Flüchtlingspolitik

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten und über Verbesserungen im Bereich der Integration und der Gesundheitsversorgung zieht sich schon eine ganze Weile hin. Zwei Verhandlungsergebnisse im vergangenen Jahr im Bundesrat und zwei Flüchtlingsgipfel in Berlin in diesem Jahr waren von einem harten Ringen der GRÜN-mitregierten Länder um mehr Verantwortungsübernahme durch den Bund geprägt. Am Donnerstag vergangener Woche konnten auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin endlich einige Beschlüsse erzielt werden, die einige Verbesserungen bringen, aber auch noch viele Baustellen offen lassen.

Die wesentlichen Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels:

  • Weitere Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden geschaffen: jeweils 1.000 neue Stellen in 2015 und in 2016
  • Die angehäuften 220.000 Altfälle werden in vier Entscheiderzentren gebündelt bearbeitet (ohne, dass Flüchtlinge sich zu diesem Zweck dort aufhalten müssten).
  • Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive in geringerem Umfang (Sprachmodule im Umfang von 300 statt 600 Stunden)
  • Ausbau der Zentralstellen für ausländisches Bildungswesen durch die Länder, zur schnelleren Anerkennung von Bildungsabschlüssen
  • Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive in Ausbildung sollen „Rechtssicherheit“ hinsichtlich ihres Aufenthalts während der Ausbildung erhalten.
  • Die Gesundheitskarte soll für die Länder optional, für die Krankenkassen verpflichtend umsetzbar sein. Dabei sollen die Leistungen den bestehenden Beschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen.
  • Unbegleitete Minderjährige sollen bald unter Berücksichtigung des Kindeswohls bundesweit und länderintern verteilt werden können. Gesetzesentwurf liegt vor, Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten, bis dahin Übergangskonzept
  • Bund prüft derzeitige Ausstattung der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Sprachkurse).
  • Pauschale finanzielle Hilfe für 2016 wird auf 2015 vorgezogen, Einsetzung einer Arbeitsgemeinschaft, wie sich der Bund dauerhaft und dynamisch an Kosten beteiligen kann mit Ergebnissen im Herbst dieses Jahres
  • Evaluierung der Asylmigration aus Serbien, Bosnien, Herzegowina und der ejR Mazedonien und vor diesem Hintergrund Prüfung, ob Montenegro, Albanien und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen

Unsere Bewertung:

Bund, Länder und Kommunen stehen in der Flüchtlingspolitik in einer „Verantwortungsgemeinschaft“. Zu diesem Bekenntnis konnte sich der Bund nach langem Zögern beim letzten Flüchtlingsgipfel endlich durchringen. Die Frage, wie und in welcher Höhe sich der Bund an den Kosten, die in erster Linie in den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entstehen, beteiligt, ist nicht nur aus der haushälterischen Perspektive wichtig. Von ihr hängen auch die Qualität der Aufnahme und der soziale Friede in den Kommunen ab. Das Vorziehen der 500 Millionen Euro von 2016 auf 2015 bedeutet für die Kommunen eine wichtige „Finanzspritze“. Dem rhetorischen Bekenntnis des Bundes zur dauerhaften Unterstützung müssen jetzt Taten folgen, so dass ab 2016 tatsächlich eine strukturelle und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterbringung und Versorgung kommt.
Flüchtlinge und Kommunen brauchen dringend schnellere Asylverfahren. Die aktuell viel zu lange Bearbeitungsdauer von durchschnittlich(!) über fünf Monaten (bei sehr unterschiedlichen Wartezeiten je nach Herkunftsland) bei den Asylanträgen ist momentan eine der Hauptursachen für zahlreiche Probleme. So lange im Ungewissen zu sein und zum Beispiel keinen Antrag auf Familiennachzug stellen zu können und keinen Zugang zu Integrationsleistungen zu haben, ist für die Geflüchteten eine enorme Belastung. Hier hätte der Bund sehr viel früher gegensteuern müssen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Stellen schnell besetzt und das neue Personal zügig geschult wird, damit der vereinbarte Aktionsplan wirkt.
Was die Integration von Flüchtlingen angeht, wurden zögerliche erste Schritte vereinbart. Die vorhandenen ideologischen Barrieren, sind hier nur schwer zu überwinden. Noch immer hält sich das zynische Argument in bestimmten politischen Kreisen, dass Integration von Anfang an einen sogenannten „Pull-Effekt“ auslöst. Tatsächlich ist eine Integration von Anfang an, sei es durch Sprachkurse und Arbeitsmarktzugang oder durch eine menschenwürdige Gesundheitsbehandlung, ein Gewinn für alle. Nicht durchsetzen konnten die rot-grünen Länder die Forderung, dass für alle Jugendlichen in Ausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis eine Aufenthaltserlaubnis auch über die Ausbildung hinaus gewährt wird. Die Forderungen nach Öffnung der Integrationskurse und dem Ausbau der berufsbezogenen Sprachförderung konnte nur teilweise umgesetzt werden.
Insbesondere Bayern hat sich bei vielen Punkten vehement gegen weitergehende Regelungen gewehrt und in einer Protokollerklärung zu den Bund-Länder-Beschlüssen deutlich gemacht, dass sie eher eine Verschärfung des Asylrechts, mit Sicherheit keinen Ausbau der Rechte von Geflüchteten und der Integration wollen. So forderte Bayern eine Ausweitung der Möglichkeiten der Leistungskürzungen, die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten, Sanktionierung von Flüchtlingen über die Nicht-Gewährung von Beschäftigungserlaubnissen, Absenkung der Jugendhilfestandards für unbegleitete Minderjährige und keinen Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge in Ausbildung.
Im Landtag berichtete die Ministerpräsidentin über das Ergebnis der Gespräche. Die vollständige Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt (TOP 1) findet Ihr hier, meine Rede zum Nachlesen hier.

Was bedeuten die Beschlüsse für die Kommunen?

Wie dargestellt, wurde vereinbart, die zweite Hälfte der Flüchtlingsmilliarde bereits in 2015 an die Länder weiterzugeben. NRW entschied sich hier dazu, auch das kreditierte Geld, das aus Landesmitteln zurückgezahlt werden muss, an die Kommunen weiterzugeben. Die Kommunen erhalten somit für 2015 zusätzliche 108 Millionen Euro.
Anbei findet Ihr eine Tabelle der Gelder, die in NRW insgesamt für Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Jahr 2015 an die Kommunen gezahlt werden:

  • Ihr findet in der Spalte 3 den Zuweisungsschlüssel für Flüchtlinge und finanzielle Mittel.
  • In den Spalten 4 und 5 die Zahlungen, die aus Landesmitteln im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes geleistet werden (und die wir für 2015 deutlich – um 40 Millionen Euro – erhöht haben).
  • In der Spalte 6 die erste Zahlung aus der errungenen „Flüchtlingsmilliarde“ vom Bund, bei der wir den nichtkreditierten Teil weitergegeben haben.
  • In der Spalte 7 die ursprünglich für 2016 vorgesehenen und jetzt vorgezogenen Mittel vom Bund, die wir 1:1 an die Kommunen weitergeben.

Fast so lang wie das Ringen um die finanzielle Beteiligung durch den Bund dauert nun schon das Ringen um die Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete.
Bislang ist für Menschen, die bei uns Asyl suchen, der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert und auf eine Notversorgung beschränkt. Unser Ziel ist es, mit der Gesundheitskarte einen – auch verfassungsrechtlich gebotenen – diskriminierungsfreien Zugang für Asylsuchende und Flüchtlinge zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisteten. Diese Alternative eines besseren Zugangs zum Gesundheitssystem gewähren derzeit schon die Länder Bremen und Hamburg. Allerdings ist diese Möglichkeit bislang für die Kassen eine freiwillige Angelegenheit; damit ist die Frage, ob die Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge ausgegeben wird, vom Wohlwollen der Krankenkassen abhängig.
Der Bund hatte im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung vom November 2014 zugesagt, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie interessierten (Flächen)Ländern die Einführung der Gesundheitskarte ermöglicht werden kann mit dem Ziel, dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten. Gleichzeitig haben immer mehr Kommunen in Nordrhein-Westfalen das Thema Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf ihre politische Tagesordnung gesetzt. Die Zahl der Kommunen, die bereits positive Beschlüsse gefasst haben, nimmt zu. Die NRW-Gesundheitsministerin hat auch schon im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels die Gespräche mit den regionalen Krankenkassen aufgenommen und bereits einen großen Schritt zu einer (freiwilligen) Rahmenvereinbarung mit den Kassen und kommunalen Spitzenverbänden geleistet, um in Anlehnung an das „Bremer Modell“ auch in den nordrhein-westfälischen Kommunen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen zu können. Jetzt ist klar: Es soll eine bundesgesetzliche Regelung geben, die die Krankenkassen verpflichtet, eine Karte zur Verfügung zu stellen – aber nur optional für die Länder und sie „soll“ nur den eingeschränkten Leistungsumfang des Asylbewerberleistungsgesetzes umfassen. Diese Vereinbarung zur optionalen Einführung einer Gesundheitskarte mit eingeschränktem Leistungsumfang geht uns GRÜNEN natürlich nicht weit genug. Viele Kommunen in NRW sind bereits jetzt zu weitergehenden Regelungen bereit. Damit die Regelung auf Bundesebene jetzt nicht weiter verschleppt wird, müssen wir gemeinsam Druck machen. Gleichzeitig werden wir auf Landesebene mit den zentralen Akteuren weiterverhandeln und so hoffentlich eine Einführung der Gesundheitskarte im Bremer Modell, also ohne den eingeschränkten Leistungskatalog der §§ 4 und 6 AsylbLG, für alle interessierten Kommunen erreichen. Um unserer Forderung nach einem Zugang zu Gesundheitsleistungen, der nicht diskriminiert, Nachdruck zu verleihen, haben wir einen Musterantrag formuliert, den Ihr – ggf. in Teilen – in Euren Kommunen stellen könnt, um das Thema nach vorn zu bringen.

Was tut NRW

Wir müssen uns vor einer CDU, die im Bund in Verantwortung ist und kaum Verbesserungen auf den Weg bringt, und deren Schwesterpartei konsequent am rechten Rand fischt, nicht verstecken. Wir haben in NRW als rot-grüne Landesregierung schon viele wichtige und konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die wir in einer Zusammenfassung für euch angefügt haben.
Beschluss- und politische Lagen im Flüchtlingsbereich sind momentan sehr dynamisch. Daher ist der enge Austausch wichtig und wir möchten hier nochmal deutlich machen, dass wir jederzeit und auch bei grundlegenden Fragen für Euch zur Verfügung stehen.
Nur gemeinsam werden wir die Flüchtlingspolitik weiter voranbringen.

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