Haushaltspolitische Schwerpunkte in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Alter

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Leserinnen und Leser,
in der vergangenen Woche wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2016 im Landtag verabschiedet. Für die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Soziales wird es im kommenden Jahr zum Teil deutliche finanzielle Verbesserungen geben. Eine Auswahl aus unseren Zuständigkeitsbereichen möchten wir Ihnen und Euch gerne vorstellen:

Arbeit und Soziales

Im Bereich Arbeit begrüßen wir es sehr, dass für die soziale Inklusion und zur Bekämpfung von Armut und Diskriminierung rund 32 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung von Programmen, wie „Jugend in Arbeit plus“, die öffentlich geförderte Beschäftigung und die Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren sind hier sehr gute Beispiele.
Mit 28 Millionen Euro werden Berufsorientierung und Fachkräftesicherung gefördert. Davon profitieren meist junge Menschen, zum Beispiel im Rahmen der Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.
Um hier möglichst schnell weitere positive Effekte zu erzielen, haben wir in diesem Jahr einen neuen Antrag zu den Themen öffentlich geförderten Beschäftigung/sozialer Arbeitsmarkt in den Landtag eingebracht. Dieser Antrag wurde nach intensiven Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, im Plenum am vergangenen Mittwoch beschlossen. Unser Ziel ist es, dass der soziale Arbeitsmarkt als Förderinstrument ins SGB II aufgenommen wird. Die Landesregierung ist jetzt beauftragt,  hierzu auf Bundesebene aktiv zu werden. Die bisherige projektmäßige Förderung wird zunächst weitergeführt und soll auch auf private Arbeitgeber ausgedehnt werden.
Auch die Situation der Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt hoffen wir durch einen im Mai eingereichten und inzwischen auch beschlossenen Antrag nachhaltig zu verbessern. In diesem Antrag geht es insbesondere darum, dass alle Beteiligten, Behörden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Flüchtlinge über alle rechtlichen Möglichkeiten und Änderungen hinsichtlich des Arbeitsrechts gut informiert werden. Integrationskurse müssen allen Schutzsuchenden offen stehen. Und alle rechtlichen Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, damit möglichst wenige Schutzsuchende und Geduldete durch Arbeitsverbote daran gehindert werden, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Inklusion: Die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken wir mit dem Haushalt 2016. Für Kommunikationshilfen werden im Inklusionsstärkungsgesetz 400.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hiermit können beispielsweise Teilhabemöglichkeiten von Eltern mit Behinderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden.
Zur Stärkung der Inklusion im Sport wird der Verein Special Olympics Deutschland e.V. 100.000 Euro erhalten. Schließlich wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Teilhabe und Inklusion gefördert. Die Zahl der Kompetenzzentren „selbstbestimmtes Leben“ wird von ursprünglich zwei auf demnächst sechs weiter ausgebaut. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Menschen mit einer Sinnesbehinderung.
Auch bei der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung behalten wir unser finanzielles Engagement im vollen Umfang bei. Hier ist insbesondere der Ausbau der Plätze in Integrationsunternehmen zu nennen, den wir auch im kommenden Jahr weiter fortsetzen wollen.
Betreuungsvereine: Bereits bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr hatten wir den finanziellen Rahmen für die Betreuungsvereine angehoben. Für das kommende Jahr 2016 werden die Mittel für die Betreuungsvereine nochmals um 1 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 2,7 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann die Finanzierung der ehrenamtlichen Betreuung ausgeweitet und auf eine kombinierte Basis- und Prämienförderungsstruktur umgestellt werden, so wie es die Träger selbst auch vorgeschlagen haben. Erinnern wir uns: 2010 – im letzten CDU-verantworteten Haushalt – waren für die Betreuungsvereine lediglich 800.000 Euro vorgesehen. Rot-Grün hat die Mittel in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben.
Hilfsfonds: NRW hat sich im besonderen Maße für die Einrichtung eines Hilfsfonds eingesetzt, durch den Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, entschädigt werden. Hierzu ist ein bundesweiter Fonds vorgesehen, der sich zu etwa gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Kirchen speist. Im Haushalt für 2016 und die beiden Folgejahre werden insgesamt fünf Millionen Euro als Anteil Nordrhein-Westfalens für diesen Unterstützungsfonds zur Verfügung gestellt. Damit ist NRW Vorreiter bei der Bereitstellung seines Anteils für den Hilfsfonds.
Bekämpfung von Armut: Bereits im vergangenen Jahr wurde die Landesinitiative „NRW hält zusammen – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ auf den Weg gebracht, die sich insbesondere an bedürftige Kinder und ihre Familien richtet und hierbei die soziale Arbeit in den Stadtteilen und Quartieren unterstützt. Dieses Förderprogramm werden wir auch in 2016 mit rund vier Millionen Euro fortführen. Entsprechende Anträge finden sich unter: http://www.nrw-haelt-zusammen.nrw.de/aufruf.html Der Härtefallfonds Alle Kinder essen mit, der es Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien ermöglicht, an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Horten teilzunehmen, wird auf eine Million Euro aufgestockt und weiter – bis mindestens Juli 2020 – finanziell abgesichert. Das bedeutet Planungssicherheit für die Kommunen und Einrichtungen.
Auch für die soziale Arbeit an Schulen, die eigentlich der Bund finanzieren müsste, da hiermit das Bildungs- und Teilhabepaket umgesetzt wird, stellt das Land einen Förderprogramm in Höhe von jährlich 47,7 Millionen Euro bereit. Mehr Informationen gibt es hier.
Hilfe für Wohnungslose: Auch das Landesprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wird in vollen Umfang weitergeführt. Dabei wird mit einer Neuausrichtung noch stärker die Zielsetzung verfolgt, Wohnungslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen. Dabei werden weiterhin beispielgebende Projekte gefördert, ebenso Projektberatung und die Wohnungsnotfallberichterstattung. Durch die Mittel dieses Programms, das in den Grundlagen seit 1997 besteht, sind mittlerweile in allen Landesteilen weit über 100 Projekte initiierte worden: von den Fachstellen für Wohnungsnotfälle, der aufsuchenden medizinischen Versorgung bis hin zu Wohnprojekten für wohnungslose Frauen oder für Wohnungslose mit Unterstützungsbedarf. Das Landesprogramm „Hilfen für Wohnungslose“ ist bundesweit beispielhaft. Wir erinnern uns allerdings, dass die CDU auch diese Förderung in ihrer Regierungszeit schon einmal einstampfen wollte. Der Protest im Jahr 2009 in Öffentlichkeit und Politik war dann aber doch zu groß. Rot-Grün sichert das Landesprogramm kontinuierlich ab. So auch in 2016 mit über 1,12 Millionen Euro.

Gesundheit, Alter, Pflege

Trotz Sparanforderungen investieren wir 2016 weiter in eine Gesundheits- und Pflegepolitik, die präventiv ist und den Menschen in den Fokus stellt, und erhöhen den Haushalt des Einzelplans 15 nochmals um rund  57 Millionen.
Einen großen Schwerpunkt stellen dabei die Leistungen für die Bereiche Alter und Pflege dar. Hier liegen die großen Aufgaben bei der Bewältigung des Fachkräftemangels sowie in der Stärkung der quartiersorientierten Versorgungsangebote, damit die Menschen auch bei Pflegebedarf in ihrem vertrauten Wohnquartier leben können.
Bereits jetzt hat Rot-Grün einen neuen Höchststand in der Altenpflegeausbildung mit 17.850 landesgeförderten Ausbildungsplätzen erreicht. Wir erinnern uns: 2010 waren es unter Schwarz-Gelb nur rund 9.300 Plätze. Rot-Grün hat damit die Zahl der Ausbildungsplätze in fünf Jahren um über 90 Prozent gesteigert. Neben der Kontinuität der Finanzierung der Ausbildungsplätze stehen in 2016 auch Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe sowie schnelle Anerkennung der vorhandenen Kompetenzen im Vordergrund.
Für Modellprojekte in der Pflegeausbildung und den Gesundheitsfachberufen sowie in der Pflegeforschung sind 250.000 Euro zusätzlich vorgesehen. Damit stehen für die Pflegeausbildung und deren fachliche Weiterentwicklung in NRW insgesamt rund 64,4 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist im Vergleich der Bundesländer einsame Spitze. Damit investieren wir in einen wichtigen und zukunftsträchtigen Ausbildungsbereich und Beruf für junge Menschen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die altengerechte Quartiersentwicklung. Nach der Verabschiedung des neuen Alten- und Pflegegesetzes sowie dem novellierten Wohn- und Teilhabegesetz ist es von besonderer Bedeutung, den Wandel der Wohn-, Pflege- und Unterstützungsformen insbesondere im ambulanten Setting kontinuierlich voranzubringen.
Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention für die verschiedenen Lebensbereiche und -phasen sukzessive umzusetzen. Zukunftsaufgabe ist es daher, Kommunen, Gemeinden, Stadtteile und Sozialräume so zu gestalten, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt im Quartier leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Hierzu gehört auch eine zukunftsgerechte Gestaltung der Wohn-, Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur.
Dabei gilt es, die sozialen und pflegerischen Angebote auf eine größere gesellschaftliche Vielfalt auszurichten und kulturelle, religiöse, sexuelle oder geschlechtsspezifische Identitäten zu berücksichtigen. Die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die in den kommenden Jahren in die Altersgruppe mit besonderem Hilfebedarf hineinwachsen, wird deutlich zunehmen. Hinzu kommt, dass sich Infrastruktur und Unterstützungsformen auch auf eine größer werdende Zahl von Geflüchteten einstellen müssen, die zudem auch den in ihrer Lebenslage besonderen Bedarfen und Anforderungen gerecht werden müssen. Zudem müssen die Angebote auch auf Menschen ausgerichtet werden, die sich in prekären Lebenslagen befinden und eine Unterstützung, Pflege und betreutes  Wohnen benötigen.
Wir wollen die Kommunen bei dieser Entwicklung in vielerlei Förderbereichen unterstützen. Hierzu gehört auch der Landesförderplan Alter und Pflege. Für das kommende Jahr haben wir das Förderprogramm um zusätzlich 1,25 Millionen auf über 10 Millionen Euro aufgestockt.
Auch die Gesundheitspolitik werden wir weiter an den Bedürfnissen und Interessen der Patientinnen und Patienten ausrichten, unter anderem bei der 

  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und in städtischen Problemgebieten (2,5 Millionen Euro)
  • Sicherung des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit (250.000 Euro zzgl. weiterer Projekte)
  • Drogen- und Suchthilfe, deren Unterstützung wir in den letzten Jahren deutlich angehoben haben (12,2 Millionen Euro)
  • AIDS-Hilfe und die zielgruppenspezifische Aids-Prävention (3,94 Millionen Euro)
  • Verbesserung der psychiatrischen Versorgung (2,2 Millionen Euro)

Auch in 2016 werden wir weit über eine halbe Milliarde Euro (533,3 Millionen Euro) für die Krankenhausförderung investieren, davon 514 Millionen Euro  für die pauschale Investitionsförderung. 16,6 Millionen Euro sind für die Kofinanzierung des „Strukturfonds zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenversorgung“ vorgesehen.
Auch der Maßregelvollzug erfordert eine Weiterentwicklung. Dies haben wir – wie auch schon in den beiden Jahren zuvor – entsprechend im Haushalt unterlegt. So konnten auch mehr Mittel für das im Maßregelvollzug tätige Personal bereitgestellt werden.

Was gibt es sonst noch …

Gesundheitskarte für Geflüchtete: Mit der Rahmenvereinbarung für die Ausgabe einer Gesundheitskarte an Flüchtlinge ist NRW das erste Flächenland, das den Kommunen dieses Angebot ermöglicht. Bislang sind 13 Kommunen der Rahmenvereinbarung beigetreten oder haben signalisiert, zum 1. April 2016 beizutreten. Die Gesundheitskarte ist nicht nur integrations- und gesundheitspolitisch geboten, sondern wird für die Kommunen wesentlich kostengünstiger sein und sich so auch finanziell rechnen. Deshalb gehen wir davon aus, dass noch weitere Kommunen die Gesundheitskarte einführen werden.
Inklusionsstärkungsgesetz: Der Entwurf zum Inklusionsstärkungsgesetz wird derzeit parlamentarisch beraten.
Die Anhörung im Landtag hierzu findet am Montag, 11. Januar 2016, um 10 Uhr statt.
Förderplan „Alter und Pflege“: Mit dem Landesförderplan werden Projekte und Maßnahmen zu den Themenbereichen Alter und Pflege gefördert, u.a. zur altersgerechte Quartiersentwicklung in den Kommunen, quartiersbezogener Konzeptentwicklung, Entwicklung innovativer Versorgungsangebote, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung pflegerischer Versorgung oder Aufbau von Netzwerkstrukturen zu Hilfeangeboten für Menschen mit Demenz (nach § 45 b SGB XI)
Save the date: Am Freitag, 4. März 2016, 14-18 Uhr planen wir im Landtag eine Fachveranstaltung „Große Lösung = Beste Lösung?!“ – für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Eine endgültige Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt Anfang Januar 2016.
Bei Rückfragen könnt Ihr euch an uns oder unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Arbeit und Ausbildung, Sabrina Dittrich (sabrina.dittrich@landtag.nrw.de), und Harald Wölter, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Soziales, Gesundheit, Pflege und Alter (harald.woelter@landtag.nrw.de) wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit den besten Grüßen und wünschen schöne Feiertage und einen guten Übergang in ein hoffentlich friedvolleres Jahr 2016
Manuela Grochowiak-Schmieding             Martina Maaßen           Arif Ünal