Energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes ist nicht nur klima- und energiepolitisch sinnvoll und von uns gewollt, sondern kann und soll auch einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit kommunaler Gebäude leisten. Es lohnt sich also, die Anstrengungen dafür vor Ort zu verstärken. Ich möchte darum gerne euer Augenmerk auf eine noch nicht breiter öffentlich bekannte Fördermöglichkeit im Städtebauförderungsprogramm für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude lenken. Ihr könnt sie, so die Fördervoraussetzungen für euch zutreffen, vor Ort in die Debatte bringen:

Aufstellung des Städtebauförderungsprogramms NRW 2013

Gemäß des beigefügten Erlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr,  MBWSV vom 8. Mai 2013 zur Aufstellung des Städtebauförderprogramms kann auch die Förderung des kommunalen Gebäudebestandes (Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Kultur- und Verwaltungseinrichtungen) Bestandteil  der Förderung sein .
Die Investitionszuschüsse sollen vorrangig zur funktionalen Verbesserung im Quartier genutzt werden und im Rahmen integrierter Gesamtkonzepte sollen Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich des Ansatzes Erneuerbarer Energien gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude in einem Stadterneuerungsgebiet befindet und Bestandteil des integrierten Handlungsprogramms für dieses Gebiet ist.

Bewertung des Koalitionsvertrages

Aus städtebau- und  wohnungspolitischer Sicht  hinterlässt der Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin einen gemischten Eindruck. Aus den großen Ankündigungen der vergangenen Wochen ist an vielen Stellen nur wenig geworden.  Der Vertrag bleibt in  wichtigen Teilen unkonkret, es fehlen verbindliche Zahlen und Ansätze. die große Koalition verpasst die Möglichkeit, die energetische Sanierung voranzutreiben und Wärme Wohnungen bezahlbar zu halten. Ein zukunfsfähiges Leitbild  für Städte  in Zeiten des Klimawandels und des demographischen Wandels fehlt. 
Im Einzelnen:
Mietpreisbremse:  Wir haben im Wahlkampf eine Mietbpreisbremse zur Dämpfung des Preisanstieges in Städten mit hoher Nachfrage gefordert, die CDU ist am Ende des Wahlkampfes auf diese Linie auch eingeschwenkt.  Der Vertrag beinhaltet nun die Möglichkeit der Länder, Gebiete auszuweisen, bei denen die Mietpreisbremse gilt. Mit einer Begrenzung auf fünf Jahre.(ohne Verlängerungsmöglichkeit oder Evaluierung).  D.H., Mieterhöhungsmöglichkeiten  werden auf max. 10 Prozent der ortsüblichen Miete zu begrenzt. Ausgenommen sind Erstvermietungen und Anschlussvermietungen nach umfassender Modernisierung. Die Mietpreisbremse ist an ein Konzept zur Behebung des Mangels zu koppeln, dies erscheint sinnvoll, darf allerdings nicht die Wirksamkeit beschränken. Und: zukünftig sollen höchstens 10 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.
Maklerkosten: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch" wir haben als GRÜNE darauf gedrängt, dass das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten eingeführt wird. Es ist gut, dass dies nun auch im Koalitionsvertrag verankert ist.  Ein Sachkundenachweis und eine Versicherung soll bei Maklern und Wohnungsverwaltern Pflicht werden.
Programm Soziale Stadt: Es soll Leitprogramm der Städtebauförderung werden , ressortübergreifend sollen zusätzliche Fördermittel für Gebiete „mit erhöhten Integrationsanforderungen“ gebündelt werden. Für die Städtebauförderung werden 600 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt, um auf 700 Mio. Euro jährlich zu kommen.
Der soziale Wohnungsbau soll "wiederbelebt" werden, bis 2019, jährlich 518 Mio. Konversion: zur verbilligten Abgabe bundeseigener Konversionsliegenschaften sollen max. 100 Mio. Euro über die kommenden vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Das Wohngeld soll an Miethöhe und Einkommensentwicklung angepasst werden.

Fehlanzeige im Koalitionsvertrag

Der Klimaschutz im Gebäudebereich und in Städten fehlt.  Hier finden sich keine konkreten Aussagen zur Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW, darüber hinaus fehlt ein Fahrplan für die Gebäudesanierung, ebenso wie ein einheitlicher Energieausweis. Die Stelldichein Abschreibung für energetische Sanierung ist vom Tisch. der Heiz- oder Energiekostenzuschuss zum Wohngeld ist und bleibt gestrichen. Ein einheitlicher und verbrauchfreundlicher Energieausweis ist nicht verankert. 
Hinreichend konkrete und ausreichende Maßnahmen, um die Bezahlbarkeit der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes zu sichern, auch für Menschen mit geringen Einkommen, fehlen leider auch.

Ungewisse Prüfaufträge

Bsp.: die Baukostensicherungskommission soll preistreibende übertriebene Standards insbesondere bei der energetischen Sanierung überprüfen

Ein „neuer“ Kollege

Marcus Voelker, bisher als Referent der Landtagsfraktion  für die Themen „Bauen, Wohnen und Verkehr“ zuständig, verstärkt nun das Team von Johannes Remmel im MKULNV, und ist dort für Anpassung an den Klimawandel, Flächenpolitik, Mobilitätskonzepte und Konversion zuständig.
Seit November ist in der Fraktion Christian Gaumitz für die Themenbereiche „Bauen & Wohnen“ zuständig. Er ist bereits seit März vergangenen Jahres für die Themenbereiche „Umwelt & Verbraucherschutz“ zuständig und wird nun beide Themenfelder bearbeiten.
Er steht Euch bei allen fachlichen Fragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung: Christian Gaumitz, Tel. 0211/884-2168, Christian.Gaumitz@landtag.nrw.de Herzliche Grüße
Daniela Schneckenburger

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