Flächen-Fraß durch „entfesselte“ Landesplanung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die CDU/FDP-Landesregierung will den Landesentwicklungsplan (LEP) nur ein Jahr nach Inkrafttreten zurückdrehen und sorgt damit seit Veröffentlichung der Änderungsvorschläge im Dezember für große Verunsicherung bei allen Betroffenen. Nun hat sie mit einem zweiten Kabinettsbeschluss weitere Änderungen beschlossen und das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet. Hier findet Ihr meine Pressemitteilung dazu.
Bereits Mitte Februar haben wir uns mit den GRÜNEN Mitgliedern der Regionalräte, die Regionalplanung ist ja der Hauptadressat des LEP, im Landtag über unsere Bewertung der Änderungsvorschläge ausgetauscht und weitere gemeinsame Schritte verabredet.
Was sind unsere Hauptkritikpunkte?
Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes, den Flächenverbrauch bis 2020 auf fünf Hektar pro Tag reduzieren zu wollen und langfristig in der Summe zu stoppen, steht sinnbildlich für eine ganze Reihe sachgrundloser, ideologiegetriebener Änderungen von Schwarz-Gelb. Mit weiteren Änderungsvorschlägen soll die Inanspruchnahme von Flächen, besonders im ländlichen Raum, erleichtert werden, z.B. für Tierhaltungsanlagen.
Mit einem neuen Ziel wird zudem die Entwicklung kleiner Ortschaften im Freiraum stark erleichtert.
Auch beim Abbau nicht-energetischer Rohstoffe, wie zum Beispiel Kies, ignoriert die Landesregierung die Interessen von Mensch, Natur und Heimat. Die in den Regionalplänen auszuweisenden Vorranggebiete für diese Rohstoffe sollen nur noch in Ausnahmefällen eine Ausschlusswirkung im Rest der Region haben. Damit könnten weite Teile Nordrhein-Westfalens „abgebaggert“ werden.
Mit dem Windenergieerlass plant Schwarz-Gelb bereits ideologiegetrieben die Fesselung der Windenergie. Das soll auch im LEP fortgesetzt werden. So sollen Windenergieprojekte in Zukunft 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten (außer bei Repowering-Projekten), auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen deutlich erschwert und die Verpflichtung der Regionalplanungsebene zur Ausweisung von Vorranggebieten geschwächt werden. Alle Maßnahmen gefährden die Akzeptanz für die Windenergie und verlagern Konflikte auf die kommunale Ebene.
Ohne Not streicht die Landesregierung das Ziel in der Senne einen zweiten Nationalpark für NRW zu entwickeln. Damit bleibt die NRW-FDP hinter der FDP aus Rheinland-Pfalz zurück, die den Wert von Nationalparks, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, erkannt hat.
Wie geht es weiter?
Nach dem zweiten Kabinettsbeschluss steht nun das öffentliche Beteiligungsverfahren an. Vom 7. Mai bis 15. Juli können Stellungnahmen abgegeben werden. Mit dem offiziellen Inkrafttreten rechnet die Landesregierung im ersten Halbjahr 2019. Jedoch entfalten die Änderungen schon jetzt (seit dem Kabinettsbeschluss) eine Bindungswirkung, müssten also bei etwaigen Regionalplanänderungsverfahren mit berücksichtigt werden.
Sobald es Neuigkeiten zu dem Thema gibt, werden wir Euch darüber informieren.
Wenn Ihr bis dahin Fragen zu dem Thema habt, meldet Euch gerne bei unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter für Landesplanung, Julian Schönbeck (julian.schoenbeck@landtag.nrw.de, 0211-884-2466) oder bei mir.
Soweit nicht planungsrechtlich relevant wendet Euch bei Fragen zu Energie bzw. Naturschutz im LEP bitte an die energiepolitische Sprecherin unserer Fraktion, Wibke Brems (wibke.brems@landtag.nrw.de; 0211-884-2142) bzw. an unseren Sprecher für Naturschutz, Norwich Rüße (norwich.ruesse@landtag.nrw.de; 0211-884-4497).

Mit herzlichen Grüßen
Horst Becker

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