Kabinett beschließt neuen Landesentwicklungsplan

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
mehrfach habe ich über den aktuellen Stand bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) informiert. Nun kann ich Euch mit Freude mitteilen, dass sich der LEP auf den Zielgeraden befindet, da die Landesregierung an diesem Dienstag die nunmehr endgültige Fassung beschlossen hat.
Der Landesentwicklungsplan ist der Raumordnungsplan für Nordrhein-Westfalen. Er macht der Regionalplanung und den Kommunen Vorgaben zu ihrer räumlichen Entwicklung und ist ebenso für die Fachplanungen (z.B. Naturschutz, Wasserschutz, Bergrecht, Verkehrsplanung) von Bedeutung.
Zur Erinnerung: Der „alte LEP“ ist aus dem Jahre 1995 und wird den aktuellen Herausforderungen wie Demografie, Globalisierung und Klimawandel längst nicht mehr gerecht. Die schwarz-gelbe Regierung scheiterte zwischen 2005 und 2010 beim Versuch einen neuen LEP aufzustellen. 2013 präsentierte die rot-grüne Landesregierung daher einen neuen ersten LEP-Entwurf, der dem Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung folgt. Dieser erste Entwurf wurde in einem vorbildlichen Beteiligungsverfahren diskutiert. Auf Basis der Ergebnisse dieser ersten Beteiligung wurde im September 2015 die zweite Version fertiggestellt und erneut öffentlich ausgelegt. Zwar wird auch diese LEP-Version durch den heutigen Beschluss in wenigen Punkten noch geändert oder ergänzt. Doch diese Änderungen sind nicht „wesentlich“, so dass keine erneute Auslegung erforderlich wird.
Das heißt: Die Landesregierung hat den neuen LEP nun in der endgültigen Version fertig gestellt. Er wird nun dem Landtag zugeleitet, der nach der Sommerpause darüber beraten und abstimmen wird. Änderungen am Entwurf sind nicht mehr möglich, nur noch Zustimmung oder Ablehnung und wir gehen selbstbewusst von einer Zustimmung der rot-grünen Koalition zum LEP aus.
Der neue LEP wird ein großer Erfolg für diese Landesregierung und für uns GRÜNE. Natürlich ist er wie die gesamte Raumordnung auf Ausgleich angelegt. Doch wir GRÜNE haben hier trotz einiger tragbarer Kompromisse viele Akzente für eine umweltfreundliche und nachhaltige Raumordnung verankert. Da der LEP eine Vielzahl von Festlegungen trifft, hier nur eine Auswahl:

  • Festschreibung der Nationalparke Eifel und Senne als Ziel
  • Planerische Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes
  • Kommunalfreundliche Pflicht zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie in den Regionalplänen zur Unterstützung der Energiewende
  • Priorisierung der Siedlungsentwicklung anhand der Zentralen Orte und Allgemeinen Siedlungsbereiche gegen Zersiedelung
  • Verbindliche und landeseinheitliche Bedarfsberechnung für die Ausweisung von Siedlungsflächen für weniger Flächenverbrauch
  • Unterscheidung der Flughäfen in landes- und regionalbedeutsam zur Verhinderung des weiteren Wildwuchses und ruinösen Kapazitätsausbaus
  • Schutz der landesbedeutsamen Häfen und Entwicklungsauftrag zur Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Wasserstraße
  • Senkung der Mindestversorgungszeiträume für Lockergesteine und damit Reduzierung der planerischen Abbauflächen
  • Ausschluss von Fracking im Landesgebiet NRW

Mit der Auswertung des zweiten Beteiligungsverfahrens sind noch einige inhaltliche Änderungen erfolgt. Über einige Wesentliche davon möchte ich Euch natürlich auch noch kurz informieren:

  • Umformulierung zu Siedlungsentwicklung im Außenbereich (Ziel 2-3) mit dem Ziel größerer Rechtssicherheit für Sonderbauflächen
  • Aufnahme der „Wachstumsregion Westfalen-Lippe“ als Form der interkommunalen Zusammenarbeit in Grundsatz 5-2
  • Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags beim Siedlungsflächenbedarf auf grundsätzlich 20 Prozent (statt 10 Prozent und ausnahmsweise 20 Prozent), dafür jedoch Klarstellung, dass die tatsächliche Realisierung des Bedarfs (100 Prozent) nicht überschritten werden darf.
  • Präzisierung der Aussagen zu Wald in Ziel 7.3-1 im Hinblick auf die regionalplanerischen Waldbereiche als Steuerungsinstrument der Raumordnung. Anderes wird im Fachrecht (Waldgesetz) geregelt.
  • Nennung der Häfen Godorf und Reisholz in den Erläuterungen als landesbedeutsame Häfen (Ist-Zustand aufgrund der Kriterien), jedoch mit Verweis auf die wegen der problematischen Rahmenbedingungen relativ weichen Aussagen im Hafenkonzept des Landes zur weiteren Entwicklung.
  • Umformulierung beim Grundsatz 8.2-5 zur möglichst unterirdischen Führung neuer Höchstspannungsleitungen
  • Präzisierung zu Fracking: Ausgeschlossen wird demnach nicht unbedingt die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, aber die Gewinnung mittels Fracking. Dies dient der Rechtssicherheit des Ziels, weil nur mit der Begründung der Auswirkungen von Fracking ein landesweiter Ausschluss über die Raumordnung möglich erscheint. Alles andere muss über das Bergrecht geregelt werden.

Den nun endgültig von der Landesregierung beschlossenen, neuen LEP-NRW findet Ihr hier, eine Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es hier zum Nachlesen. Weitere Informationen zum LEP sind hier zu finden.
Für alle Rückfragen, auch zu oben eventuell nicht erwähnten Themenbereichen, stehe ich Euch gemeinsam mit meinem Mitarbeiter Fabian Winkler und unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Martin Metz gerne zur Verfügung.
Mit dem neuen LEP macht NRW einen gewaltigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Raumentwicklung, die Flächenverbrauch reduziert und Entwicklungen in einem umweltfreundlichen Rahmen ermöglicht. Die anstehenden Beratungen im Landtag sollten wir GRÜNE nun gemeinsam dafür nutzen, um diesen Erfolg auch offensiv als solchen zu kommunizieren.
Mit Grünen Grüßen
Herbert Goldmann

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