Gemeindefinanzierung 2025

Portrait Robin Korte

Derzeit berät der Landtag über den Haushalt für das Jahr 2025. Wie jedes Jahr wird parallel dazu auch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) beraten und verabschiedet. Die dazu gehörige Modellrechnung über die Verteilung der finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen sowie der unterschiedlichen Investitionspauschalen auf die einzelnen Kommunen kann hier abgerufen werden.

Mit dieser Kommunalinfo möchte ich über die wichtigsten Punkte des GFG 2025 informieren

Gemeindefinanzierung hält mit der Preisentwicklung mit
Die wichtigste Nachricht: Die Verteilmasse des GFG wird nach zwei Jahren mit realen Verlusten im kommenden Jahr auch inflationsbereinigt wieder leicht wachsen. Das GFG bleibt damit eine verlässliche Säule in der Finanzierung Eurer Kommune. Mit einem Zuwachs von 2,9 Prozent liegt die Steigerung über der für 2024 erwarteten Inflation. Nominell erreicht die Verteilmasse mit 15,76 Milliarden Euro einen neuen Höchststand.

Verteilung orientiert sich am tatsächlichen Finanzbedarf
Als GRÜNE Fraktion legen wir großen Wert auf eine möglichst bedarfsorientierte Verteilung der Finanzmittel im GFG, damit auch in finanzschwachen Kommunen investiert und die soziale Daseinsvorsorge gesichert werden kann. Denn die Gemeindefinanzierung darf nicht zu einer großen Gießkanne werden, sondern muss dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land dienen. Neben einer Stärkung der finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen zählt dazu insbesondere, dass die Grunddaten, welche der Finanzbedarfsberechnung zugrunde liegen (Einwohnende, Bedarfsgemeinschaften SGB II, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, Fläche), vollständig aktualisiert werden, um eine möglichst bedarfsgerechte Verteilung der Schlüsselzuweisungen zu garantieren. Ebenso wird es auch 2025 bei der nur hälftigen Differenzierung der fiktiven Hebesätze zur Berechnung der Finanzkraft bleiben. Die ursprünglich unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung angestrebte vollständige Differenzierung zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Städten und Gemeinden wird es mit uns weiterhin nicht geben.

Neuer Anlauf für eine Altschuldenlösung im kommenden Jahr
Der Entwurf des Landeshaushalts sieht umfangreiche Landesmittel für den Einstieg in eine Altschuldenlösung zur Übernahme kommunaler Liquiditätskredite vor. Geplant sind Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich über die nächsten 30 Jahre. Damit lösen wir als schwarz-grüne Koalition unsere Zusage für eine maßgebliche Finanzierung aus Landesmitteln ein. Derzeit laufen die notwendigen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über die gesetzliche Ausgestaltung.

Für Rückfragen stehen unser Referent für Kommunalpolitik, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de), und ich gerne zur Verfügung.