Land unterstützt Kommunen bei schulischer Inklusion und dem Ganztagsausbau

Portrait Lena Zingsheim-Zobel

Nordrhein-Westfalen ermöglicht Schüler*innen mit Förderbedarf einen inklusiven Schulplatz. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sah bei den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen an die Kommunen für die schulische Inklusion Kürzungen vor. In den weiteren Haushaltsberatungen sind diese zurückgenommen worden. Zur Finanzierung der Inklusionspauschale in Höhe von insgesamt 67 Millionen Euro sowie des Ganztagsausbaus möchte ich Euch mit diesem Kommunalinfo informieren.

Inklusionspauschale gesichert
Inklusion ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 schreibt die schulische Inklusion in Artikel 24 verbindlich fest. Doch erst mit der rot-grünen Landesregierung konnten wir die Inklusion 2012 im Schulgesetz verankern. Gemäß dem Konnexitätsprinzips muss das Land den Kommunen die Mehrkosten erstatten. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde das „Gesetz zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion“ erarbeitet und 2013 verabschiedet. Die darin festgeschriebene Inklusionspauschale besteht aus zwei „Körben“, einem für die Aufwendungen zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen sowie einem für die personellen Aufwendungen.

 

Entscheidung des Landesrechnungshofs 
In regelmäßigen Evaluationen wurde anhand von Musterkommunen (kleine, mittlere, große Gemeinden) ermittelt, wie sich der Mittelbedarf entwickelt. In der Folge wurden die Summen deutlich nach oben korrigiert. Der Landesrechnungshof hat mittlerweile moniert, dass die Auswertungen nicht korrekt sind. Die Schulbegleitung ist zum Beispiel eine sozialrechtliche Leistung und muss aus einem anderen Topf bezahlt werden. Wegen dieser Rückmeldung und der derzeit laufenden Evaluation hatte die Landesregierung die Haushaltsansätze für das Jahr 2024 nicht in der bisherigen Höhe vorgesehen.

Das hat viele Akteur*innen besorgt. Ich habe deshalb gemeinsam mit meiner Kollegin Claudia Schlottmann von der CDU schon am 19. September in einer Pressemitteilung klargestellt, dass das Land selbstverständlich zu seiner Verpflichtung stehe, die Kommunen bei ihren Aufwendungen für die Inklusion zu unterstützen. Der Finanzminister hat am 6. November 2023 den Ergänzungshaushalt vorgelegt, der für diesen Zweck 67 Millionen Euro vorsieht (Seite 3) und somit alle Zweifel beseitigt, dass die Kommunen Kürzungen befürchten müssen.

 

Förderrichtlinie Ganztagsausbau
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2026 erfordert einen weiteren Ausbau der Ganztagsplätze. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 sind Mittel für 38.000 zusätzliche Plätze vorgesehen. Dafür werden die Mittel insbesondere für die Finanzierung des Personals auf rund 780 Millionen Euro in 2024 erhöht.
Für die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen sind die Kommunen als Schulträger zuständig. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, sie dabei zu unterstützen und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Umsetzung erforderte jedoch zum Teil schwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Seit Mitte Oktober ist die entsprechende Förderrichtlinie des Schulministeriums veröffentlicht und die Kommunen können die Mittel bei den Bezirksregierungen beantragen. Einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen stehen damit in NRW Mittel in Höhe von rund 892 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgegeben und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder Ausstattung von Räumen für den Ganztag. Über die Förderrichtlinie hinaus werden keine weiteren baulichen oder räumlichen Vorgaben gemacht, sodass die Kommunen bereits jetzt mit dem Ausbau starten können.
Parallel dazu wird unter gemeinsamer Federführung von Schul- und Chancenministerium an einem Entwurf für ein jugendhilfe- und schulrechtliches Artikelgesetz gearbeitet, das künftig den Rahmen für den Ganztag setzen wird.