Kommunalinfo: Wir beschleunigen den Ausbau der Erneuerbaren – das sind die aktuellen Maßnahmen

Portrait Michael Röls

Unser Ziel ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Dafür hat Schwarz-Grün in den vergangenen Monaten bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Klar ist: Weitere werden folgen. Mit der Einführung eines Bürgerenergiefonds, der Taskforce Ausbaubeschleunigung, der Erleichterung des Windkraftausbaus in Industriegebieten, entlang von Verkehrswegen, auf Kalamitätsflächen, Nadelwaldflächen und Landesflächen sind die nächsten Schritte bereits in Arbeit und Umsetzung. Mit dieser Kommunalinfo möchte ich Euch einen Überblick über die neusten Entwicklungen geben. Folgende Themen findet Ihr in dieser Kommunalinfo:

  1. Windenergie
    a. NEU: Planungshilfe Windenergieausbau für die Kommunen
    b. NEU: Flächenanalyse für Windenergie
    c. Zuständigkeit für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen (WEA)
    d. Weihnachtspaket Windenergie in NRW
    e. Windenergie in den nächsten Jahren vor Ort ermöglichen
    f. Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen
  2. LEP-Erlass Erneuerbare Energien MWIKE
  3. Verordnung Photovoltaik und Wärmepumpen MHKBD
  4. EU-Notfallverordnung für schnellere Genehmigungen Erneuerbarer Energien

Windenergie 

NEU: Planungshilfe Windenergieausbau für die Kommunen

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat am Montag eine Planungshilfe bzw. ein FAQ veröffentlicht, das die Kommunen beim Windenergieausbau unterstützen soll. Einige der Fragen, die uns Eurerseits erreicht haben, werden hier aufgegriffen. Wir weisen an dieser Stelle gerne darauf hin, dass zusätzliche Fragen unter dem Link www.landesplanung.nrw.de/kontakt eingereicht werden können, das Dokument soll laufend aktualisiert werden. Ihr findet die Planungshilfe anbei.

NEU: Flächenanalyse für Windenergie

Soeben ist eine Pressemitteilung veröffentlicht worden, in der erste konkrete Zahlen und Flächenziele für die Flächenausweisungen für Windenergie genannt werden. Die PM findet ihr hier.

Zuständigkeiten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen

Ihr habt es vielleicht mitbekommen: Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Zuständigkeiten für Genehmigungen von Windenergieanlagen (WEA) bei Euch in den Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte verbleiben. Unterstützend werden den Kommunen die Bezirksregierungen mit neu eingerichteten Personalstellen im Rahmen von „Regional-Initiativen Wind“ zur Seite stehen. Diese Entscheidung wurde nach einem Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) getroffen, um möglichst wenig Zeit auf dem Weg für einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu verlieren. Zur PM des MUNV geht es hier. Personelle und organisatorische Umstrukturierungen würden unweigerlich dazu führen, dass sich Genehmigungsverfahren weiter verzögern, was wir derzeit einfach vermeiden wollen und müssen.

Weihnachtspaket Windenergie in NRW

Im Dezember haben wir das Weihnachtspaket Windenergie in den Landtag eingebracht. Anfang Februar hat die Anhörung zu einem Antrag und einem Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Koalition stattgefunden, nachzusehen ist sie unter diesem Link. Mit dem Gesetzentwurf schafft die Koalition den umstrittenen 1.000-Meter-Abstand nun schrittweise ab: Beim Repowering und in Konzentrationszonen in einem Schritt, in allen anderen Fällen über die Flächenausweisungen in den Regionalplänen im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP). Die zweite Lesung des Gesetzes steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Plenums.  Ich habe hierzu auf meiner Homepage ein FAQ veröffentlicht.

Aus GRÜNER und energiepolitischer Perspektive muss man natürlich eigentlich sagen: Je weniger (unnötige) Abstandsregelungen und je schneller, desto besser. Dass es nun das schrittweise Vorgehen gibt, ist ein politischer Kompromiss, für den wir kämpfen mussten.

In einem parallel in den Landtag eingebrachten Antrag haben wir die Landesregierung außerdem beauftragt, möglichst schnell ein Bürgerenergiegesetz für mehr (finanzielle) Beteiligung von Kommunen an WEA auf den Weg zu bringen sowie die Kommunen umfassend und frühzeitig zur Ausweisung von Flächen von WEA ins Boot zu holen.

Windenergie in den nächsten Jahren vor Ort ermöglichen

Bis zur erfolgten Änderung des LEP und der finalen Ausweisung von Windenergie-Flächen in den Regionalplänen wird leider noch einige Zeit vergehen, wenngleich wir mit Hochdruck daran arbeiten. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen die Zeit bis dahin nutzen, um die Steuerung von Flächen selbst in die Hand zu nehmen und einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz zu leisten. Wir bekommen derzeit viele Rückfragen und verstehen, dass es massive Unsicherheiten und auch Misskommunikation zum Thema gibt. Der Informationstransfer an die Kommunen und auch Kommunalpolitiker*innen ist für uns ein zentrales Anliegen der nächsten Monate. Mir ist wichtig, dass Verwaltungen und Kommunalpolitik Sicherheit und Klarheit darüber haben, wo und wie sie ansetzen können. Die oben erwähnte Planungshilfe ist ein erster wichtiger Schritt.

Ergänzend arbeite ich derzeit an politischen Leitlinien für Euch vor Ort, welche Möglichkeiten und Argumente Euch zur Verfügung stehen. Begleitend werde ich zu Austauschformaten einladen, bei denen wir Eure Fragen klären können.

Der Kreis Steinfurt hat jüngst Leitlinien für Bürgerenergie veröffentlicht, vielleicht sind die Informationen für einige von Euch interessant.

Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen 

Mit etwas Glück hat Eure Kommune eine Konzentrationszone für WEA im kommunalen Flächennutzungsplan ausgewiesen. Dann fällt, sobald der Gesetzesentwurf durch den Landtag beschlossen und in Kraft getreten ist, in diesen Gebieten der 1000-Meter-Mindestabstand weg.

Mit dem Instrument der isolierten Positivplanung (§ 249 Abs. 1 BauGB) können Kommunen, die bereits Windkonzentrationsflächen ausgewiesen haben, diese vergrößern und somit kurzfristig weitere Flächen für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen. Mit der isolierten Positivplanung kann die Flächenkulisse ausgeweitet werden, ohne die gesamte Konzentrationsplanung überarbeiten zu müssen. Ein Informationsprozess zu diesen Möglichkeiten wird in der kommenden Zeit (ergänzend zur Planungshilfe) sowohl durch die Landesregierung als auch fraktionsseitig erfolgen.

LEP-Erlass Erneuerbare Energien MWIKE 

Ende des Jahres hat unser NRW-Energieministerium einen Erlass zum geltenden Landesentwicklungsplan veröffentlicht, der die Flächenkulisse für Windenergie und Photovoltaikanlagen erweitert. Auf Kalamitätsflächen und in Nadelwäldern sind WEA seitdem landesplanerisch möglich. Selbiges gilt für Solaranlagen entlang von Verkehrswegen und in Industriegebieten. Für Agri-PV und Biogasanlagen wurden ebenfalls Erleichterungen erreicht.

Verordnung PV und Wärmepumpen MHKBD 

Durch einen Runderlass vom 16. Dezember 2022 wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien in einigen Bereichen vereinfacht. Das sind gute Nachrichten für alle Bürger*innen, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen auf und um ihre Häuser errichten wollen.

Konkret geht es um Ein- und Zweifamilienhäuser (Gebäudeklasse 1 und 2), bei denen Solaranlagen künftig bei vorliegender Ausnahmegenehmigung ohne Abstand zur Nachbarfläche erbaut werden können. Des Weiteren fällt der Mindestabstand bei Wärmepumpen von drei Metern zwischen den Hauswänden ebenfalls bei vorliegender Ausnahmegenehmigung weg. Außerdem gilt nun Verfahrensfreiheit für Kleinst- und Micro-Windanlagen von bis zu zehn Metern, die in Gebieten, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden, gebaut werden sollen.

Im Rahmen der Novellierung der Bauordnung NRW, die in diesem Jahr erfolgen und voraussichtlich zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten soll, werden verringerte Abstände verstetigt und auch für andere Gebäudeklassen spezifiziert.

Weitere Details könnt Ihr dieser Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung entnehmen.

EU-Notfallverordnung für schnellere Genehmigungen Erneuerbarer Energien 

Im Dezember hat der Energierat der EU eine Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der Windenergie beschlossen. Im Bundeskabinett wurde eine Formulierungshilfe beschlossen, die nun zunächst auf Bundesebene zirkuliert, bevor sie voraussichtlich ab April hier in NRW realisierbar wird. Eine Übersicht zu den Sofortmaßnahmen findet Ihr hier. Im Kern: Bei bereits ausgewiesenen Windenergie-Gebieten und bei vorliegender strategischer Umweltprüfung sowie beim Repowering entfällt die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass Projekte schneller genehmigt werden können. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz bleiben bestehen. Verkürzte Genehmigungszeiträume gelten auch für Solaranlagen und Wärmepumpen.