Betreuungsangebote ermöglicht wird, streben wir eine engere Zusammenarbeit aller in der Schule tätigen Fachkräfte an.

Wir übernehmen Verantwortung für alle Schüler*innen

Wir wollen, dass jede*r Schüler*in ihr*sein individuelles Potenzial ausschöpfen kann und die Lernunterstützung erhält, die sie*er benötigt. Dabei ist die individuelle, nachhaltige und vielfaltsoffene Förderung eine Schlüsselfunktion, denn alle Kinder sind willkommen und sollen zu ihrem bestmöglichen Abschluss begleitet werden.

Wir wollen deshalb dafür Sorge tragen, dass erzwungene Schulformwechsel auf das pädagogisch notwendige Maß reduziert werden und der Weg freigemacht wird, Hauptschulbildungsgänge an Realschulen zu implementieren. Dafür werden wir eine Änderung des § 132c SchulG NRW veranlassen. Somit erhalten auch die Kommunen eine verlässliche Planbarkeit in den Schulentwicklungsplänen.

Pädagogische Freiheit

Wir wollen den Schulen mehr Möglichkeiten als bislang geben auf aktuelle Themen und Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen zu können. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird Teil von Schule nicht nur im Unterricht oder an sogenannten FreiDays, sondern auch in der Ausgestaltung der Schulkonzepte, Gebäude und Schulhöfe. Um die Kinder im Fokus haben zu können, soll es weiter möglich werden individuelle Leistungsüberprüfungen einzusetzen. Nicht zuletzt haben wir festgeschrieben, dass auch oder gerade Schulen Orte sein müssen, in denen Vielfalt respektiert und Diskriminierungen nicht toleriert werden. Schulen sollen Schutzräume für queere Jugendliche werden und schulisches Personal wollen wir stärker fortbilden.

Aktionsplan Inklusion in Zusammenarbeit mit Monitoring-Stelle

Wir sind davon überzeugt, dass Inklusion uneingeschränkte Teilhabe in unserer Gesellschaft schafft und das inklusive Bildung die Aufgabe aller Schulen und Lehrkräfte ist. Die inklusive Beschulung aller Schüler*innen steht im Mittelpunkt und trägt zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft bei. In Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle Nordrhein Westfalen werden wir den „Aktionsplan Inklusion“ erstellen, indem unter anderem die Rolle der sonderpädagogischen Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen unter Einbindung von Beratung und Unterrichtstätigkeit geklärt wird. Wir sprechen uns dafür aus, dass die  multiprofessionellen Teams gestärkt werden. Denn dies trägt nicht nur zur Entlastung der Lehrkräfte , sondern auch zur interdisziplinären Förderung bei. Außerdem werden wir das sogenannte AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung) nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards überarbeiten und prüfen, ob die Durchführung der Begutachtung durch ein interdisziplinäres Team begleitet werden kann.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Schule und Weiterbildung,  Norbert Czerwinski (norbert.czerwinski@landtag.nrw.de, 0211 884 2885), wenden.

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