Liebe Freund*innen,
um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu ermöglichen, hat Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag bereits Erleichterungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in den Fokus genommen.
Bisher scheiterten einzelne Bauanträge daran, dass auch für nicht-brennbare PV-Anlagen Mindestabstände von 0,5 Metern zur Dachfläche der Nachbar*innen eingehalten werden mussten. Mit einer Novelle der Landesbauordnung ist geplant, diese Reglementierung abzuschaffen. Im Vorgriff darauf wurde nun ein Erlass des Bauministeriums veröffentlicht, der es allen Bürger*innen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglicht, auf Antrag bei den zuständigen Behörden schon jetzt keinerlei Abstände mehr einhalten zu müssen.
Der Bau von Wärmepumpen wurde nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf in den Jahren 2020 und 2021 erschwert. Auch hier sollten seither Abstände von drei Metern zum benachbarten Grundstück eingehalten werden. Mit dem neuen Erlass wurde klargestellt, dass hier eine Abweichung von der bisherigen Landesbauordnung auf Antrag ermöglicht wird, sodass auf die Abstände verzichtet werden kann.
Zusätzlich stellt der Erlass klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach der Landesbauordnung auch Kleinwindanlagen bis zu zehn Metern Anlagengesamthöhe gelten. Mit dem Erlass wird also auch der Bau sogenannter Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen in Nicht-Wohngebieten erleichtert.
Der Erlass ermöglicht mit diesen Neuerungen den Ausbau Erneuerbarer Energien in NRW, stärkt die Klimaschutzbemühungen der Menschen vor Ort und schafft Klarheit bei der Baugenehmigung. Wir Grüne begrüßen diese Initiative von Ministerin Scharrenbach. Den ausführlichen Erlass mit genauen Definitionen findet Ihr auf der Homepage des NRW-Bauministeriums.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch gerne auch an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, Michèle Eichhorn (michele.eichhorn@landtag.nrw.de), wenden.