Integrationspolitik September 2014

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
mit diesem ersten Newsletter nach der Sommerpause möchte ich Sie und Euch über integrationspolitische Themen der ersten Jahreshälfte informieren (siehe unten). Schwerpunkte waren die EU-Binnenwanderung, die Integrationsratswahlen am 25. Mai und die Verabschiedung des überarbeiteten Bestattungsgesetzes.
Ich wünsche Ihnen und Euch interessante Lektüre und einen guten Start vom hoffentlich erholsamen Urlaub in den Alltag.
Mit GRÜNEN Grüßen

Jutta Velte MdL

EU-Binnenwanderung

Mit Beginn der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-BürgerInnen aus Bulgarien und Rumänien seit 1. Januar 2014 stand die Einwanderung gering qualifizierter Personen in Stadtteile mit sozialen Problemlagen im Fokus der Diskussion der sogenannten „Armutszuwanderung“. Dass die Einwanderung aus beiden Ländern zum größten Teil problemlos verlief und einen wichtigen Beitrag zu unseren Sozialsystemen leistet, wurde kaum noch wahrgenommen. Da wir das Thema sachlich und konstruktiv diskutieren wollen, hat die GRÜNE Fraktion zunächst einen Fraktionsbeschluss veröffentlicht, in dem wir die Problemlagen in Städten wie Dortmund analysieren und Lösungsansätze aufzeigen („Die nordrhein-westfälischen Kommunen unterstützen, Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa fördern“, Dezember 2013).
Außerdem hat der Landtag am 29. Januar 2014 einen rot-grünen Entschließungsantrag beschlossen, der auf die Notwendigkeit von Zuwanderung einerseits und die Herausforderungen andererseits eingeht („Europäische Binnenwanderung sachlich bewerten: Freizügigkeit erhalten – Kommunen unterstützen“, Drucksache 16/4897).

Integrationsratswahlen

Zu Beginn des Jahres trat die Änderung der Gemeindeordnung in Kraft. Der Paragraf 27 über die Integrationsräte wurde neu gefasst. Dadurch fanden die Integrationsratswahlen dieses Jahr erstmals zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 25. Mai statt. Die neu gewählten Integrationsräte haben sich kurz vor den Sommerferien konstituiert oder werden dies im Anschluss tun. Wir wünschen viel Erfolg!

Bestattungsgesetz

Im Juli wurde die Novellierung des Bestattungsgesetzes verabschiedet und damit der Vielfalt der Religionen in NRW stärker Rechnung getragen. Die Kommunen haben jetzt erstmals die Möglichkeit, nicht nur muslimische Grabfelder auf ihren Friedhöfen anzubieten, sondern auch Friedhöfe von Religionsgemeinschaften betreiben zu lassen. Außerdem wird es mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, Erdbestattungen bereits nach 24 statt wie bisher 48 Stunden durchzuführen.
In einem Entschließungsantrag fordern die GRÜNEN gemeinsam mit der SPD-Fraktion darüber hinaus einen Leitfaden für Kommunen zum Umgang mit muslimischen Bestattungen, eine schnelle Evaluation der Qualität der ersten Leichenschau, die Möglichkeit, eine zweite Leichenschau auch an rechtsmedizinischen Instituten vornehmen zu lassen und bei ordnungsbehördlichen und Sozialbestattungen auf die Religionszugehörigkeit der Verstorbenen Rücksicht zu nehmen („Bestattungsgesetz zeitgemäß ausrichten“, Drucksache 16/6225).
Gemeinsam mit meinem Kollegen Ali Baş habe ich am 24. Juni eine Veranstaltung zum Thema „Nach dem Tod: Religion und Bestattungskultur in NRW“ durchgeführt, in der die Neuerungen des Bestattungsgesetzes vorgestellt und offene Fragen diskutiert wurden.

Gedenken der Opfer des NSU-Anschlags in der Kölner Keupstraße

Am zehnten Jahrestag des NSU-Anschlags tagte der Integrationsausschuss des Landtags NRW im Rahmen der Gedenkveranstaltung für die Opfer „Birlikte – Zusammenstehen“ in der Kölner Keupstraße. Der Ausschuss würdigte das Leid der Opfer und deren Angehörigen, die damals als Verdächtige behandelt wurden. Es wurde ein Antrag beschlossen, in dem sich alle Fraktionen des Landtags zu einer vielfältigen und demokratischen Gesellschaft bekennen, in der Rassismus keinen Platz hat („‘Birlikte- Zusammenstehen‘: Kölner Gedenken an die Opfer des Nagelbombenanschlags unterstützen“, Drucksache 16/5265).

Optionspflicht

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Abschaffung der Optionspflicht beschlossen. Die GRÜNEN haben sich jahrelang dafür eingesetzt, dass die Optionspflicht abgeschafft und die doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt wird. Wir finden, dass das neue Gesetz zu kurz greift und eher ein Bürokratiemonster darstellt als eine sinnvolle Regelung zugunsten der Betroffenen.
Deshalb hatten wir zu Beginn der Diskussion einen rot-grünen Antrag „Optionspflicht schnell und vollständig abschaffen!“ (Drucksache 16/5025) gestellt.

Veranstaltungshinweis

Am 25. September 2014 findet ein Workshop des Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum zum Thema „Religiöse Vielfalt – Handlungsfelder für die öffentliche Verwaltung“ statt. Veranstaltungsort ist Bochum. Nähere Informationen sind auf der Veranstaltungsseite zu finden: http://ceres.rub.de/de/wissenstransfer/konferenzen/religionsvielfalt/

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