Keine Kasernierung von Geflüchteten

Landtag Aktuell



Wir wollen nicht, dass Geflüchtete bis zu 24 Monaten in den Landeseinrichtungen leben müssen. Sie müssen schnellstmöglich den Kommunen zugewiesen werden, damit Integration vor Ort gelingen kann.
Bundesinnenminister Seehofer hat mit der Planung der AnKER-Zentren Schlagzeilen gemacht. Währenddessen haben vergleichbare Pläne der schwarz-gelben Landesregierung weniger Aufmerksamkeit bekommen, obwohl sie genauso kritisch zu betrachten sind.
Am 24. April hat Minister Stamp seinen sogenannten Asyl-Stufenplan „zur Entlastung der Kommunen“ vorgestellt. Der Plan sieht u.a. vor, dass die Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen für Geflüchtete auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann. Langfristig sollen den Kommunen nur noch anerkannte Flüchtlinge oder „Personen mit guter Bleibeperspektive“ zugewiesen werden.
Die Pläne von Minister Stamp befördern – ganz analog zu Seehofers Ankerzentren – Probleme, die durch eine zu lange Aufenthaltszeit in den Landeseinrichtungen entstehen: Isolation, Passivität und Unsicherheit sind nur einige davon. Für die Erwachsenen in den Landeseinrichtungen besteht ein Arbeitsverbot – Kinder und Jugendliche können weder in die Kita noch  zur Schule gehen. Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage von August belegt : Über ein Drittel der Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahre lebt schon länger als drei Monate in den Landeseinrichtungen und geht dementsprechend nicht zur Schule.
Außerdem fehlt es an frühkindlicher Bildung und Sprachförderung in den Landeseinrichtungen. Auch der Schutz von anderen, vulnerablen Gruppen, zum Beispiel Frauen und LSBTI*Personen, muss weiter vorangetrieben werden. Das Gewaltschutzkonzept für die Landeseinrichtungen muss deshalb konsequent umgesetzt und konkretisiert werden.
Schwarz-Gelb nimmt diese Aufgabe aber nicht ernst genug. Wir GRÜNE stellen fest: Anstatt die Isolation von Geflüchteten in Landeseinrichtungen zu fördern, sollte das Land die Kommunen finanziell entlasten und die Kosten für Geduldete länger als drei Monate übernehmen, damit sich diese gestärkt um die Integration kümmern können.
Wir fordern deshalb die Landesregierung u.a. dazu auf, die Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Landeseinrichtungen auf maximal drei Monate zu begrenzen. Außerdem muss die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit den Landeseinrichtungen sichergestellt und das Landesgewaltschutzkonzept konsequent umgesetzt werden. Die Landesregierung muss zudem von der höchst problematischen Praxis Abstand nehmen, weitere Herkunftsländer in das beschleunigte Asylverfahren aufzunehmen, die nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden.