Frauen- und Queerpolitik Dezember 2012

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns bei Euch/Ihnen für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und freuen uns auf gemeinsame Aktivitäten für eine starke Frauen- und Mädchenpolitik in 2013!

Mit diesem Newsletter möchten wir Euch/Sie über unsere frauenpolitischen Aktivitäten im Landtag NRW informieren. Wie immer sind wir für Rückmeldungen und Anregungen dankbar. Unsere Kontaktdaten findet ihr/finden Sie unten in dieser Mail.

1. Haushalt

Im März dieses Jahres hatte die FDP beim Haushalt gepokert und dadurch Neuwahlen ausgelöst. Mit der dritten Lesung wurde der erneuerte Entwurf des Haushalts 2012 nun von der rot-grünen Regierungskoalition im Plenum am 12./13. Dezember verabschiedet. Damit wurden Kürzungen, wie sie die CDU im Hinblick auf die Kompetenzzentren Frau und Beruf noch im März gefordert hatten, endgültig eine Absage erteilt.

Aber nach dem Haushalt heißt zurzeit auch vor dem Haushalt. Noch im nächsten Dezember-Plenum wird der Haushalt für 2013 eingebracht.

Wer mehr über den Frauen- und Queerpolitischen Haushalt wissen möchte, findet hier die Details:

Vorlage 16/211 (Einzelplan 15 MGEPA)

Vorlage 16/146 (Erläuterungsband)

Vorlage 16/210 (Erläuterungshilfe)

2. Kompetenzzentrum Frau und Beruf

Inzwischen sind in fast allen Regionen Kompetenzzentren "Frau und Beruf" angesiedelt und erfolgreich an den Start gegangen. Sie sollen neue Zugänge für Frauen am Arbeitsmarkt schaffen, den Wiedereinstieg nach einer Familienphase unterstützen und eine umfassende Berufsorientierung für Mädchen organisieren. Die Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen gehört ebenso zu ihrem Aufgabenkatalog wie die Stärkung der Position weiblicher Führungskräfte und die Beratung von Unternehmen bzw. ihrer Organisationen bei der Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen. Zwölf der Kompetenzzentren haben bereits einen eigenen Internet Auftritt. Wer wissen möchte, wie es in den einzelnen Regionen aussieht, besuche die Website von http://www.competentia.nrw.de/.

3. Geschlechtergerechte Hochschulen

Mit der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, der Nachwuchsförderung und der Genderforschung will die neue Landesregierung die Gleichstellung an den Hochschulen vorantreiben. Da Gleichstellung eine Frage der Qualität ist, soll die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten mit einem Sockelbetrag von 3 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Die Mittel sollen insbesondere für strukturelle Maßnahmen, zusätzliche Maßnahmen in Fächergruppen mit besonders deutlicher Unterrepräsentanz von Frauen, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die Förderung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung an die Hochschulen gegeben werden. Weitere 1,5 Millionen stehen für die Nachwuchsförderung zur Verfügung und 900.000 € fließen in die Genderforschung. Detailinformationen zum Landesprogramm Geschlechtergerechte Hochschulen können hier abgerufen werden: http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Landesprogramm_geschlechtergerechte_Hochschulen.pdf

4. Frauen in Europa

Die europäische Debatte über die Ausrichtung der EU-Strukturpolitik in der Förderperiode ab 2014 ist in vollem Gange. Die Zukunft der EU-Strukturfonds hängt eng mit der parallel laufenden Diskussion über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union (EU) ab 2014 zusammen. Für uns war und ist wichtig, dass bei der Umsetzung aller Themenschwerpunkte ein vorbeugender und nachhaltiger Politikansatz verfolgt wird und auch das Querschnittsziel Chancengleichheit durch aktive Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt wird. Außerdem wurde in dem entsprechenden Plenarantrag „Neuausrichtung der EU-Strukturförderpolitik für NRW nach 2013“ Drucksache 16/1263 festgeschrieben, dass auch bei der Auswahl von Förderprojekten und deren Durchführung sowie Evaluierung Frauen(verbände und -organisationen) eingebunden werden müssen.

5. Girlsday

Bedingt durch die Auflösung des Landtags im März und die anschließenden Neuwahlen fand der Girls Day der Grünen im Landtag dieses Jahr erst im November statt. Denn „aufgeschoben ist noch lange nicht aufgehoben“, beschlossen die grünen Frauenpolitikerinnen und luden erneut in die Landtagsfraktion ein. Sechs Mädchen besuchten uns hier in Düsseldorf, um die Arbeit von Abgeordneten und MitarbeiterInnen kennenzulernen. Und das es den Mädchen gefallen hat, belegt das Foto mit den Beteiligten: http://josefine-paul.de/?p=1646

6. Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

§ 3 SchKG weißt die Länder an, ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung sicher zu stellen. Zwar hatte sich das bisherige Ausführungsgesetz im Wesentlichen bewährt, aber sah aber z.B. bisher vor, dass die Anzahl der Fachkraftstellen pro Trägergruppe möglichst gleich hoch sein sollte. Mit dieser Regelung wollte die CDU wohl die Dominanz der religiös ausgerichteten Träger verfestigen. Dieses Gießkannenprinzip wollen wir aufheben. Nicht nur weil es unsachgemäß ist, sondern auch, weil nur so die Vorgaben des SchKG, ein „plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen“ anzubieten, gewährleistet werden kann. Darüber hinaus muss sich das Gesetz an sachgerechten Auswahlkriterien und an den Bedürfnissen der ratsuchenden Menschen in NRW und nicht an den Bedürfnissen der Träger, bzw. Trägergruppen ausrichten.

Dafür bedarf es aber zunächst einer validen, aktuellen Zahlengrundlage, damit die aktuellen Leistungen gemessen werden können. Dies ist Sinn und Zweck des Gesetzes, das wir am 29.11.2012 verabschiedet haben.

Mehr dazu Drucksache 16/749

7. Hinweis auf Veranstaltung am 14.2.

Auch im kommenden Jahr wollen wir  gemeinsam mit dem AK Frauen in Not die bewährte Veranstaltungsreihe fortsetzen. Das nächste Fachgespräch, das wie immer im Landtag NRW ausgerichtet werden soll, wird zurzeit unter dem Titel „Wir werden was wir wollen – Junge Frauen und Mädchen in Not und ihre Perspektiven“ vorbereitet.

Die Veranstaltung wird mit zwei bis drei einführenden Vorträgen beginnen. Nachmittags soll es in vier bis fünf Workshops weitergehen. Wir wollen nicht die Defizite aufzählen, sondern uns in den Workshops (Themen: a) Mädchen für Handwerkliche Berufe sensibilisieren, wie geht das?; b) Behindert na und?; c) Talentkompass NRW; d) Junge Mütter; e) Mädchen mit Migrationshintergrund) am Grundsatz „Stärken stärken“ orientieren. Den Tag abschießen werden wir mit einer Diskussionsrunde, die gegen 17:00 Uhr enden soll.

Interessiert? Dann sollten Sie/du den 14.2. bereits jetzt vormerken!

8. Schwerpunkte der Landesregierung

Wer noch es noch einmal ganz genau und ausführlich nachlesen möchte, wo die politische Schwerpunkte der Frauen- und Gleichstellungspolitik dieser Landesregierung in der 16. Legislaturperiode liegen, kann die Ausführungen von Barbara Steffens im Emanzipationsausschuss hier nachlesen (Ausschussprotokoll 16/43)

 

Ab hier wird’s QUEER:

1. Landesaktionsplan gegen Homo- und Transphobie

Was lange währt wird endlich gut: Am 30.10. hat das Landeskabinett den „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ verabschiedet. Damit wird ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuellen ein gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft ermöglichen soll.

An dieser Stelle, wollen wir allen Beteiligten der Selbstvertretungsorganisationen noch einmal für die umfangreiche Arbeit, die sie geleistet haben, um gemeinsam mit dem MGEPA und den VertreterInnen aus anderen Ministerien das jetzt vorliegende Papier zu erarbeiten.

Wer es ganz genau wissen möchte, kann hier den Aktionsplan einsehen:

http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/LSBTTI/aktionsplan_homo-_und_transphobie/index.php

2. § 175 StGB

Mit einem Entschließungsantrag unterstützt NRW eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin und fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten zu ergreifen.

Wir verlangen von der Bundesregierung, dass homosexuelle Männer, die aufgrund des alten § 175 Strafgesetzbuch, der in der Nazizeit verschärft wurde und der bis 1994 in Kraft war, verurteilt wurden, entschädigt werden. Zwar wurden die „175er Opfer“ aus der NS-Zeit entschädigt, eine Auseinandersetzung mit dem darüber hinaus in der BRD entstandenen Unrecht findet bislang aber nur unzureichend statt. Und das, obwohl der Deutsche Bundestag bereits im Dezember 2000 die Verschärfung des § 175 Reichsstrafgesetzbuch im Jahr 1935 als Ausdruck nationalsozialistischen Gedankengutes anerkannt und betont hat, dass die nach dem Jahr 1945 weiter bestehende Strafandrohung eine Verletzung der Menschenwürde homosexueller Menschen darstellte. Die Bundesregierung erhält jetzt die Chance die gesellschaftliche Rehabilitierung der Betroffenen vorzunehmen und die strafrechtliche Verfolgung der homosexuellen Männer und die damit verbundene gesellschaftliche Ächtung aufzuarbeiten und wiedergutzumachen. Den Antrag kann man hier einsehen: Drucksache 16/812

3. Blutspende von homosexuellen Männern

Blut ist ein knappes Gut, welches für viele Menschen lebensrettend und daher dringend notwendig ist. Daher rufen die verschiedenen Blutspendedienste immer wieder dazu auf, Blut zu spenden und damit möglicherweise Leben zu retten. Oberste Priorität muss dabei die Sicherheit der Spende haben. Menschen, die eine Bluttransfusion erhalten, sind davon abhängig, dass das Blut nicht durch Krankheitserreger verunreinigt ist. Moderne Testverfahren minimieren aber heute das Risiko, durch eine Blutspende beispielweise an HIV zu erkranken. – Trotzdem werden homosexuelle Menschen in Deutschland nach wie vor generell von der Blutspende ausgeschlossen. Schwule Männer werden den sogenannten Risikogruppen zugeteilt, die kein Blut spenden sollen. Diese Diskriminierung prangern wir an und fordern die Landesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass es nicht von der sexuellen Orientierung abhängen darf, ob ein Spender in Frage kommt, sondern vom individuellen Risikoverhalten. Wir fordern, die bestehenden Blutspende-Richtlinien so anzupassen, dass nicht mehr die sexuelle Orientierung eines Menschen abgefragt wird, sondern das individuelle sexuelle Risikoverhalten.
Hier der Antrag: Drucksache 16/1627

Viele Grüße aus dem Landtag,

Josefine Paul, Gerta Siller und Gunnar Risse

 

Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin, 0211/884-4303, josefine.paul@landtag.nrw.de,

Gerta Siller, Frauenreferentin, 0211/884-2867, gerta.siller@landtag.nrw.de

Gunnar Risse, Mitarbeiter, 0211/884-4325, gunnar.risse@landtag.nrw.de

 

Mehr zum Thema

Frauen, Queer