Faire Finanzausstattung für die Flüchtlingsunterbringung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
uns haben in den vergangenen Tagen viele Fragen zur zukünftigen Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den Kommunen erreicht. Dazu haben wir bereits eine Information am 8. Dezember verschickt. Nach Euren Rückmeldungen geben wir Euch anbei Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Missverständnisse zu vermeiden und Euch für die Diskussion auf kommunaler Ebene zu unterstützen.
Dass Landesregierung, Regierungsfraktionen und kommunale Spitzenverbände nunmehr nach intensiven Verhandlungen eine gemeinsame Vereinbarung getroffen haben, wie die Finanzierung dauerhaft organisiert werden soll, ist sicher eine Unterstützung für die Argumentation vor Ort. Damit wird anerkannt, dass in NRW die Lastenteilung zwischen Land und Kommunen im Einvernehmen und fair gestaltet wird. Die Debatte über eine größere Beteiligung des Bundes muss darüber hinaus mit vereinten Kräften weitergehen. Denn auf einen Bundes-Euro kommen in NRW zwei Landes-Euro. Das bedeutet eine massive Entlastung für die Kommunen, die wir dauerhaft fortsetzen. Auch in der Frage, wie das Geld auf die Kommunen verteilt wird, sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig.
Den Text der Vereinbarung findet Ihr im Anhang. Wir haben Euch auch eine Tabelle beigefügt, der Ihr die Zuweisungen im nächsten Jahr entnehmen könnt. Bitte verwendet sie aber nur im Zusammenhang mit den folgenden Erläuterungen. Ebenso findet Ihr anbei eine Muster-Pressemitteilung, mit der Ihr Euch vor Ort zur Vereinbarung positionieren und die finanziellen Mittel für Eure Kommune bekannt geben könnt.

1,948 Milliarden – Wie ergibt sich dieser Betrag? – Berechnungsgrundlage der Landeserstattung an die Kommunen

Die nordrhein-westfälischen Kommunen erhalten für die Aufnahme und Versorgung von kommunal zugewiesenen Geflüchteten finanzielle Mittel vom Land über das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für das Haushaltsjahr 2016 hat das Land vorgesehen, 1,948 Milliarden Euro für den Zweck der Flüchtlingsaufnahme an die Kommunen über das FlüAG weiterzugeben. Wie ergibt sich dieser Betrag?
Das Land geht bei der Mittelberechnung von der letzten Prognose der Flüchtlingszahlen des Bundes für 2016 aus: 800.000. Für NRW bedeutet dies über den Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 181.134 Flüchtlingen im Asylverfahren. Dazu gerechnet werden geduldete Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber zunächst nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, sich in den Kommunen befinden und Leistungen beziehen. Das sind laut IT.NRW weitere 13.620 Menschen. So ergibt sich eine angenommene Zahl von 194.754 Geflüchteten in 2016. Das Land rechnet für diese Menschen mit finanziellen Aufwendungen von 10.000 Euro pro Jahr, das heißt, die Summe der angenommenen Geflüchteten und Menschen mit Duldung (194.754) wird mit 10.000 multipliziert. Dies ergibt einen Erstattungsbetrag für die Kommunen von 1,948 Milliarden Euro. Da jetzt schon absehbar ist, dass die aktuelle Prognose von 181.134 Geflüchteten in 2016 in NRW deutlich überschritten werden wird, werden am 01.01.2016 die tatsächlichen Zahlen erhoben und es wird finanziell nachgesteuert. Das Geld aus dieser Nachzählung sollen die Kommunen noch im Laufe des Jahres 2016 zusätzlich zu den bisherigen Mitteln von insgesamt 1,948 Milliarden Euro erhalten.

Verteilung der Mittel auf die Kommunen – Pro-Kopf-Pauschale vs. Zuweisung der Mittel über FlüAG-Schlüssel

Heißt das jetzt, dass die Kommunen 10.000 Euro im Jahr pro Geflüchtetem erhalten? Nein, die 10.000 Euro bilden lediglich die Berechnungsgrundlage für den Gesamtbetrag, der über das FlüAG an die Kommunen ausgezahlt wird. Die Gelder an die Kommunen werden in 2016 nach wie vor über den Mechanismus des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verteilt. Dort ist festgelegt, wie die Geflüchteten und mit demselben Verteilschlüssel auch die Gelder den Kommunen zugewiesen werden. Welchen Betrag Eure Kommune von den 1,948 Milliarden Euro bekommt, könnt Ihr der angefügten Tabelle entnehmen.

Was bedeutet die Revisionsklausel in der Vereinbarung?

Die Entwicklung der Zahlen soll übers Jahr hinweg beobachtet und im 4. Quartal 2016 gemeinsam bewertet werden. Sollte es dann über die quotale Verteilung der Mittel hinaus zusätzliche Belastungen geben, sollen diese ausgeglichen werden. Die zusätzlichen Mittel können dann in 2017 nachträglich an die betroffenen Kommunen fließen. 

Wie werden Geflüchtete und Mittel übers Land verteilt?

Flüchtlinge und Landesmittel nach dem FlüAG werden beide nach demselben Schlüssel auf die Kommunen verteilt. Dieser berechnet sich aus einem Ansatz von 90 Prozent Einwohnern und 10 Prozent Fläche der Kommunen. Der FlüAG-Zuweisungsschlüssel für Düsseldorf liegt beispielsweise bei 3,2 Prozent, für Windeck bei 0,1 Prozent. Das heißt Düsseldorf bekommt 3,2 Prozent der aufzunehmenden Flüchtlinge (Windeck 0,1 Prozent) und auch 3,2 Prozent der zu verteilenden FlüAG-Mittel (d.h. in 2016: 3,2 Prozent von 1,948 Milliarden). Die Verteilung der Geflüchteten und die Verteilung des Geldes laufen aber über zwei unterschiedliche Systeme. Während es Geld vier Mal im Jahr gibt, werden Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg in einem rollierenden System täglich verteilt. Die für die Zuweisung der Flüchtlinge zuständige Bezirksregierung Arnsberg legt dabei die Zuweisungsquoten (also Düsseldorf 3,2 Prozent und Windeck 0,1 Prozent) zugrunde, de facto gibt es aber unterschiedliche Gründe dafür von der Zuweisungsquote abzuweichen.

Warum werden die Kommunen unterschiedlich stark belastet?
Erfüllung der Zuweisungsquote

Von der sich aus dem Einwohner-Flächenansatz ergebenden Zuweisungsquote von Geflüchteten an Kommunen wird im Wesentlichen aus zwei Gründen abgewichen:
1. Auf dem Gebiet der Kommune befindet sich eine Landeseinrichtung: Als die Zahl der Geflüchteten anstieg und deutlich wurde, dass wir mehr Plätze für Landeseinrichtungen benötigen würden, stand das Land häufig vor dem Problem, dass Kommunen eine Flüchtlingsunterbringungseinrichtung auf ihrem Gebiet nicht dulden wollten und dem Land auch keine geeigneten Gebäude anboten. Das Land wollte daher einen Anreizmechanismus schaffen: Es wurde im FlüAG festgelegt, dass Flüchtlinge, die in einer Landeseinrichtung auf dem Gebiet der Kommune untergebracht sind, der betreffenden Kommune bei der Zuweisung angerechnet werden. D.h. wenn eine Kommune laut Zuweisungsschlüssel 200 Flüchtlinge aufnehmen müsste, es aber eine Landeseinrichtung mit 200 Plätzen gibt, muss diese Kommune keine Flüchtlinge selbst mehr aufnehmen. Da die finanzielle Erstattung von der tatsächlichen Zuweisung getrennt vorgenommen wird, erhält sie aber dennoch das Geld entsprechend ihrer Zuweisungsquote. Dies war ein starker Anreiz, der dem umfangreichen Ausbau der Landeseinrichtungen auf aktuell 292 (Stand 2. Dezember) Einrichtungen erst zum Erfolg verholfen hat. 
2. Die Kommune macht aufgrund einer Notsituation eine Überlastungsanzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg und bittet um einen Zuweisungsstopp. Aus unterschiedlichsten Gründen können Kommunen darum bitten, vorübergehend von Zuweisungen von weiteren Flüchtlingen ausgenommen zu werden. Es kann zum Beispiel am notwendigen Betreuungspersonal fehlen, so dass erstmal weniger Menschen als laut Quote vorgesehen, untergebracht werden können. Oder eine Einrichtung, die genutzt werden sollte, steht unerwartet doch nicht zur Verfügung. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, kann die betreffende Kommune von weiteren Zuweisungen ausgenommen werden. Dies geschieht aber stets für einen sehr begrenzten Zeitraum und nur in von der Bezirksregierung Arnsberg geprüften, begründeten Fällen.
In Folge dieser Abweichungen vom Zuweisungsschlüssel kommt es dazu, dass Kommunen ihre vom FlüAG vorgegebene Quote über- bzw. untererfüllen. Die Kommunen, die eine niedrige Zuweisungsquote, dafür aber eine Landeseinrichtung, deren Plätze hinzugezählt werden, auf ihrem Gebiet haben, liegen dann meist weit oberhalb ihrer eigentlichen Aufnahmequote. Obwohl sie keinerlei eigene Aufwendungen für die Landeseinrichtungen haben, werden die Plätze dort aber bei der Berechnung der Zuweisungen angerechnet (siehe 1.), so dass eine Übererfüllung der Quote nicht mit einer Benachteiligung der Kommune gleichgesetzt werden kann. Gleichzeitig bekommen jene Kommunen, die von Zuweisungen befreit wurden, ebenfalls Zuschüsse für Flüchtlinge, die sich gar nicht aufgenommen haben.

Wie können wir mehr Gerechtigkeit in die Verteilung von Flüchtlingen und finanziellen Zuweisungen bringen? – Einführung eines Controlling-Verfahrens und Bereitstellung von Landesplätzen

Die ungleiche Verteilung von Geldern und Geflüchteten lässt sich zum Teil erklären bzw. beruht sogar auf einmal gewollten Anreizmechanismen. Klar ist aber, dass wir eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen. Hier steht nicht nur die wohlwollende Kooperation der Kommunen auf dem Spiel. Eine Ungleichbehandlung kann auch die Stimmung in der Bevölkerung gefährden. Das Land wird daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird hierzu Gespräche mit den Kommunen führen, so dass auch hier gewährleistet ist, dass nichts über den Kopf der Kommunen hinweg entschieden wird. Das Ziel ist es, im Laufe des Jahres zu einer ausgeglichenen Verteilung zu kommen. Dieses Ziel soll auch dadurch erreicht werden, dass das Land Ausweichplätze bereitstellt, so dass bei einem Zuweisungsstopp an einzelne Kommunen die überproportionale Belastung der anderen Kommunen abgefedert werden kann. Ein weiterer Punkt, der Ungerechtigkeit zumindest nachträglich entgegenwirkt, ist die jetzt vereinbarte Revisionsklausel (siehe oben), mit der Überlastungen im Folgejahr finanziell ausgeglichen werden sollen

Wie geht es 2017 weiter?

Wie die Regelung ab 2017 aussehen soll, haben wir bereits im letzten Kommunalinfo dargelegt. In der letzten Verhandlungsrunde wurde noch eine Regelung bzgl. der Anrechnung der Geduldeten (Flüchtlinge deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber zunächst nicht in die Herkunftsländer zurückkehren können) vereinbart. 2016 werden sie mit der aktuellen Anzahl von 13.620 Menschen für die Jahrespauschale angerechnet. Ab der Systemumstellung 2017 auf eine Monatspauschale pro Kopf, werden sie drei Monate nach Ablehnung ihres Asylantrags angerechnet.
Mit herzlichen Grüßen
Mehrdad Mostofizadeh               Monika Düker

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