Im Folgenden möchten wir Euch gerne den aktuellen Stand zum nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), zum Projekt „Gesunde Kita NRW – Modul Pluspunkt Ernährung“ zur Prävention von Übergewicht und der Förderung einer gesunden Lebensweise in den Kitas sowie zur Professur für Kinderschutz und Kinderrechte berichten!
Wir wissen, dass viele von Euch auf aktuelle Informationen zur Reform des Kinderbildungsgesetzes warten. Leider können wir Euch derzeit noch keine Infos zum Zeitrahmen der Veröffentlichung des Referentenentwurfes geben, da die regierungsinternen Gespräche noch fortlaufen. Hierbei spielt insbesondere auch die finanzielle Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung eine entscheidende Rolle, die aufgrund offener Verhandlungspunkte auf Bundesebene noch nicht abschließend und nachhaltig gesichert ist und damit den hiesigen Reformprozess tangiert. Sobald uns Informationen zum Zeitplan vorliegen, werden wir diese über unseren Newsletter mit Euch teilen!
Die Kinder- und Jugendhilfe wird gestärkt
Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe und ist damit die wichtigste bundesrechtliche Grundlage für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Am 10. Juni 2021 ist das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ in Kraft getreten, welches das SGB VIII reformiert hat. Auf der Basis des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, aber auch auf Grundlage der fachlichen Diskussionen und Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, werden nun auch die Ausführungsgesetze des Landes zum SGB VIII geändert. So verbessern und stärken wir die Jugendhilfe im Land.
Obwohl sich das „Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII“ der Landesregierung noch im parlamentarischen Verfahren befindet, wollen wir über ein paar Details zu den Änderungen berichten.
Nordrhein-Westfalen zeichnet sich aufgrund seiner Struktur mit 186 Jugendämtern aus. Obwohl die Größe eines Jugendamtes noch kein Gütekriterium für die Arbeitsweisen darstellt, konnte immer wieder der Wunsch von kleineren Kommunen vernommen werden, das Jugendamt aufgrund der gewachsenen Verantwortungen abzugeben. Die Änderung des Ausführungsgesetzes schafft nun die Möglichkeit, diese Aufgabe der Kommune zurück an den Kreis zu geben.
Darüber hinaus wird erstmals der Begriff „Einrichtung“ definiert. So benötigen künftig familienähnliche Betreuungsformen, die nicht in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind, keine Betriebserlaubnis.
Wir stärken zudem die Ombudsstellen, die bei Konflikten zwischen Familien und Jugendämtern eine wichtige Rolle einnehmen, indem die Landesregierung neben der überregionalen Ombudsstelle auch weitere regionale Ombudsstellen gefördert werden. Über einen Änderungsantrag werden wir die Förderung der regionalen Ombudsstellen verbindlicher regeln.
Junge Menschen werden diverser und in all ihrer Vielfalt in dem neuen Ausführungsgesetz abgebildet. Das gilt sowohl für die geschlechtliche Vielfalt, weil das Gesetz auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre junge Menschen berücksichtigt, als auch wenn es darum geht, dass interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit rassismuskritisch und diskriminierungssensible wirken soll.
Erstmals werden Jugendvertretungen die Möglichkeit erhalten, beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss zu werden. Im aktuellen Entwurf der Landesregierung sind dafür explizit die Jugendringe vorgesehen. Nach intensiven Diskussionen, ob Jugendringe oder die Jugendselbstvertretung hier verankert werden, möchten wir den Passus in „Jugendvertretung“ ändern, damit wir nicht die ein oder andere Form der Jugendvertretung vor Ort qua Gesetz ausschließen.
Mit diesem Gesetz stärken wir noch ein Stück mehr die Kinder und Jugendliche in NRW.
Prävention kindlichen Übergewichts
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Bündnis für Gesundheit die Vereinbarung „Gesunde Kita NRW – Modul Pluspunkt Ernährung“ beschlossen. So knüpfen sie an die positiven Erfahrungen des „Anerkannten Bewegungskindergartens mit dem Pluspunkt Ernährung“ an. Das Ziel lautet: kindliches Übergewicht frühzeitig verhindern und nachhaltig gesunde Lebensweisen in Kindertageseinrichtungen fördern.
Übergewicht im Kindesalter kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben – von erhöhtem Diabetes-Risiko bis hin zu langfristigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine frühzeitige Prävention ist dabei entscheidend, denn Ess- und Bewegungsmuster werden bereits in den ersten Lebensjahren geprägt.
Die Maßnahmen der Initiative umfassen Schulungen für Kita-Personal, Ernährungsfachkräfte, die Kitas individuell unterstützen, und
Elternveranstaltungen, sodass mit niedrigschwelligen Zugängen gesundheitsförderliche Standards etabliert werden können.
Die Gesamtfinanzierung beläuft sich auf 992.405 Euro für die nächsten drei Jahre, das Land beteiligt sich jährlich mit 75.000 Euro.
NRW zeigt damit eine starke Gesundheitsförderung und, dass das Wohl unserer Jüngsten ganz vorne ansteht.
Die Initiative stärkt nicht nur die Chancengleichheit und das Wohlbefinden der Kinder, sondern sorgt langfristig für eine gesündere Gesellschaft. Ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder!
Professur stärkt Kinderschutz und Kinderrechte weiter
Der Schutz von Kindern und die Stärkung ihrer Rechte sind zentrale gesellschaftliche Aufgaben. Deshalb freuen wir uns, berichten zu können: Die Hochschule Düsseldorf wird Standort der neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen!
Diese Professur ist das Ergebnis eines umfangreichen Auswahlverfahrens, das das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) durchgeführt hat. Ziel ist es, Kinderschutz nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis zu stärken – durch fundierte Forschung, innovative Lehrkonzepte und den direkten Austausch mit der Fachpraxis.
Der Weg zur Entscheidung
Ein mehrstufiges Verfahren hat die Hochschule Düsseldorf als besten Standort für die Professur hervorgebracht:
Sechs Hochschulen bewarben sich im Interessenbekundungsverfahren.
Ein Gremium aus Expertinnen und Ministeriumsvertreter:innen bewertete die Bewerbungen anhand fester Kriterien – darunter die Qualität der Lehre, Forschungspotenzial und interdisziplinäre Vernetzung.
Nach einer ersten Auswahlrunde präsentierten vier Hochschulen ihre Konzepte. Am Ende überzeugte die Hochschule Düsseldorf durch ihre starke Vernetzung, interdisziplinäre Strukturen und klare Strategie für den Wissenstransfer.
Warum die Hochschule Düsseldorf?
Die Hochschule punktete mit:
🔹 Erfahrener Expertise im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte
🔹 Interdisziplinärer Zusammenarbeit über verschiedene Fachbereiche hinweg
🔹 Vernetzung mit relevanten Kinderschutzorganisationen in NRW
🔹 Innovativen Ansätzen zur Digitalisierung und Digitalität in der Kinderschutzforschung
🔹 Nachhaltigen Strategien zur Wissensvermittlung in Gesellschaft und Fachpraxis
Mit dieser Professur wird ein weiterer Schritt unternommen, um den Kinderschutz langfristig zu verbessern. Sie wird dazu beitragen, Wissen über Kinderrechte und Kinderschutz in Forschung, Lehre und Praxis weiterzuentwickeln und breite gesellschaftliche Wirkung zu entfalten.
Wir sind gespannt auf die zukünftige Arbeit an der Hochschule Düsseldorf und darauf, wie dieses Vorhaben dazu beiträgt, Kinderrechte in NRW weiter zu stärken!