Informationen zur Kinder- und Familienpolitik

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
ich hatte Sie/Euch ja bereits vor den Sommerferien darüber informiert, dass die Abstimmungsprozesse und vorbereitenden Arbeiten für die nächste Stufe der KiBiz-Revision zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Danach ist jedoch eine Dynamik entstanden, die den Prozess deutlich vorangebracht hat. Im Ergebnis wird es ein weiteres KiBiz-Änderungsgesetz mit einer größeren Zahl an Veränderungen geben, die aus hiesiger Sicht zum 1. August 2014 für alle Beteiligten umsetzbar sein sollten. Solche Änderungen am Finanzierungssystem, die einen längeren zeitlichen Vorlauf bräuchten, werden zunächst nicht erfolgen, sind aber für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Ich hoffe, dass sich aufgrund der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene neue Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund ergeben. Denn außer der CDU wollen ja alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien mehr Geld in die frühkindliche Bildung und bedarfsgerechte Betreuungsangebote investieren. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass eine seriöse Finanzierung neuer Leistungen des Bundes nur durch ein dauerhaft höheres Steueraufkommen finanzierbar ist und dafür die Besserverdienenden in unserer Gesellschaft mehr Steuern bzw. eine Vermögensabgabe zahlen sollten. Die Aufgaben des Staates wachsen einfach schneller, als das Steueraufkommen! Der U3-Ausbau ist ein Musterbeispiel dafür.
Die Entwicklungen auf Bundesebene sind da abzuwarten, wir sind als Land Nordrhein-Westfalen aber Willens und in der Lage, zusätzliche Bundesmittel umgehend in die Kitas durchzuleiten.
Wir haben als Land bereits mit dem an zusätzliches Personal gebundenen U3-Zuschlag im 1. KiBiz-Änderungsgesetz 2011 eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Personalausstattung ergriffen. Für den U3-Zuschlag sind im Haushaltsentwurf 2014 rund 155,4 Millionen Euro veranschlagt, Kommunen zahlen davon nichts.
Für die nächste Stufe der KiBiz-Revision sind weitere 100 Millionen Euro jährlich in der mittelfristigen Finanzplanung des Landeshaushalts 2014 vorgesehen. Ich würde begrüßen, wenn wir diese Mittel als Landesanteil in das Finanzierungssystem über die Kindpauschalen einbringen könnten, was aber eine ergänzende Finanzierung durch die Kommunen bedeutet. Dies wäre dann ein großer Schritt für eine auskömmlichere Kita-Finanzierung.
Die strukturelle Grundfinanzierung der Kindertagesbetreuung über Kindpauschalen ist eine Gemeinschaftaufgabe von Kommunen und Land. Daher ist verfassungsrechtliche Bedingung für z.B. deutlichere Erhöhungen der Kindpauschalen ein Einvernehmen mit den Kommunen und ihren Vertretern auf Landesebene, den Kommunalen Spitzenverbänden. Kann ein solches Einvernehmen nicht erzielt werden, muss das Land seine zusätzlichen Gelder über Zuschläge an die Kitas geben. Neben den bisher schon bestehenden Zuschlägen (z.B. U-3-Zuschlag, Zuschuss für Familienzentren) sind daher weitere Zuschläge in der nächsten Revisionsstufe vorgesehen, die allein vom Land finanziert werden.
Persönlich hätte ich mir weitergehende Veränderungen vorstellen können, aber leider ist dies in diesem Schritt der Gesetzesänderung noch nicht möglich gewesen. 
Bei der zeitlichen Perspektive zum 01.08.2014 geht es nun darum, zusätzliche Landesmittel, die im Haushaltsentwurf für 2014 bereits vorgesehen sind, dann auch tatsächlich in die Einrichtungen  zu bringen.
Inhaltlich haben wir uns auf die folgenden Punkte geeinigt:
1. Mehr Landesmittel für alle Kitas
Zur Entlastung des Personals werden zusätzliche Landesmittel bereitgestellt, die flexibel eingesetzt werden können, z.B. in den Bereichen Hauswirtschaftskräfte, Verfügungszeiten oder Leitungsfreistellung. Die Höhe der Mittel hängt von der Größe der Einrichtung ab. Es ist zwingend, diese Mittel für Personal einzusetzen.
2. Erhöhung der Planungssicherheit der Träger
Dies soll durch die Möglichkeit eines auf zwei Jahre garantierten Einrichtungsbudgets erreicht werden, um die Schwankungen beim Buchungsverhalten der Eltern abzumildern. Der bisherige 10% Korridor fällt weg. Dieser Punkt betrifft das Finanzierungssystem und ist noch intensiv mit den Landesvertretungen besonders der Träger und der Kommunen zu diskutieren. Ziel der Erhöhung der Planungssicherheit ist u.a., die Beschäftigungsverhältnisse in den Einrichtungen stärker entfristen zu können.
3. Sprachstanderhebung und sprachliche Bildung
Delfin 4 für Kita-Kinder wird ersetzt durch eine Sprachstanderhebung über Verfahren, die durch die ErzieherInnen selbst durchgeführt werden. Im Frühjahr 2014 wird Delfin 4 aber aus rechtlichen Gründen nochmal durchgeführt werden müssen. Bei Kindern, die keine Kita besuchen, bleibt der Schulbereich in der bisherigen Form zuständig. Vorgesehen sind auch Mittel zur Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich.
Der Bereich der Sprachstanderhebung/Sprachförderung und dessen Finanzierung wird insgesamt neu aufgestellt. Dazu werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Information verschicken.
4. Bildungsgerechtigkeit
Noch immer sind die Chancen für den Bildungserwerb ungleich verteilt. Daher ist es notwendig, für Einrichtungen in Sozialräumen mit besonderen Risikolagen (z.B. Armut, Bildungsferne) zusätzliche Mittel bereit zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen vom örtlichen Träger der Jugendhilfe nach Vorgaben des Landes verteilt werden.
5. Rücklagenbegrenzung
Es wird eine Regelung zur Rücklagenbegrenzung geben. Obwohl es örtlich immer wieder Schreiben/Veröffentlichungen über die Unterfinanzierung von Kitas gibt, ist doch über die Verwendungsnachweise ein mit landesweit deutlich über 200 Millionen Euro (zu) hoher Betrag bei vielen freien/kirchlichen Trägern nachweisbar. Auch über diesen Punkt ist intensiv mit den Trägern und Kommunen zu beraten. Mein Ziel ist die Verwendung zu hoher Rücklagen für die Personalausstattung bzw. möchte ich, dass es einen gesetzlichen Vorrang zur Einhaltung der Mindestpersonalausstattung gibt, bevor eine Rücklage gebildet wird.
6. Kindertagespflege
Viele Rückmeldungen über private Zuzahlungen in öffentlicher Kindertagespflege zwingen uns, gesetzgeberisch tätig zu werden. Solche Zuzahlungen entsprechen nicht den bundesgesetzlichen Bestimmungen zur öffentlichen Kindertagespflege, sofern ohnehin eine „leistungsgerechte laufende Geldleistung“ von der Kommune gezahlt wird.
Da Kommunen auf gravierende – auch rechtliche – Probleme stoßen, private Zuzahlungen zu unterbinden, sollte hier – auch aus Gründen der Landeseinheitlichkeit – der Landesgesetzgeber tätig werden. Es geht einfach nicht, dass Eltern für Betreuungsplätze in der Kita weniger zahlen, als – aufgrund von Zuzahlungen – in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Daher wird es in Ausführung der Bundesrechts ein gesetzliches Zuzahlungsverbot geben.
Rein privat finanzierte Kindertagespflege ist davon natürlich nicht betroffen.
7. Bedarfsgerechtigkeit
Es gibt Hinweise darauf, dass es deutliche Unterschiede zwischen der von Eltern gewünschten und der dann tatsächlich gebuchten Betreuungszeiten gibt. Es sollen Vorgaben für eine bessere Passung des Angebots, den Schließzeiten und dem Anmeldefahren gemacht werden.
8. KinderpflegerInnen
Der dauerhafte Einsatz von KinderpflegerInnen wird in Ergänzung zum Fachkräfteprinzip ermöglicht. Für KinderpflegerInnen im Betreuungssystem wird ein Bestandsschutz geschaffen.
9. Gruppenbildung
Es wird verdeutlicht, dass die tatsächliche Gruppenbildung sich nicht nach den kalkulatorischen Gruppen der Anlage 1 zum § 19 richten muss, sondern nach rein pädagogischen Konzepten vorgenommen werden kann
10. Weitere Regelungen
Es gibt noch ein paar Prüfungen zu weiteren Maßnahmen, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Dazu erfolgt eine ergänzende Info zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Referentenentwurf wird bis Jahresende angefertigt bzw. auch öffentlich werden. In der Zeit bis dahin werden vom Ministerium aus Gespräche mit den Beteiligten geführt, die auch bereits begonnen haben. Geplant ist eine Veranstaltung zur Vorstellung, die aber noch nicht terminiert ist.
Denjenigen unter Euch/Ihnen, die jetzt Urlaub haben, wünsche ich schöne und erholsame Herbstferien.
Mit herzlichen Grüßen
Andrea Asch

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