Kommunalinfo: „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ – Kurzauswertung für den Bereich Kommunales

Portrait Robin Korte
Portrait Dagmar Hanses

die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben an diesem Montag den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zum Thema Kommunales informieren. Wir – Dagmar Hanses und Robin Korte – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Sechs Milliarden Euro für kommunalen Klimaschutz

NRW geht wieder voran beim Klimaschutz – und nimmt die Kommunen dabei mit. Dafür werden wir ein langfristig ausgerichtetes Programm auflegen, um kommunale Investitionen in den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in den kommenden 20 Jahren mit jährlich 300 Millionen Euro zu unterstützen. Damit machen wir den Weg frei für kommunalen Klimaschutz – von der energetischen Sanierung von Schulen und Kitas und dem Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zum Ausbau des Bus- und Bahnangebots oder der Fuß- und Radwege. Zugleich stärken wir mit dieser beträchtlichen Finanzspritze die Infrastruktur unserer Kommunen im ganzen Land.

Kommunaler Altschuldenfonds: NRW macht Tempo

Seit vielen Jahren wird um eine Lösung der kommunalen Altschuldenfrage gerungen. Wir werden nun endlich handeln und eine einmalige Kraftanstrengung unternehmen, damit die betroffenen Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückerhalten. Gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesländern werden wir noch in diesem Jahr auf den Bund zugehen, um die von der Bundesregierung versprochene bundesweite Lösung zu erreichen. Wenn eine bundesweite Altschuldenlösung erneut scheitern sollte, werden wir im kommenden Jahr selbst eine Lösung herbeiführen, um unsere Kommunen von alten Kassenkrediten zu befreien. Dabei sind für uns drei Bedingungen zentral: Es muss eine spürbare und dauerhafte Entlastung der teilnehmenden Kommunen geben. Diese muss sich auch in der Vermögensbilanz niederschlagen. Zudem darf der notwendige Eigenanteil unsere Kommunen nicht überfordern.

Wir reformieren Förderprogramme und ermöglichen Städten und Gemeinden eigene Wege zu gehen

Unser Ziel ist, dass alle Kommunen unabhängig von Finanz- und Personalkraft den gleichen Zugang zu Förderprogrammen des Landes erhalten. Dazu werden wir die Förderlandschaft des Landes reformieren. Wir werden Programme zusammenlegen, Förderkriterien harmonisieren und Kosten für Personal und Administration stärker förderfähig machen. Informationen, Antragsstellung und Verwendungsnachweise zu allen Programmen des Landes wollen wir auf einer zentralen digitalen Plattform zusammenführen sowie einfach und transparent ausgestalten. Gleichzeitig wollen wir es Kommunen ermöglichen verstärkt eigene Wege außerhalb des landesrechtlichen Rahmens zu gehen. Dazu werden wir die Nutzung der kommunalen Experimentierklausel, z.B. im Bau- und Denkmalrecht, erleichtern und neue Finanzierungsmodelle für kommunale Vorhaben, wie die sogenannte Drittnutzerfinanzierung im ÖPNV, ermöglichen.

Stabile Kommunalfinanzen in Stadt und Land

Unsere Kommunen müssen während und nach den aktuellen Krisen finanziell handlungsfähig bleiben. Darum werden wir die Konnexitätsfolgenabschätzung nach dem Pandemiegesetz umgehend vornehmen, um schnell zu einem notwendigen Kostenausgleich zu gelangen und die Kommunen zügig zu entlasten. Damit alle Kommunen eine verlässliche Planungsgrundlage haben, werden wir das Gemeindefinanzierungsgesetz planbar und fair weiterentwickeln. So werden wir die Rückzahlung der knapp 1,5 Milliarden Euro, die das Land im Zuge der Pandemie als Kredit für die Gemeindefinanzierung gewährt hat, über den maximal möglichen Zeitraum von 50 Jahren strecken und so die Belastung auf ein leistbares Maß begrenzen. Darüber hinaus wird auf die zweite Stufe der 2022 eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden verzichtet.

Wir stärken die kommunale Demokratie

Last but not least werden wir in den kommenden fünf Jahren die demokratischen Strukturen vor Ort, das kommunale Ehrenamt und die Arbeit der kommunalen Gremien stärken. So werden wir die Rechte der Kreistage erweitern, indem wir ihnen ermöglichen Beigeordnete zu wählen. Beiräte (Jugend, Inklusion, Integration, Senioren, u.ä.) werden wir weiter stärken, indem wir es Kommunen ermöglichen, diese besser in die Arbeit der Fachausschüsse einzubeziehen. Auch die Arbeit der Ratsmitglieder und Fraktionen werden wir zusätzlich unterstützen. Neben einer Weiterentwicklung digitaler Gremiensitzungen, wird dazu auch eine Evaluation der Entschädigungsregelungen zählen.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Kommunales, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de, 0211-884 2927), wenden.

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