Julia Eisentraut: Newsletter Wissenschaft – August 2024

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

„Antisemitismus und Rassismus haben an den Hochschulen in NRW keinen Platz!“

Liebe Leser*innen,

nach der Sommerpause möchte ich Sie und Euch über die wichtigsten Entwicklungen und Initiativen der letzten Monate in der Wissenschaftspolitik informieren.

Aktuell sind die Themen Antisemitismus und Rassismus sowie Cyberangriffe auch an den Hochschulen drängende Herausforderungen, auf die wir reagieren. Als schwarz-grüne Koalition bringen wir zudem das Thema Künstliche Intelligenz in Forschung und Lehre voran. Mit der neuen Masterplanung zum Hochschulbau will das Wissenschaftsministerium Bauphasen deutlich beschleunigen und nach Vorlage der Eckpunkte arbeitet das Ministerium nun am Referentenentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes.

Im Folgenden stelle ich Ihnen und Euch diese und weitere der für mich besonders bedeutenden Maßnahmen kurz dar. Wie immer liefere ich zu jedem Text verschiedene Links, in denen vieles ausführlicher nachgelesen werden kann – manche Informationen und Bewertungen sind aber nur exklusiv in diesem Newsletter zu finden.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Antisemitismus und Rassismus entschieden entgegentreten!

Hass hat an NRW-Hochschulen keinen Platz!

Seit dem 7. Oktober 2023, dem Tag an dem die Hamas Israel überfiel und zahlreiche Menschen tötete und verschleppte, sehen wir einen sprunghaften Anstieg von Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus auch in Deutschland und an den Hochschulen in NRW. Ich bin leidenschaftliche Wissenschaftspolitikerin und schaue deshalb mit großer Sorge auf diese Entwicklung.

Antisemitismus und Rassismus dürfen und können nicht gegeneinander ausgespielt werden. Denn Hass bedingt Hass. Antisemitische und antimuslimische Einstellungen treten in den meisten Fällen gleichzeitig auf. Zu beidem darf es in der Wissenschaft keine Neutralität geben. Hochschulangehörige müssen hier klar Haltung zeigen.

Wissenschafts- und Meinungsfreiheit dürfen nicht für Menschenfeindlichkeit instrumentalisiert werden. Wir müssen auch auf Personen und Gruppen schauen, von denen wir dachten, dass sie klar im demokratischen und aufgeklärten Lager verortet sind, von denen nun aber nicht hinnehmbare Äußerungen kommen. Nicht alle von ihnen sind „verloren“. Manche von ihnen merken nicht, dass sie antisemitische oder antimuslimische Narrative bedienen. Da kann ein aufklärender Hinweis hilfreich sein.

Unsere Hochschulen sind am besten in der Lage, einen Raum für ausgewogene Diskussionen über die Situation bei uns und im Nahen Osten zu bieten. Mit Fakten statt Lügen und mit dem Willen, eine gute Lösung für alle zu finden. Lasst uns deshalb miteinander reden und Hass keine Chance geben!

Das war die Kurzversion meines Beitrags, zu der es auch ein Video gibt.

Wir stärken Cybersicherheit an den Hochschulen

Digitale Systeme und Anwendungen werden an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Studierendenwerken alltäglich und umfassend eingesetzt. Forschung, Lehre und Verwaltung funktionieren nur noch mit digitalen Hilfsmitteln. Gleichzeitig steigt das Risiko von Hackerangriffen, insbesondere mittels sogenannter Ransomware-Angriffe. Die Bedrohungslage nimmt seit Jahren zu – seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Gefährdungslage im Cyber-Raum als so „hoch wie nie“ –, Wissenschaftseinrichtungen sind fast täglich Cyberangriffen ausgesetzt. Daher ist das Thema der IT-Sicherheit an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen von enormer Bedeutung.

Einzigartige Ausbildung von Fachkräften für Cybersicherheit

Der Cyber Campus NRW ist eine deutschlandweit einzigartige Ausbildungsstätte für Fachkräfte für IT-Sicherheit. Das Gemeinschaftsprojekt der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird nun, nach der erfolgreichen Pilotphase, fortgesetzt. Das Land unterstützt das mit weiteren 5,5 Millionen Euro für 2024 und 2025.

Studierende erhalten an den Hochschulstandorten Mönchengladbach und Sankt Augustin eine akademische Ausbildung, die zudem den praktischen Anforderungen entspricht. So soll der gestiegene Bedarf nach Fachkräften für IT-Sicherheit in Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen gedeckt werden.

Eine erste Kohorte von Studierenden hat bereits ihre Abschlüsse gemacht, rund 600 Studierende durchlaufen noch einen der fünf Studiengänge. Es gibt jeweils einen Bachelor- und Masterstudiengang „Cyber Security & Privacy“ und „Cyber Security Management“ sowie einen Bachelorstudiengang „Digitale Forensik“.

Land und Hochschulen schließen Pakt für Cybersicherheit

An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen werden zusätzliche Stellen für Cybersicherheit eingerichtet, die technischen Vorkehrungen zum Schutz der IT-Systeme verbessert, Hochschulangehörige erhalten Schulungen und die Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander wird ausgebaut. Das sind die wesentlichen Pfeiler der Vereinbarung zur Cybersicherheit, die das Land mit den Hochschulen geschlossen hat.

Die Absicherung der IT-Systeme an den Hochschulen ist besonders schwierig. Ihre Größe, vielfältige Zugangsmöglichkeiten und unterschiedliche Kompetenzen der Nutzer*innen sind eine Herausforderung in Sachen Cybersicherheit. Die Hochschulen haben nun Mindeststandards nach den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vereinbart, um Angriffe möglichst abzuwenden, sowie Maßnahmen zur Reaktion auf Hackerangriffe und Strategien zur Wiederherstellung der Systeme nach erfolgreichen Angriffen. Es wird ein kontinuierlicher Prozess geschaffen, in dem die Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend überprüft, umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Dafür wird das Hochschulpersonal durch zusätzliche Landesförderung aufgestockt: Die Hochschulen erhalten dauerhaft 4,7 Millionen Euro pro Jahr, um zusätzliche Stellen für Cybersicherheit zu schaffen. Bis 2027 gibt es weitere 30 Millionen Euro für befristete Stellen oder die Beauftragung von externen Beratungsunternehmen. Bereits im letzten Jahr war vereinbart worden, dass die Hochschulen Informationssicherheitsbeauftragte einrichten und dafür dauerhaft 2,6 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Außerdem investiert das Land bis 2026 knapp 1,4 Millionen Euro in den Auf- und Ausbau des Schulungsangebots der Selbstlernakademie für mehr Cybersicherheit.

Hochschulen richten Zentrum für Cybersicherheit ein

Die öffentlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben zusammen mit der Deutschen Sporthochschule das gemeinsame Security Operation Center (SOC) eingerichtet. Die schwarz-grüne Landesregierung fördert das Vorhaben mit 5,3 Millionen Euro.

Die Hochschulen haben bisher weitgehend für sich allein gearbeitet, was die IT-Sicherheit betrifft. Mit dem Security Operation Center schaffen die beteiligten Hochschulen eine Einrichtung, die die gemeinsame Entwicklung der Cybersicherheit erheblich voranbringen kann und die hilft den Schaden schnell zu beheben, wenn Hackerangriffe „erfolgreich“ verlaufen sind.

Das SOC wird federführend von der Hochschule Bielefeld aufgebaut. Es soll die IT-Systeme der beteiligten Hochschulen durch fingierte, teilweise automatisierte Hackerangriffe auf Sicherheitslücken überprüfen, sie zu aktuellen Gefahren im Cyberraum informieren und das Darknet nach geleakten Hochschuldaten durchsuchen. Sollte trotzdem ein Hackerangriff stattfinden, unterstützt das SOC die betroffenen Hochschulen bei der Analyse und Schadensbehebung.

Wir fördern die Forschung zu Künstlicher Intelligenz

Unterstützung für KI-Forscher*innen

Mit dem Förderprogramm „KI-Starter“ unterstützt das Land junge Wissenschaftler*innen, damit sie ihre Forschung zu Künstlicher Intelligenz nach der Promotion in Nordrhein-Westfalen fortführen. Die herausragende Forschung von vier Forscher*innen der Universitäten Bielefeld und Münster sowie der RWTH Aachen an zukunftsweisenden Projekten zu KI-Anwendungen fördert das Land mit über 650.000 Euro. Zum Beispiel geht es in einem Projekt darum, die Kommunikation zwischen KI-Systemen und Menschen zu verbessern. Ziel ist es, dass KI-Systeme unter anderem in der Medizin ihre Vorschläge tatsächlich erklären können.

In den sechs Förderrunden des Landesprogramms wurden bisher insgesamt 16 KI-Nachwuchsforscher*innen ausgewählt und mit mehr als 2,6 Millionen Euro unterstützt. Die ersten geförderten Nachwuchsforscher*innen konnten ihre Projekte bereits abschließen. Beispielsweise wurden in einem Projekt Lösungen für Probleme bei der Umgebungswahrnehmung durch KI beim autonomen Fahren entwickelt. So sollten Fehler vermieden werden, die auftreten, wenn eine KI im Straßenverkehr auf ein nicht erkennbares Objekt trifft. Auch wurden mehrere Geförderte bereits auf Professuren berufen.

Eine weitere Förderung des Landes kommt bereits etablierten Forscher*innen zugute. Das Land fördert einen Professor der Universität Bochum und eine Professorin der Universität Düsseldorf als Fellows im Rahmen des „Lamarr Fellow Network Programm“. Ziel des Programms ist es, Forschung und Entwicklung von vertrauenswürdiger KI zu stärken. Die Fellows sind damit Teil des Lamarr-Netzwerks und erhalten eine Forschungsförderung von bis zu 600.000 Euro für vier Jahre. Außerdem können die Fellows die Strukturen des Lamarr-Instituts an den Standorten Bonn, Dortmund und Sankt Augustin nutzen.

Ein KI-Sprachmodell für Hochschulen

Digitale Souveränität ist für uns auch im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz wichtig. Auch an den Hochschulen ist das ein Thema. Daher fördert das Land nun das Projekt „Open-Source-KI.nrw“ der Universitäten Bochum und Köln. Rund 600.000 Euro erhalten sie für die Entwicklung eines Open Source KI-Sprachmodells für die Hochschulen.

In vielen Bereichen von Forschung, Lehre und Studium werden heute frei verfügbare Large Language Modells genutzt, wie das bekannte ChatGPT. Dabei gibt es viele Probleme, unter anderem hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts, aber auch wegen möglicherweise diskriminierender Traningsdaten und der Validität der Aussagen. Öffentliche Einrichtungen brauchen daher Alternativen zu kommerziellen Produkten.

Das neue Sprachmodell soll zunächst vor allem in der Lehre eingesetzt werden. Durch die Einbindung in Kursen von digitalen Lernmanagementsystemen sollen Studierende mit einem virtuellen Ansprechpartner kommunizieren können. Dabei soll der Chatbot neben seinen allgemeinen Trainingsdaten auch die spezifischen Lerninhalte des Kurses nutzen und so hilfreichere Antworten geben können.

Die notwendigen Rechenkapazitäten fördert das Land bereits. Sie werden über den Hochleistungsrechner RAMSES an der Universität zu Köln bereitgestellt. Im Rahmen des Projekts soll außerdem in enger Kooperation mit dem auch vom Land geförderten „KI:edu.nrw“ ein Kompetenzteam zum Thema Open-Source-Sprachmodelle aufgebaut werden.

Empfehlungen zu KI an Schulen und Hochschulen vorgelegt

Mit unserem Antrag „Chancen von Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen und Forschung nutzen und Herausforderungen souverän begegnen“ von Februar 2023 hatten wir die Landesregierung beauftragt im Dialog mit allen Akteuren die Bedingungen für den Einsatz von KI in Schulen, Hochschulen und im Weiterbildungsbereich herauszuarbeiten. Die daraufhin gegründete Taskforce „Künstliche Intelligenz im Bildungswesen“ hat nun ihre Empfehlungen vorgelegt. Die am Center for Advanced Internet Studies (CAIS) angesiedelte Arbeitsgruppe machte viele konkrete Vorschläge für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit KI. Das Empfehlungspapier enthält mehrere übergreifende Vorschläge für Maßnahmen sowie jeweils spezifische für die drei Bildungsbereiche.

Als übergreifend wichtig erachtet es die Taskforce unter anderem, dass Rechtssicherheit für den Umgang mit KI geschaffen wird, dass es fortlaufend bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote gibt und dass ein dauerhaftes Kompetenznetzwerk „KI in der Bildung“ geschaffen wird. Für den Schulbereich wird unter anderem empfohlen, wissenschaftsgestützt das Lehrpersonal fortzubilden, passende Unterrichtsmaterialien bereitzustellen und in experimentellen Szenarien Anwendungsmöglichkeiten auszuarbeiten. Auch für die Hochschulen werden Reallabore zur Entwicklung von Good Practices empfohlen und dass ein breiter Zugang zu KI-Anwendungen ermöglicht wird, übergangsweise auch zu kommerziellen, bis Open Source-Lösungen entwickelt wurden. Für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung wird eine passgenaue Adressierung der vielfältigen Gruppe von Lernenden und Lehrenden empfohlen und der Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen und Ausstattungen an den Weiterbildungseinrichtungen.

Schneller bauen mit der Neuen Masterplanung

Das Wissenschaftsministerium will den Hochschulbau schneller, günstiger und verbindlicher machen. Den Auftakt mit der Neuen Masterplanung Hochschulbau machen die Universitäten Duisburg-Essen und Paderborn sowie die Hochschule Bielefeld. Sie bilden die Pilotgruppe für das neue Verfahren, das im Anschluss nochmal ein Feintuning erhalten soll. Nach und nach soll die Neue Masterplanung dann auf alle Hochschulen in NRW ausgeweitet werden. Hochschulgebäude sollen damit um bis zu 30 Prozent schneller gebaut werden können.

Exzellente Lehre und Forschung brauchen eine entsprechende Infrastruktur. Da weiterhin ein erheblicher Teil der Hochschulgebäude noch aus den 1960er und 70er Jahren stammt, ist an den Campi im Land noch vieles sanierungsbedürftig. Bisher waren die Bauverfahren sehr zeitaufwendig, manchmal dauerte es sogar 15 Jahre, bis ein Gebäude von der Planung bis zur Übergabe fertig war.

Geld allein reicht nicht aus, die Verfahren müssen verbessert werden, damit die Hochschulen zügiger saniert werden können. Mit der neuen Masterplanung Hochschulbau soll es gelingen, in kürzerer Zeit, mit weniger Geld mehr Bauvorhaben zu realisieren. Das wird dadurch erreicht, dass Prozesse an den Hochschulen und in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes und der Landesregierung, die bisher nacheinander angegangen wurden, jetzt systematisch verbunden und parallel bearbeitet werden. Zudem erhalten die Hochschulen mehr Flexibilität.

Konkret bedeutet das: Die Hochschulen konzentrieren sich nun auf die aktuell notwendigen und umsetzbaren Bauprojekte. Sie gehen diese ein bis drei Maßnahmen an, bevor die Planungen für weitere Projekte beginnen. Der für die meisten Baumaßnahmen hinzugezogene BLB ist in der Neuen Masterplanung vom ersten Tag an in die Planungen einbezogen. Durch die Einhaltung festgelegter Standards können künftig detaillierte Einzelprüfungen entfallen, was bis zu einem halben Jahr Zeitersparnis bringt. Ein weiteres Jahr Planungszeit wird dadurch eingespart, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Projekte vereinfacht und flexibilisiert wird. Gleichzeitig wird für Baumaßnahmen nun eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart. Innerhalb dieses Rahmens können die Hochschulen die Projekte allein, mit dem BLB oder mit einem privaten Investor umsetzen. Weitere Abstimmungen mit dem Land entfallen und die Hochschulen sind innerhalb dieser Planungen flexibler, so dass dadurch ein Jahr bis eineinhalb Jahre Zeit eingespart werden können.

 Gesetz stärkt Hochschulen

Die schwarz-grüne Koalition hat die Eckpunkte für das „Hochschulstärkungsgesetz“ vorgelegt. Das Wissenschaftsministerium erarbeitet seitdem den sogenannten Referentenentwurf, der für Herbst erwartet wird. Der finale Gesetzentwurf wird dann Anfang 2025 im Landtag beraten.

Mit dem Gesetz werden wir unsere Hochschulen mit einem besseren rechtlichen Rahmen stärken. Aus den vorgelegten Eckpunkten wird ein Hochschulgesetz entstehen, dass die Hochschulen in die Lage versetzt sich für alle aktuellen und kommenden Herausforderungen bestens aufzustellen.

Wir fördern Vielfalt, Inklusion und Familienfreundlichkeit. Strukturelle Barrieren für Menschen mit Behinderungen, Frauen und marginalisierte Personen bauen wir ab.

Jegliche Fälle sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung und andere Verletzungen personaler Rechte an Hochschulen sind für uns nicht hinnehmbar. Daher bauen wir den Schutz vor Diskriminierung, Machtmissbrauch und sexueller Gewalt an Hochschulen deutlich aus. Hochschulen sollen ein sicherer Ort zum Studieren, Forschen und Arbeiten sein.

Hochschulen werden Orte des freiheitlichen, gemeinsamen und lebenslangen Lernens und Forschens. Gute Lehre wird gestärkt, indem auch die pädagogischen Fähigkeiten und die Motivation für die Lehre unterstützt werden.

Wissenschaft ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie. Forschung, Lehre und Transfer sind unabdingbar für gesellschaftliche Entwicklungen und Lösungen auf drängende Herausforderungen. Wir unterstützen die Hochschulen gerne in ihrer Verantwortung für eine friedliche, nachhaltige und demokratische Gesellschaft. Damit bringen wir Wissenschaft und Gesellschaft einander näher.

Kurzmeldungen

Hochschulen bilanzieren ihre Treibhausgasemissionen

Der notwendige Umbau der Gesellschaft hin zur Klimaneutralität kann nur gelingen, wenn alle ihre Anstrengungen verstärken. Das Land geht mit gutem Beispiel voran und will die Verwaltung bis 2030 klimaneutral gestalten. Für die Hochschulen wurde im Koalitionsvertrag als Ziel 2035 vereinbart, was – vor allem aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen – bereits ambitioniert ist. Dennoch nehmen die Hochschulen nun freiwillig am Berichtswesen zur klimaneutralen Landesverwaltung teil. Damit bilanzieren sie ihre Treibhausgasemissionen nach einheitlichen Standards und schaffen so eine transparente Grundlage für weitere Klimaschutzmaßnahmen.

 Geschlechtersensible Forschung und Lehre

2,25 Millionen Euro erhalten die Hochschulen vom Land, um zusätzliche Professuren mit Gender-Schwerpunkt einzurichten oder die Denominationen bestehender Professuren um den Aspekt Geschlecht zu erweitern. Denn in manchen Bereichen der Wissenschaft kommt eine geschlechtsspezifische Perspektive bisher zu wenig vor. Das hat deutliche Auswirkungen. Beispielsweise werden Frauen schlechter medizinisch versorgt oder können Spracherkennungsprogramme ihre Sprache nicht genauso gut erkennen, wie die von Männern. Bewerbungen für die Förderung können beim Wissenschaftsministerium eingereicht werden.

Ausbildung für den Sozialen Dienst

Studierende der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit an drei Hochschulen in Münster, Bochum und Aachen können in ihrem Studium nun einen Vertiefungskurs wählen, um weitergehende Kenntnisse in der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu erlangen. So können sie sich besser für eine Tätigkeit in den Jugendämtern qualifizieren. Das für Kinder und Jugend zuständige Ministerium fördert das hochschulübergreifende Pilotprojekt mit über 750.000 Euro für drei Jahre. Damit soll der Fachkräftemangel in den Jugendämtern angegangen werden.