Kommunalinfo: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Portrait Hedwig Tarner
Portrait Frank Jablonski
Portrait Michael Röls

Viele Besitzer*innen eines denkmalgeschützten Hauses möchten etwas zum Klimaschutz beitragen und ihr Gebäude beispielsweise mit einer Solaranlage ausstatten. Diesem Wunsch ist die schwarz-grüne Landesregierung nachgekommen und hat kürzlich durch einen Erlass die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Bauten erleichtert.

Die schwarz-gelbe Novelle des Denkmalschutzgesetzes wurde vom Parlament in der letzten Sitzung des Plenums der vergangenen Legislaturperiode beschlossen. Unsere Fraktion hatte diese, unter anderem weil die Öffnungsklausel für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden nicht ausdefiniert war, kritisiert. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag haben wir daher eine Evaluation des Gesetzes bis 2025 vereinbart.

Trotz der neuen Fassung des Denkmalschutzgesetzes, bei der in § 9 explizit die Belange des Klimas bei der Genehmigung zu berücksichtigen sind, handhaben die unteren Denkmalschutzbehörden die Genehmigungen von Photovoltaik auf Denkmälern sehr unterschiedlich. Doch auch die Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Bauten sollten die Möglichkeit haben ihr Gebäude nachhaltig zu sanieren und dabei erneuerbare Energien zu nutzen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat jetzt einen Erlass mit Entscheidungsleitlinien veröffentlicht, der diese Lücke schließt. Ab sofort besteht ein grundsätzlicher Rechtanspruch auf die Genehmigung, der nur noch durch wenige und relativ klar umrissene Faktoren eingegrenzt wird. Die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums mit weiteren Infos dazu findet Ihr hier.

Bei Rückfragen wendet Euch gern an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung Michèle Eichhorn (michele.eichhorn@landtag.nrw.de, 0211-884-2702) oder an uns.