Gemeindefinanzierung für 2026

Portrait Robin Korte

Der Landtag hat das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für 2026 in zweiter Lesung beschlossen. Damit wird die Verteilung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich aus dem Steuerverbund von Land und Kommunen festgelegt. Eine kommunalscharfe Übersicht der Zuweisungen findet Ihr in der Modellrechnung. Ich möchte Euch im Folgenden über die wichtigsten Eckpunkte informieren.

Finanzausgleichsmasse steigt um mehr als eine Milliarde Euro
Im kommenden Jahr werden die Kommunen gut eine Milliarde Euro höhere Zuweisungen vom Land erhalten als 2025. Insgesamt werden über das GFG 16,837 Milliarden Euro ausgezahlt, ein Plus von 6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit steigt die Verteilmasse deutlich schneller als die derzeitige Inflation und ist auch gegenüber der Schätzung aus dem vergangenen Juli nochmals um rund 400 Millionen Euro gewachsen. In Zeiten enormer finanzieller Herausforderungen bietet das GFG 2026 somit eine verlässliche Einnahmebasis, wenngleich es die sich derzeit bundesweit zuspitzende Finanzkrise der Kommunen allein nicht auflösen kann.

Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird verbessert
Als Grüne stehen wir dafür, dass die begrenzten Mittel zuerst dorthin fließen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. So steigen die finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr auf fast 14,2 Milliarden Euro, was 84,2 Prozent der Finanzmasse entspricht. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen erfolgt nach einem komplexen finanzwissenschaftlichen Mechanismus, anhand dessen die Finanzkraft und der Finanzbedarf jeder einzelnen Kommune hergeleitet wird. Erstmals werden hierfür im GFG 2026 die aktuellsten Daten über die kommunalen Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer herangezogen. Auch die Grunddaten der Bedarfsermittlung, in die zum Beispiel die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften oder der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze einfließen, werden aktualisiert.

Landesverfassungsgericht bestätigt differenzierte fiktive Hebesätze
Noch vor Beschluss über das GFG 2026 hat das Landesverfassungsgericht in Münster ein lang erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit differenzierter fiktiver Hebesätze zur Berechnung der Finanzkraft verkündet und die seit 2022 bestehende Praxis bestätigt. Danach darf die Steuerkraft auch in Zukunft für kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden auf Basis differenzierter Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer berechnet werden, was in der Praxis zu etwas geringeren Zuweisungen für kreisfreie Städte führt. Als Grüne hatten wir die Einführung differenzierter fiktiver Hebesätze unter der damaligen Landesregierung von CDU und FDP abgelehnt und uns in der schwarz-grünen Koalition dafür eingesetzt, die Differenz der durchschnittlichen Hebesätze weiterhin nur zur Hälfte anzurechnen und nicht vollständig, wie es von der Vorgängerregierung geplant war. Bei dieser Praxis wird es nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nun bleiben.

Klima- und Forstpauschale fällt ab 2026 weg
Entfallen wird zukünftig die von 2022 bis 2025 ausgezahlte Klima- und Forstpauschale in Höhe von zehn Millionen Euro. Diese Mittel dienten insbesondere der Wiederaufforstung und Behebung von Dürreschäden aus den Dürresommern 2017 bis 2019 und wurden ausschließlich an waldbesitzende Kommunen ausgezahlt. Als Grüne begrüßen wir den Wegfall dieser systemfremden Fachpauschale, zumal mit dem frei werdenden Geld die klassischen Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs gestärkt werden.

Land unterstützt Kommunen bei der Digitalisierung
Mit dem GFG 2026 wird das Land sich außerdem an der Digitalisierung der Kommunen beteiligen und im Rahmen einer zentralen Vergabe IT-Dienstleistungen für die Kommunen beschaffen. Damit wird die Umstellung auf digitale Prozesse beschleunigt, IT-Dienstleistungen landesweit vereinheitlicht und Kosten gesenkt. Zur anteiligen Finanzierung enthält das GFG 2026 einen Vorwegabzug in Höhe von 15 Millionen Euro.

Kommunale Finanzkrise spitzt sich weiter zu
Zusammen mit dem GFG 2026, dem Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) und den zusätzlichen Investitionsmitteln aus dem NRW-Plan unterstützt das Land die Kommunen im kommenden Jahr mit mehr als 2,5 Milliarden Euro zusätzlich. Gleichwohl kann die erwartete Finanzierungslücke der nordrhein-westfälischen Kommunen von rund sechs Milliarden Euro im laufenden Jahr (Tendenz weiter steigend) auf diese Weise nicht geschlossen werden. Ursächlich für diese bundesweit zu beobachtende Finanzkrise der Kommunen – die wahrscheinlich größte der Nachkriegszeit – sind insbesondere die massiv gestiegenen Kostenblöcke für kommunale Sozialausgaben (u.a. Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfen zur Pflege) sowie Personal. Wir fordern daher eine deutliche Erhöhung der Bundesanteile an den aufgrund von Bundesrecht übertragenden Sozialkosten und eine Dynamisierung entlang der tatsächlichen Kostensteigerungen.

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