Gutachten zum Kommunalen Ehrenamt

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
im Nachgang der Landtagskommission zum Kommunalen Ehrenamt hat unter anderem Prof. Dr. Jörg Bogumil von der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der rot-grünen Landesregierung 2283 kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in 44 NRW-Kommunen sowie in 6 Kreistagen zur Situation des Kommunalen Ehrenamtes befragt. Dabei wurden 24 Fragen mit der Möglichkeit zur offenen Antwort gestellt. Das Ergebnis liegt nun vor und kann hier abgerufen werden. Ihr findet die Studie zudem im Anhang.

Einzelne Ergebnisse aus dem Gutachten:

Freistellung: Weniger als die Hälfte der erwerbstätigen Ratsmitglieder nutzt Freistellungsregelungen in ihren Betrieben. Zwar werde nur in Ausnahmefällen beklagt, dass der Arbeitgeber die Freistellung für die Ratsarbeit verweigere. Allerdings sei von subtilem Druck berichtet worden und von Rücksicht auf Kolleg*innen.
Zusammensetzung der Räte:  Der „typische Stadtrat“ in NRW sei über 55 Jahre alt, männlich und gut gebildet. Zweidrittel der Mandatsträger*innen verfügten über die Hochschulreife – davon mehrheitlich auch über einen Hochschulabschluss. Erheblich unterrepräsentiert seien Schüler*innen, Studierende und generell Mandatsträger*innen zwischen 30 und 40 Jahren. Der Frauenanteil sei mit weniger als 30 Prozent in den Städten (26,7 Prozent) und Kreisen (29,4 Prozent) immer noch sehr gering.
Reformbedarf: Die Ehrenamtskommission hatte die Landesregierung beauftragt zu prüfen, ob es gesetzlichen Neuregelungsbedarf – etwa zum
Nachteilsausgleich für Menschen mit flexiblen Arbeitszeiten – gibt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Reformbedarf nicht gegeben sei.
Wir werden das Gutachten jetzt sorgfältig auswerten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir zu einem kommunalpolitischen Ratschlag zur Frage des Reformbedarfs und zur Frage, wie wir die Rahmenbedingungen im Kommunalen Ehrenamt attraktiver gestalten können, einladen.
Mit Grünen Grüßen
Mehrdad Mostofizadeh

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