Entwurf der Novelle des Windenergieerlasses NRW seit heute in der Verbändeanhörung

Kommunalinfo

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
der Entwurf der Novelle des Windenergieerlasses NRW ist heute in die Verbändeanhörung gegangen.
Eine Novellierung ist geboten, da seit der Veröffentlichung des aktuell gültigen Windenergieerlass im Jahr 2011 eine Vielzahl von Urteilen im Bereich der Windenergie gefällt wurden, deren Auswirkungen im Windenergieerlass beachtet werden sollten.
Besonders das Urteil des OVG Münster zu harten und weichen Tabuzonen hatte zu Fragen aus Kommunen geführt („Bürener Urteil“). Der Entwurf der Novelle gibt ausführliche Erläuterungen zur Unterscheidung und geht auch auf das Prüfverfahren bei der Planung von Konzentrationszonen näher ein.
Zudem stellt der Entwurf konkret dar, was bei der Planung beachtet werden muss, wenn eine Kommune zusätzliche Konzentrationszonen ausweisen will beziehungsweise vorhandene Konzentrationszonen wegfallen sollen.
Auch Aspekte zur Beachtung des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Möglichkeit, auch den Wald für die Windenergie zu öffnen, wurden unter anderem neu gefasst und ausführlich erläutert. Der Entwurf ist dieser E-Mail beigefügt, aber samt einer Anlage zum Verfahren zur Landschaftsbildbewertung auch hier abrufbar.
Bis zum 26. Juni 2015 können die Verbände nun Stellung zum Entwurf nehmen und ihre Anmerkungen und Anregungen an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW senden.  Am 16. Juni 2015 wird zudem ein Anhörungstermin für die Verbände stattfinden, bei dem die Verbände mündlich Stellung nehmen können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen/ Euch gerne zur Verfügung.
Mit grünen Grüßen
Wibke Brems MdL
Sprecherin für Energie und Klimaschutz

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