Flüchtlingspolitische Nachrichten

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Hälfte der BundesbürgerInnen spricht sich in einer aktuellen Umfrage für die Aufnahme von mehr Flüchtlingen aus. 70 Prozent wünschen sich mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten. Die Hilfsbereitschaft, die Flüchtlingen vielerorts entgegen gebracht wird, ist ebenso ein Zeichen dafür, dass sich die Einstellung gegenüber Flüchtlingen und Einwanderung in großen Teilen der Bevölkerung positiv entwickelt hat. Die Menschen in NRW und in Deutschland sind da weiter als viele EntscheidungsträgerInnen in der Politik. Beschämendes Beispiel sind die viel zu zögerlichen Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten nach dem letzten schweren Unglück mit hunderten ertrunkenen Menschen im Mittelmeer.

Massengrab Mittelmeer

Wieder kam es zu schweren Unglücken, bei denen hunderte Männer, Frauen und Kinder, die als letzten Hoffnungsschimmer eine unsichere und gefährliche Flucht über das Mittelmeer sahen, ertrunken sind. Wieder gab es als Reaktion der EU-Mitgliedstaaten wenig mehr als Betroffenheitsrhetorik und kosmetische Maßnahmen. Ein echtes Umsteuern, weg von Abschottungspolitik und Verantwortungsvermeidung, hin zu einer Ausweitung legaler Einwanderungsmöglichkeiten und der Annahme der humanitären Pflichten, die sich aus Vergangenheit und Gegenwart Europas als Wertegemeinschaft ergeben, ist nach wie vor nicht ersichtlich. Für mich sind die bisher getroffenen Beschlüsse beschämend. Die EU verliert ihre Glaubwürdigkeit als Friedensnobelpreisträger, wenn es nicht endlich gelingt eine gemeinsame Position über humanitäre Standards und eine solidarische Aufnahmepolitik zu finden. Wir haben uns in einem Plenarantrag mit den ersten EU-Beschlüssen auseinandergesetzt und fordern EU und Bundesregierung zu einem Umlenken auf.

Flüchtlingsgipfel Bund

Grundlegende strukturelle Verbesserungen für Kommunen und Flüchtlinge wurden beim so genannten Flüchtlingsgipfel des Bundes und der Länder nicht vereinbart. VertreterInnen von Kommunen,  Flüchtlingsorganisationen und Verbänden saßen erst gar nicht mit am Tisch. Endlich hat der Bund zwar zumindest rhetorisch akzeptiert, dass die Flüchtlingsversorgung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, zu handfesten Beschlüssen konnte man sich aber nicht durchringen. Diese wurden bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 vertagt. Die Schaffung weiterer 2000 Stellen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ein längst überfälliger Schritt. Eine kurzfristige Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Asylanträgen ist nicht in Sicht, da es einige Zeit dauern wird, bis überhaupt geeignete KandidatInnen gefunden und diese wiederum geschult sind, gleichzeitig 200.000 unbearbeitete Anträge aufgelaufen sind und die Flüchtlingszahlen in diesem Jahr weiter steigen werden. Mit der Öffnung der Integrationskurse auch für AsylbewerberInnen wäre eine GRÜNE Forderung aufgegriffen, hier müssen wir aber zur Bewertung der Maßnahme noch auf die konkrete Ausgestaltung warten. Das heißt bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 18 Juni gilt es jetzt den öffentlichen Druck aufrechtzuerhalten, um den Bund in die Pflicht zu nehmen, den rhetorischen Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Die Pläne, für die Geflüchteten aus den Balkanstaaten zentrale Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen, in denen sie bis zur Rückführung bleiben sollen, teilt die Flüchtlinge in „erste“ und „zweite“ Klasse. Diese hochproblematische Politik stigmatisiert die Menschen und spricht ihnen pauschal ihre Fluchtgründe ab.

Erstaufnahmesituation NRW

Nach neuesten Prognosen werden für 2015 bundesweit 400.000 Erstanträge auf Asyl erwartet. Auf NRW entfielen davon um die 80.000. Das wären die höchsten Zahlen jemals und eine weitere Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Dass sich die Situation erstmal nicht entspannen würde, war allseits bekannt, die neuen Zahlen zeigen dennoch die Dimension der Herausforderung. Klar war schon vor dieser Prognose, dass die 3000 für dieses Jahr zusätzlich geplanten Plätze in Landeseinrichtungen zur Erstaufnahme in NRW nicht ausreichen würden, um die Situation nachhaltig zu entspannen. Auch die mittelfristig geplanten 10.000 regulären Plätze zur Unterbringung in Landeseinrichtungen können nur ein Zwischenziel sein. Wichtig ist, dass weiterhin und trotz aller bestehenden Hindernisse bei der Einrichtung neuer Unterkünfte – von A wie fehlende Abwasserleistungen, über B wie Bürgerinitiativen oder Brandschutz bis Z wie Zivilklage – am kontinuierlichen Ausbau der regulären Plätze intensiv gearbeitet wird. In der letzten Vorlage der Landesregierung an den Innenausschuss finden sich alle aktuellen Informationen zu bestehenden und geplanten Einrichtungen.

Umsetzung Flüchtlingsgipfel NRW

Nach dem Bekanntwerden der schockierenden Ereignisse in einer Landeseinrichtung, bei denen im letzten Jahr Flüchtlinge durch Sicherheitspersonal misshandelt wurden, luden Ministerpräsidentin Kraft und unsere Grüne Vize-MP Sylvia Löhrmann zu einem gemeinsamen Flüchtlingsgipfel ein. Dabei konnten eine Reihe von Maßnahmen, die echte Verbesserungen gebracht haben, verabschiedet werden. Wir haben nicht nur finanzielle Mittel erhöht, sondern auch neue Instrumente – wie den Härtefallfonds für besonders hohe Krankenkosten oder das Beschwerdemanagement – zur Verbesserung der Flüchtlingsversorgung in Land und Kommune beschlossen. Im April dieses Jahres trafen sich dann die TeilnehmerInnen des ersten Flüchtlingsgipfels, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Bilanz bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen zu ziehen. Auch wenn wir uns insgesamt, insbesondere bei der Schaffung weiterer Aufnahmeplätze, nicht entspannt zurücklehnen können, wir müssen uns dennoch nicht verstecken. Wir sind mit der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse und mit den anderen, noch später hinzugekommenen Maßnahmen in der Flüchtlingsversorgung sehr viel weiter, als wir es noch im letzten Jahr waren. Besonders eine CDU, die gemeinsam mit der CSU auf Bundesebene viele wichtige Entscheidungen für eine Besserstellung von Flüchtlingen verhindert, sollte sich daher mit Kritik zurückhalten. Einen Überblick über die Bilanz der Flüchtlingsgipfelmaßnahmen findet sich am Ende dieser Vorlage.

NRW positioniert sich deutlich bei der Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge

Mit dem Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge konnten viele hier lebende SyrerInnen Familienangehörige nach Nordrhein-Westfalen holen. Auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass das Programm noch umfangreicher angelegt und die Durchführung deutlich schneller ablaufen würde, haben wir hiermit dennoch etwas für die Menschen erreicht, die aus dem Kriegsgebiet fliehen müssen. Die SyrerInnen, die über die Verpflichtungserklärung ihrer Verwandten nach NRW gekommen waren, standen – einmal hier angekommen – aber vor weiteren Problemen. Familiäre Situationen waren verständlicherweise häufig belastet und die Hoffnung mit der Anerkennung als AsylberechtigteR oder des Flüchtlingsstatus, die Verpflichtungsgeber von ihrer finanziellen Belastung zu befreien, zerschlug sich mit einer Rechtsauffassung des Bundesministerium des Inneren, wonach die Verpflichtungserklärung auch nach der Anerkennung fortgelten sollte. Wir hörten von vielen Einzelfällen, bei denen Behörden Leistungen mit Hinweis auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) auch nach der Anerkennung verweigerten. Ich bin daher sehr froh, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW nunmehr einen Erlass an die Ausländerbehörden herausgegeben hat, der feststellt, dass nach Rechtsauffassung des Innenministeriums die Verpflichtungserklärung mit der Anerkennung ihre Wirkung verliert (da mit dem veränderten Aufenthaltsstatus ein veränderter Aufenthaltszweck verbunden sei). Auch wenn damit theoretisch weiterhin spätere Regressansprüche durch Behörden des Bundes nicht ausgeschlossen sind, ist doch zu hoffen, dass die Auffassung des BMI sich gegen die Positionierung von NRW nicht durchsetzen wird. Der Erlass findet sich hier.

Abschiebehaftvollzugsgesetz

Der Landtag NRW hat am 29.04.2014 das Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. In der Abschiebungshaft werden Menschen eingesperrt, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen – das ist aus unserer Perspektive eines Rechtsstaates unwürdig. Ihre Abschaffung wäre daher richtig und wichtig. Für die entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes gibt es derzeit im Bundestag keine Mehrheit. Für uns als Land gibt es daher keine Handhabe den Vollzug einer Haft zu verhindern, wenn sie richterlich angeordnet wird.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil im Sommer 2014 entschieden, dass Abschiebungshaft nur in einer speziellen Hafteinrichtung vollzogen werden darf. Der Vollzug einer Haftanordnung auf dem Gelände einer Justizvollzugshaftanstalt ist nicht zulässig. Die Abschiebehaftanstalt in Büren war danach nicht richtlinienkonform und die Gefangenen wurden im Wege der Amtshilfe in Berlin und Brandenburg untergebracht.
Um Abschiebungshaft in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen durchführen zu können, ist es aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig eine gesetzliche Grundlage und die baulichen Voraussetzungen am Standort Büren zu schaffen. Das nun beschlossene Gesetz bietet diese rechtsstaatlich gebotene Grundlage. Das Gesetz ist bis zum Ablauf des Jahres 2015 im Sinne einer Übergangslösung befristet. Aktuell laufen Beratungen mit VertreterInnen von Flüchtlingsorganisationen, Verbänden und Kirchen über ein umfassendes Gesetz, welches die Ausgestaltung des Haftvollzuges umfänglich ab Januar 2016 regeln soll.
Für meine Fraktion und mich steht beim Vollzug der Abschiebungshaft die Achtung der Würde und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen an erster Stelle. Sie sollen in Abschiebungshaft soweit es geht ein „normales“ Leben führen können, das frei von Beschränkungen ist. Dieses muss sich auch in der Gestaltung der Hafteinrichtung niederschlagen. Das gilt auch für die Berücksichtigung der Belange von schutzbedürftigen Personen. Gleichzeitig wollen wir mit einer Überarbeitung der Abschiebungshaftrichtlinie des Landes alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Haftanträge durch die Ausländerbehörden zu vermeiden. Meiner Fraktion und mir geht es darum, den Abschiebungshaftvollzug, wenn wir ihn schon nicht abschaffen können, jedenfalls soweit es geht zu verbessern und in Büren zu einem tatsächlichen Neuanfang zu finden.

Arbeitsmarktintegration verbessern

Auch wenn die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsmarktzugang für die Asylsuchenden eine schnellere Arbeitsaufnahme ermöglichen, ist der Weg dorthin für die Betroffenen weiterhin mit großen Hürden verbunden. Um diese im Rahmen der Landeskompetenzen weiter abzubauen und die Integration zu verbessern, haben wir einen Antrag eingebracht, der nächste Woche in erster Lesung vom Landtag behandelt werden soll.

15 OberbürgermeisterInnen und Landräte polemisieren mit Brief an Ministerpräsidentin

Der Ihnen und Euch sicherlich bekannte Brief von 15 OberbürgermeisterInnen und Landräten aus dem Ruhrgebiet benennt zwar zu Recht die bestehenden Belastungen der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen – die Lösungsansätze können wir jedoch nicht mittragen und sie sind auch nicht hilfreich, die gesellschaftliche Akzeptanz für die Situation von Geflüchteten zu stärken. So wird vor allem ein Erlass der Landesregierung kritisiert, der eine Einzelfallprüfung für Flüchtlinge aus der Balkanregion vorsieht, um humanitäre Härten zu vermeiden. Wenn diese Grundhaltung keinen Konsens mehr hat, müssen wir darauf reagieren. Daher haben wir ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

Wir stehen auf allen Ebenen – von der EU bis zu den Kommunen vor großen Herausforderungen angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die ihre Heimat aufgrund von Not, Elend, Krieg und Verfolgung verlassen müssen. Wir GRÜNE versuchen, in unseren unterschiedlichen Rollen auf allen Ebenen die Rechte der Geflüchteten zu stärken und ihnen eine angemessene Versorgung zukommen zu lassen. Es gibt kleine Fortschritte, aber vor allem noch viele Baustellen, an denen wir gemeinsam weiter arbeiten müssen – im Sinne der Menschlichkeit und Solidarität.
Mit herzlichen Grüßen
Monika Düker

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