Kommunalinfo zu Verkehrspolitik

Liebe Leserinnen und Leser

ich möchte heute über zwei verkehrspolitische Themen informieren, die auch für die kommunalpolitische Arbeit vor Ort interessant sein könnten:

  1. SPNV-Zielnetzkonzeption 2032/2040

Verkehrsministerin Brandes hat in der gestrigen Verkehrsausschusssitzung des Landtags die neue SPNV-Zielnetzkonzeption vorgestellt (Vorlage siehe hier). Darin sind eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung und Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Die Konzeption wurde in Zusammenarbeit mit den drei Verkehrsverbünden entwickelt und beinhaltet sowohl bereits schon ältere Planungen wie beispielsweise zum Bahnknoten Köln oder zur Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Münster-Sendenhorst (WLE) als auch einige neue Projekte. Insgesamt sind 98 Vorhaben aufgeführt, die durch den Ausbau von vorhandenen und den Bau von neuen Schienenstrecken, Reaktivierungen, Elektrifizierung, Ausbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie technischen Optimierungen den Schienenverkehr in NRW verbessern sollen und damit die Mobilitätswende voranbringen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, deutlich mehr Geld in die Schiene zu investieren, deshalb ist es auch aus Grüner Sicht gut, dass es jetzt ein Konzept für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur und eine stärkere Priorisierung auch in NRW gibt. Die Maßnahmenliste ist nicht abschließend, es sollen im Laufe der Jahre noch weitere Projekte hinzukommen. Der Zeithorizont mit 2032 bzw. 2040 für die Realisierung der Projekte ist leider sehr lang. Wir Grüne im Landtag werden uns dafür stark machen, dass möglichst viel davon so schnell wie möglich umgesetzt wird. Dabei spielt aus unserer Sicht auch der Einsatz von Expressbussen eine große Rolle, damit Bürger*innen aus Städten und Gemeinden nicht noch Jahrzehnte auf einen Gleisanschluss warten müssen.

  1. Übertragung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken auf die Kommunen

Mit der „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ (Verordnung siehe hier) erfolgt endlich die lang erwartete Übertragung der Zuständigkeiten für das Bewohnerparken auf die Kommunen (Artikel 1 §4). Die alte Bundesregierung hatte bereits im Jahr 2020 das Straßenverkehrsgesetz geändert und so den Weg für eine Gebührenanpassung für das Anwohnerparken freigemacht. Die Länder konnten daraufhin entweder eine eigene Gebührenordnung erlassen oder die Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen. Die Landesregierung hatte schon früh entschieden, die Kommunen damit zu beauftragen, sich aber mit der entsprechenden Verordnung dann sehr viel Zeit gelassen. Für die Verordnung, die neben dem Bewohnerparken auch noch eine ganze Reihe von anderen Zuständigkeiten regelt, ist gestern im Verkehrsausschuss des Landtags das Einvernehmen hergestellt worden. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Verordnung in Kraft tritt, konnte die Landesregierung allerdings noch nicht nennen. Wir gehen aber davon aus, dass das zeitnah erfolgt. Da wir aus zahlreichen Zuschriften wissen, dass viele Städte und Gemeinden in NRW auf diese Verordnung warten, um endlich die Gebühren für das Bewohnerparken im öffentlichen Straßenland anpassen zu können, wollen wir Euch trotzdem schon mal vorab informieren. Ggfs. könnt Ihr dann vor Ort schon zu den Inhalten der Gebührensatzung entsprechende Anträge stellen und Eure Kommunalverwaltung auf die anstehende Regelung hinweisen.

Für Rückfragen steht Euch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehrspolitik, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de oder Tel: 0211/884-2168) gerne zur Verfügung.

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