Integration im schwarz-roten Koalitionsvertrag: Eine moderne Integrationspolitik sieht anders aus

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen waren die Hoffnungen groß, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland in Zukunft keine Ausnahme mehr sein würde. Dementsprechend enttäuscht sind nun besonders MigrantInnen. Auch ich sage: Moderne Integrationspolitik sieht anders aus. Unten meine Bewertung des Integrationskapitels des schwarz-roten Koalitionsvertrages.
Mit GRÜNEN Grüßen
Jutta Velte MdL

Der Bereich „Integration“ des schwarz-roten Koalitionsvertrags trägt eindeutig die Handschrift der CDU. Denn es gibt weder eine Lösung für die fundamentale Gerechtigkeitslücke im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, noch gibt es eine dringend benötigte grundlegende strukturelle Weiterentwicklung der Ausländerbehörden und den erleichterten Zugang von MigrantInnen zum Arbeitsmarkt. Bei der interkulturellen Öffnung von Staat und Gesellschaft bleibt es bei der Nennung von Schlagworten; Antidiskriminierungspolitik kommt nicht vor.
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern soll in Zukunft der Optionszwang entfallen und die Mehrstaatlichkeit akzeptiert werden. Positiv zu bewerten ist zwar das Ende des Optionszwanges. Ob jedoch alle hier geborenen Kinder und Jugendliche davon profitieren und was mit den jungen Menschen passiert, die sich in den letzten Jahren unter dem Optionszwang entscheiden mussten, ist noch offen. Ob ein zukünftiges Gesetz den Hoffnungen der Betroffenen gerecht wird oder doch bestimmte Gruppen ausschließt, bleibt abzuwarten.
Ansonsten bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht und damit beim grundsätzlichen „Nein“ zum Doppelpass. Das bedeutet, dass in Zukunft EU-BürgerInnen, eingebürgerte MigrantInnen aus Ländern, die nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen können. Hinzu kommen Deutsche, die durch Heirat eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen. Menschen aus Nicht-EU-Ländern hingegen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, müssen weiterhin ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgeben.
Besonders bedauerlich ist, dass keinerlei Erleichterungen beim Familiennachzug geplant sind.
Die qualitativen Verbesserungen bei den Integrationskursen, der Ausbau und die weitere Öffnung berufsbezogener Sprachkurse sind zwar gute Ansätze, doch wird hier statt einer Einräumung des Rechtes auf Zugang zum Arbeitsmarkt lediglich auf den Abbau von Sprachbarrieren gesetzt.
Der Ansatz, durch Sozialrechtsänderungen der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-BürgerInnen entgegenzuwirken, ist diskriminierend. Zudem halten wir ihn für ungeeignet, um der sogenannten Armutszuwanderungsproblematik zu begegnen, da er keine Perspektive bietet, sondern ausschließlich der Abschottung dient. Wichtiger wären hier konkrete Angebote und Unterstützung des Bundes für die betroffenen Kommunen. Die zentrale Integrationsaufgabe der Kommunen findet ebenfalls keinerlei Niederschlag im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Die Umsetzung bereits bestehender Rechte für MigrantInnen wird kaum angesprochen. Zur Integration auf kommunaler Ebene würde auch ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen beitragen, welches ebenfalls komplett außer Acht gelassen wird.

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