Jugendarrest

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
diese Woche haben wir das Jugendarrestvollzugsgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz werden wir Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland sein, das eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes schafft. Auch wenn wir den Jugendarrest als solchen als sehr zweifelhaft betrachten, sind wir dazu verpflichtet, die Möglichkeit zum Vollzug des Jugendarrestes zu schaffen. Denn so lange das Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf Bundesebene nicht geändert wird, müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen versuchen, das Beste daraus zu machen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns allerdings mit der SPD darauf geeinigt, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung dieser pädagogisch sehr zweifelhaften Maßnahme zu prüfen.
Das Recht des Jugendarrestvollzuges ist bisher gesetzlich nur durch Rechtsverordnung und allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2006 gefordert hat, gesetzliche Grundlagen für Grundrechtseingriffe gegenüber jugendlichen Gefangenen zu schaffen. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit sechs Arrestanstalten mit insgesamt 254 Arrestplätzen, wobei in einer Anstalt nur Kurz- und Freizeitarreste vollzogen werden. Zusätzlich sind landesweit 170 Plätze in Freizeitarresteinrichtungen bei insgesamt 30 Amtsgerichten für den Vollzug von Kurz- und Freizeitarresten vorhanden. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 9.965 Arrestzugänge, die sich in 5.013 Dauerarreste, 539 Kurzarreste und 4.413 Freizeitarreste aufteilen. Um die in Nordrhein-Westfalen verhängten Jugendarreste auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen, haben wir das Jugendarrestvollzuggesetz erarbeitet.
Uns Grünen ist das Jugendarrestvollzugsgesetz ein besonderes Anliegen, denn der bisherige Jugendarrest, der sich durch seinen repressiven Intentions- und Sanktionscharakter auszeichnete, hat keine Wirkung gezeigt. Das zeigen alleine die Rückfallquoten von ca. 70 Prozent 1994 und 64,1 Prozent im Jahr 2004. Allein durch Wegsperren im Arrest wird nämlich keiner und keinem Jugendlichen geholfen. In unserem Gesetzesentwurf greifen wir die weitreichende Kritik am Jugendarrest auf und schaffen eine moderne nach vorne gerichtete gesetzliche Grundlage. Statt auf den Sanktionscharakter des Jugendarrestes setzen wir auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen, die unserer Meinung nach nicht innerhalb eines Freizeit- oder Kurzarrestes erreicht werden kann. Nach dem Jugendgerichtsgesetz erstreckt sich der Freizeitarrest, sogenannter „Wochenendarrest“, auf die wöchentliche Freizeit eines/einer Jugendlichen, in der Regel das Wochenende, und wird auf eine oder zwei Freizeiten bemessen. Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn dies „aus Erziehungsgründen zweckmäßig ist“ und Ausbildung oder Arbeit des Jugendlichen nicht beeinträchtigt werden. Zwei Tage Kurzarrest entsprechen einer Freizeit.
Unser Schwerpunkt im Rahmen des Gesetzes liegt daher in der erzieherischen Ausgestaltung des Dauerarrestes, der zwischen einer und vier Wochen dauern kann. Wir wollen erreichen, die Jugendlichen dazu zu befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Deshalb soll Ihnen in erzieherisch geeigneter Weise vermittelt werden, dass sie Verantwortung für ihr sozialwidriges Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben daraus ziehen müssen. Der Vollzug des Jugendarrestes soll auch dabei helfen, die persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten zu bewältigen, die zu der Begehung der Straftat beigetragen haben.
Mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs haben wir also einen ersten Schritt zur Verbesserung des Jugendarrestes gemacht. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und Debatten zum Thema.
Mit grünen Grüßen
Eure/Ihre
Dagmar Hanses

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