Inklusion in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung verbessern

Landtag Aktuell

 
Aktuell sinken die Zahlen der Arbeitslosen in NRW. Leider lässt sich diese erfreuliche Botschaft nicht auf die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderung übertragen. Denn diese stagniert nach wie vor. 2018 waren in NRW durchschnittlich etwa 47.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte beträgt die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung in NRW 13,1 Prozent. Damit liegt sie über dem bundesweiten Durchschnitt von 11,7 Prozent und weit über der Arbeitslosenquote in NRW von 7,4 Prozent. Auch wenn in NRW schon einiges getan wird, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zeigen die Zahlen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Betroffenen gemäß der UN-Konvention einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu verschaffen.
Wir fordern deshalb von der Landesregierung, dass sie ein Gesamtkonzept für eine inklusive Ausrichtung des Arbeitsmarkts entwickelt. Für eine verbesserte Datenlage müssen zunächst die bisherigen Berichte der einzelnen Leistungsträger zur Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt aufeinander bezogen werden. Zudem bedarf es weiterer Erhebungen zur aktuellen Erwerbssituation von Menschen mit Behinderung (aufgeschlüsselt nach Beeinträchtigungen und Geschlecht).
Darüber hinaus gilt es, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Obwohl die Werkstätten gesetzlich beauftragt sind, geeignete Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, wird dieses Ziel nur unzureichend erfüllt. Hier ist eine Weiterentwicklung der Werkstätten nötig, die in enger Zusammenarbeit mit den Trägern erfolgen sollte, um  Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken und zu verbessern. Gemeinsam mit den Landschaftsverbänden sollte geprüft werden, wie alternative Modelle zu Werkstätten stärker gefördert werden können.
Außerdem gilt es das „Budget für Arbeit“ – ein finanzieller Ausgleich für die dauerhafte Minderleistung von behinderten Beschäftigten – zu erhöhen und noch besser an die Bedarfe der Betroffenen anzupassen kann. Angebote der Begleitung von benachteiligten Menschen am Arbeitsplatz müssen erweitert und die Unterstützung der Arbeitgeber stärker in den Blick genommen werden.
Die Zahl der Inklusionsbetriebe und -plätze muss in den nächsten Jahren weiter konsequent ausgebaut und die aktuellen Refinanzierungsmöglichkeiten auf den Prüfstand gestellt werden. Hierzu gehört es das Bezuschussungssystem so zu überprüfen, dass auch leistungsschwächere Menschen mit Behinderung eingestellt werden können.
Zuletzt könnten verstärkte Sensibilisierungs- und Beratungsleistungen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts motivieren, das Angebot an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung zu erhöhen.