Informationen zum Landesentwicklungsplan (LEP)

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am Dienstag, den 28. April 2015, hat das Kabinett Änderungen am Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Der LEP ist ein Raumordnungsplan auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW). Er trifft direkte räumliche Festsetzungen zu Gebieten und macht durch verbindliche Ziele und zu berücksichtigende Grundsätze Vorgaben für die Planungen der Kommunen und der regionalen Planungsträger (Regionalräte, RVR). Zudem sind die Vorgaben des LEP bei allen anderen raumbedeutsamen Maßnahmen öffentlicher Stellen und bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Anträgen von Privatpersonen zu beachten beziehungsweise bei einer Abwägung zu berücksichtigen.
Der derzeit noch gültige LEP stammt aus dem Jahr 1995. Im Jahr 2013 hat die Landesregierung ihren ersten Entwurf für einen neuen LEP präsentiert, der auf die aktuellen Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des Nutzungsanspruchs an den Raum eingehen soll. Ab August 2013 fand ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt, bei dem etwa 1.400 Stellungnahmen eingegangen sind. Mit dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag hat sich die Landesregierung in einem ersten Schritt über Änderungen zu einigen inhaltlichen Festlegungen verständigt.  Über die wichtigsten dieser beabsichtigten Änderungen am Entwurf will ich euch kurz zusammenfassend informieren:
Siedlungsentwicklung: Zum ersten Mal wird in der Landesentwicklungsplanung mit dem 5-Hektar-Ziel eine konkrete Marke für weniger Flächenverbrauch genannt. Aufgrund rechtlicher Bedenken, wie man eine statistische Zielmarke auf langfristige Planungen übertragen kann, wird die Vorgabe nun als Grundsatz gefasst. Um die realen Veränderungen analysieren und den Bedarf verlässlich berechnen zu können, wurde nun neu vereinbart, ein landesweit einheitliches Flächenmonitoring und eine einheitliche Bedarfsberechnung detailliert im LEP zu beschreiben. Damit wird sichergestellt, dass Bedarfe für die Neuausweisung von Flächen ausführlich dargelegt werden müssen. Zudem bleibt die Pflicht für die Rücknahme von Siedlungsflächen, für die kein Bedarf mehr besteht, erhalten. Bezogen auf die Entwicklungen im Freiraum wurde klargestellt, dass sich auch Orte mit weniger als 2.000 Einwohnern entwickeln können, allerdings weiterhin eingeschränkt, nur sofern ein Bedarf festgestellt wird.
Klimaschutz: Zum ersten Mal wird mit dem neuen LEP in einem eigenen ausführlichen Kapitel das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung als Leitmotiv der Raumordnung konkret ausgeführt. Der deklaratorische Verweis auf Maßnahmen des Klimaschutzplanes als Ziel konnte entfallen, da durch die bereits erfolgte Änderung des Landesplanungsgesetzes die Raumordnungspläne verbindlich die Vorgaben des Klimaschutzplanes umzusetzen haben. Der LEP verweist zudem auf die verbindlichen Umsetzungsregelungen des Klimaschutzgesetzes und enthält eine Vielzahl von konkreten Festlegungen, die dem Klimaschutz dienen.
Windkraft: Das Ziel, bis 2020 mindestens 15 Prozent der Stromversorgung durch Windenergie zu decken, besteht weiter. Die Regionen werden daher erstmals verpflichtet, proportional Gebiete verbindlich für die Nutzung der Windenergie zu sichern. Die detaillierten Hektar-Vorgaben als verbindliches Ziel erwiesen sich aber angesichts sich ständig ändernder Vorgaben und Rechtsprechung als schwer durchsetzbar. Daher erhält jede Region nun eine Vorgabe zur Orientierung in Form eines Grundsatzes, von dem aber nicht beliebig abgewichen werden darf.
Rohstoffe: Auf die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Möglichkeit weiterer Tabugebiete für den Abbau von Rohstoffen, vor allem Kiese und Sande, kann verzichtet werden. Über eine vereinbarte Änderung der entsprechenden Fachgesetze, zum Beispiel des Landeswassergesetzes, wird ein gleiches Schutzniveau für sensible Bereiche sichergestellt werden. Gemeinsam mit der vereinbarten Reduzierung der Bedarfszeiträume im LEP wird somit der Rohstoffabbau zulasten von Mensch und Umwelt erschwert.
Flughäfen: Lärm macht krank. Daher wird es auch keinen ungezügelten Ausbau der Flughäfen in NRW geben. Die Unterscheidung in landesbedeutsame und regional bedeutsame Flughäfen im LEP bleibt unverändert. Die Entwicklung von regional bedeutsamen Flughäfen erfolgt künftig im Einklang mit der Luft-Verkehrskonzeption und den landesbedeutsamen Flughäfen.
Stromleitungen: Mit Blick auf den vorsorgenden Gesundheitsschutz werden erstmals als Ziel Mindestabstände bei Höchstspannungsleitungen auf neuen Trassen von 400 Meter zur Wohnbebauung eingefügt.
Kraftwerke und KWK: Das Ziel zur Fortentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung wird mit dem neuen LEP erstmals explizit benannt und auch gegenüber dem ersten Entwurf beibehalten. Dies gilt ebenso für die Vorgaben zu Wirkungsgraden für neue Kraftwerke. In NRW wird es daher keine nennenswerten Braunkohle- und Steinkohle-Kraftwerksbauten mehr geben.
Details des Kabinettbeschlusses könnt ihr dieser Vorlage der Landesregierung an den Landtag entnehmen.
Nach einem vorbildlichen offenen Beteiligungsverfahren, in dem der LEP im Hinblick auf juristische und inhaltliche Aspekte detailliert geprüft wurde, sind Änderungen notwendig geworden. Und viele von euch, die sich mit dem Thema Planung beschäftigen, wissen, dass es hier wie auch in der Praxis vor Ort manchmal zu Kompromissen kommen muss. Wie erwähnt, handelt es sich um eine erste Tranche von Einigungen. Parallel analysiert und bearbeitet die Landesregierung weitere Themen und Anregungen. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass nach den Sommerferien dieses Jahres eine zweite Auslegung des dann geänderten LEP-Entwurfs stattfindet. Ein Beschluss im Landtag soll dann nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2016 erfolgen.
Es bleibt dabei: Mit dem neuen LEP erhält NRW nach 1995 endlich eine neue nachhaltige Perspektive, die Klimaschutz und Flächenschonung entscheidend nach vorne bringt. Wir wollen zudem darauf hinwirken, dass der LEP und die Umsetzung der Ziele und Grundsätze zukünftig regelmäßig und detailliert evaluiert werden.
Möchtet ihr euch eingehender über die Landesplanung informieren? Die durch die Landesregierung bereitgestellten Infos findet ihr hier.
Solltet ihr weitere Fragen, Anregungen oder Kritik haben, stehen ich (herbert.goldmann@landtag.nrw.de) sowie mein Mitarbeiter Fabian Winkler (fabian.winkler@landtag.nrw.de) und der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter der Fraktion, Martin Metz (martin.metz@landtag.nrw.de), immer gerne zu Beantwortung und Austausch bereit.

Mit grünen Grüßen

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