Integrationsräte

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
ich wünsche allen ein glückliches neues Jahr. Ereignisreich wird es mit Sicherheit. Dies betrifft auch die Wahl zu den Integrationsräten, die in diesem Jahr erstmals gleichzeitig mit den Kommunalwahlen stattfinden wird.
Ende Dezember wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ (zu finden im Gesetz- und Verordnungsblatt) im Landtag verabschiedet. In diesem Gesetz geht es um die Integrationsräte, in denen MigrantInnen auf kommunaler Ebene vertreten sind. Ziel ist es, die Rolle der Integrationsräte zu stärken, indem vor allem die Zahl der aktiv Wahlberechtigten wesentlich erhöht wird. Außerdem sollen sich die Stadt- und Gemeinderäte mit den neuen Integrationsräten über Fragen der Entscheidungskompetenzen und des Budgets verständigen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) entwickelt (siehe Anhang). Sie werden bald auch auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung stehen. Dort können mehr Informationen z.B. zur Zuschneidung von Stimmbezirken, Bildung der Wahlvorstände, Wählerverzeichnissen und ähnlichem nachgelesen werden.
Mit der terminlichen Zusammenführung mit den Kommunalwahlen soll eine bessere Sichtbarkeit des Integrationsrates gewährleistet werden. Es ist unser Wunsch und selbstverständlich sinnvoll, dass die Stimmabgabe für die Integrationsratswahlen in denselben Wahllokalen erfolgt, wie die anderen Wahlen auch. Einige Kommunen orientieren sich aus Gewohnheit an dem Zuschnitt der Wahlbezirke früherer Integrationsratswahlen, die erheblich größer waren. Dies hätte allerdings zur Folge, dass einige Wahlberechtigte in zwei verschiedenen Wahllokalen wählen müssten. Ich werbe dafür, diese Praxis vor Ort nicht zuzulassen. 
Manche Kommunen argumentieren, das Wahlgeheimnis sei nicht mehr gewährleistet, wenn sich nur wenige Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk befänden, der durch die Entsprechung mit den Kommunalwahlen nun kleiner ist. Deshalb ermöglicht das Gesetz den Kommunen, Regelungen zu treffen, die das Wahlgeheimnis sicherstellen, z.B. indem die Stimmen zentral ausgezählt werden, im Zweifel auch am folgenden Tag.
Im Anhang stelle ich Ihnen und Euch eine Musteranfrage zur Verfügung, die an die Verhältnisse in den Kommunen angepasst und zur Vorbereitung der Integrationsratswahlen genutzt werden können. Ich würde mich sehr freuen, über die Antworten darauf informiert zu werden.
Mit den besten Wünschen für das vor uns liegende Jahr
Jutta Velte MdL

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