Kommunalinfo: GRÜNE Eckpunkte für ein Radverkehrsgesetz NRW

Liebe Freundinnen und Freunde,

die von uns GRÜNEN unterstützte Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ war ein riesiger Erfolg. Jetzt warten wir alle gespannt darauf, dass NRW-Verkehrsminister Wüst (CDU) wie vom Landtag beschlossen die Umsetzung der Ziele und Inhalte mithilfe eines Fahrradgesetzes formuliert. Ziel ist es, dass deutlich mehr Menschen als heute das Fahrrad für ihre Alltagswege nutzen und die Autovorrangpolitik der letzten Jahrzehnte beendet wird. Die Verkehrswende muss an Fahrt aufnehmen, damit wir die Klimaschutzziele auch im Verkehrssektor erreichen können. Das Fahrradgesetz kann dafür ein entscheidender Beitrag sein.

Als GRÜNE Landtagsfraktion haben wir daher Eckpunkte entwickelt, die in einem solchen Gesetz berücksichtigt werden müssen, um den Radverkehrsanteil signifikant zu erhöhen und der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gerecht zu werden. Wichtig ist, eine attraktive Fahrradinfrastruktur zu schaffen und ein flächendeckendes Netz von Radschnellwegen, Radvorrangrouten und lokalen Radverbindungen zu knüpfen. Dazu gehören die Definition von Mindeststandards, um sicheres und schnelles Fahrradfahren überall in NRW zu ermöglichen. Wir brauchen endlich eine integrierte Verkehrsplanung, die die Bedürfnisse von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in den Blick nimmt und die vorhandenen Verkehrsräume von außen nach innen plant. Dazu braucht es entsprechend finanzielle Mittel und Personal, um die notwendigen Veränderungen zu planen und umzusetzen – vor allem auch in den Kommunen. Damit die notwendigen Veränderungen akzeptiert und unterstützt werden, müssen wir die Öffentlichkeit von Beginn an beteiligen und die Erfahrungen, Fachkenntnisse und Kreativität von Bürger*innen und Fachleuten einbeziehen.

Diese und viele andere Punkte könnt Ihr unserem Eckpunktepapier für ein Radverkehrsgesetz NRW entnehmen. Zu Eurer Info findet Ihr auch den Sprechzettel für die Pressekonferenz, in der ich gestern unsere Eckpunkte vorgestellt habe.

Wir halten Euch über die weiteren Schritte auf dem Laufenden und werden auch zu Veranstaltungen zum Thema Fahrradgesetz einladen, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Falls Ihr Rückfragen oder Anregungen habt, wendet Euch gerne an mein Büro oder an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehrspolitik, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de oder Tel: 0211/884-2168).

Eckpunkte Fahrradgesetz NRW

Sprechzettel zur Vorstellung der Eckpunkte für ein Fahrradgesetz NRW

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