Kastrationspflicht von Katzen

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
mit der Novellierung des Jagdgesetzes wird das Ziel verfolgt, den Naturschutz, den Tierschutz und die Jagd in ein ausgeglichenes Verhältnis zu setzen. Im Sinne einer ökologischen Jagdreform sind auch zahlreiche Verbesserungen für den Tierschutz vorgesehen, was mich als tierschutzpolitischen Sprecher der Grünen Landtagsfraktion NRW natürlich sehr freut.

Haustierabschuss wird untersagt

Einer von vielen wichtigen Punkten im Sinne des Tierschutzes ist hierbei das Verbot des Haustierabschusses. Neben der Verwechselung mit der heimischen Wildkatze, die immer wieder zum Abschuss einer geschützten Art führt, ist es auch tierschutzpolitisch höchst fragwürdig, Hauskatzen zum Abschuss freizugeben. Dies ist nach derzeitiger Gesetzeslage erlaubt, sobald die Katze sich auch nur wenige hundert Meter von ihrem Haus entfernt.
Der besonderen emotionalen Beziehung zu einem Haustier wird hierbei auch in ethischer Hinsicht keinerlei Rechnung getragen. Aus einem geliebten Haustier, für das die Menschen Verantwortung tragen, wird – sofern es zur falschen Zeit am falschen Ort ist – ein Zielobjekt für die Jagd. Dabei löst der Abschuss in keiner Weise das zugrundeliegende Problem einer Katzenüberpopulation: Trotz sinkender Abschusszahlen wächst das Problem des Vogelsterbens, dem auch vielschichtige Ursachen zugrunde liegen. Außerdem werden die meisten Vögel von Katzen in Hausgärten erlegt. Auch gemessen an der rasanten Vermehrung von Katzen sind die immer noch hohen Abschusszahlen für die Lösung des Problems wohl nur als Tropfen auf dem heißen Stein zu bezeichnen.  Für KatzenbesitzerInnen und 10.000 Tiere pro Jahr alleine in NRW verbirgt sich hinter dieser Statistik hingegen sehr viel unnötiges Leid.

Katzenkastration einzig gangbarer Weg

Es lässt sich hierbei, was die rasante Vermehrung der Katzen anbelangt, eine einfache Rechnung aufmachen: Ein Katzenpaar bekommt bei guter Ernährung zwei Mal im Jahr Nachwuchs. Selbst wenn nach konservativer Schätzung nur drei Kätzchen pro Wurf überleben, tragen diese nach 8-10 Monaten wiederum geschlechtsreifen Kater sehr schnell zu einer Vermehrung bei. So kann die Population von Katzen in nur sieben Jahren auf 420.000 Tiere anwachsen.
Nur eine Kastrationspflicht für Katzen kann dieses Problem tierschutzgerecht und effektiv lösen. So wird Tierleid vermieden und auch die Fauna geschützt.

Kommunen in der Verantwortung

Die Bundesregierung weigert sich, eine solche Pflicht einzuführen. Eine landesweite Verordnung, wie in Hessen, ist in Arbeit, um zusätzliche Rechtssicherheit für die Kommunen zu gewährleisten. Trotzdem braucht es vor Ort Beschlüsse. Um dem Jagdverband hier die gangbare Alternative zum Haustierabschuss aufzuzeigen und das einzig wirklich effektive Mittel zur Bekämpfung des Problems zu wählen, muss in den Städten und Gemeinden gehandelt werden!
In Städten wie Bonn und Essen wurden bereits entsprechende Anträge eingebracht bzw. verabschiedet, die Euch als mögliche Mustervorschläge in diesem Kommunalrundbrief angefügt sind. In diesen und anderen Grünen Fraktionen vor Ort war die Kastrationspflicht für Katzen vielfach Thema. Nach unserer derzeit noch laufenden Umfrage und Zahlen von Tierschutzverbänden gibt es über 70 Kommunen in NRW, die bereits eine solche Kastrationspflicht eingeführt haben.

Den Schwung des neuen Jagdgesetzes aufgreifen

Es wäre sehr erfreulich, wenn Ihr vor Ort in den Städten und Gemeinden die Dynamik, die durch das neue Jagdgesetz auch für den Tierschutz entsteht, offensiv aufgreift und zum Anlass nehmen würdet, einen Antrag für eine Kastrationspflicht in die Räte einzubringen.
Für Rückfragen stehe ich Euch selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, ebenso meine Kollegin Christine Zechner. Sollte es notwendig sein, Überzeugungsarbeit vor Ort zu leisten und in einen Dialogprozess zu treten, wäre ich auch gerne bereit, für Veranstaltungen zur Verfügung zu stehen.
Mit besten Grüßen
Martin-Sebastian Abel

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