Liebe Leserinnen und Leser,
in der letzten Kommunalinfo im Januar habe ich über die von der Landesregierung angekündigte und lang erwartete Übertragung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken auf die Kommunen informiert. Unklar war zu diesem Zeitpunkt noch, ab wann die Verordnung in Kraft tritt. Mittlerweile hat uns die Landesregierung mitgeteilt, dass die Verordnung seit dem 18. Februar 2022 gilt. Hier noch einmal die Infos dazu:
Übertragung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken auf die Kommunen
Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ erfolgt endlich die lang erwartete Übertragung der Zuständigkeiten für das Bewohnerparken auf die Kommunen (Abschnitt 1 Teil 1 §4). Die alte Bundesregierung hatte bereits im Jahr 2020 das Straßenverkehrsgesetz geändert und so den Weg für eine Gebührenanpassung für das Anwohnerparken freigemacht. Die Länder konnten daraufhin entweder eine eigene Gebührenordnung erlassen oder die Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen. Die Landesregierung hatte schon früh entschieden, die Kommunen damit zu beauftragen, sich aber mit der entsprechenden Verordnung dann sehr viel Zeit gelassen. Für die Verordnung, die neben dem Bewohnerparken auch noch eine ganze Reihe von anderen Zuständigkeiten regelt, ist im Verkehrsausschuss des Landtags das Einvernehmen hergestellt worden.
Für Rückfragen steht unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehrspolitik, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de oder Tel: 0211/884-2168) gerne zur Verfügung.