Liebe Freundinnen und Freunde,
in der kommenden Woche wird der Landtag den Haushalt und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 in 1. Lesung beraten. Im Entwurf des GFG 2013 werden die gleiche Datenbasis, die gleichen Gewichtungen der Indikatoren der Bedarfsansätze, die gleichen fiktiven Hebesätze und die gleiche Systematik wie für das GFG 2012 verwendet. Frühestens für das GFG 2014 sind Veränderungen zu erwarten. Zurzeit wird für die dafür notwendigen Beratungen ein Gutachten erstellt. Die Kommunalen Spitzenverbände sind am Beratungsverfahren beteiligt.
Die NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 235 Millionen Euro (2,8 Prozent). Dies ergibt sich aus der zweiten Modellrechnung, die ihr in der Anlage findet. Aus dieser ergibt sich die Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschalen an die Kommunen auf Basis der Steuereinnahmen der Referenzperiode.
In der Anlage 1 (für die Kreise ist es die Anlage 4) finden sich die wichtigsten Zahlen. Die Gesamtzuweisung für die jeweilige Kommune findet sich in der Spalte 8 (bzw. 6 in Anlage 4). Diese teilt sich in die Schlüsselzuweisung (Spalte 3), die Allgemeine Investitionspauschale (Spalte 4), die Investionspauschale Sozialhilfeträger/Altenhilfe- u. Altenpflege (Spalte 5), die Schulpauschale/Bildungspauschale (Spalte 6) und die Sportpauschale (Spalte 7) auf.
Bei Nachfragen steht Rainer Lagemann, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik (Tel. 0211-8842561, rainer.lagemann@landtag.nrw.de) gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Mario Krüger