Dreistes Täuschungsmanöver der Landesregierung bei der Integrationspauschale

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am Mittwoch wird der Landtag den Landeshaushalt für das Jahr 2019 in dritter Lesung verabschieden. Mit diesem Kommunalinfo wollen wir auf einen Aspekt näher eingehen: Die Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen ist nicht mehr als ein dreistes Täuschungsmanöver der schwarz-gelben Landesregierung.
Vollständige Weiterreichung der Integrationspauschale
Die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432 Millionen Euro soll nach mehreren Anläufen nun doch an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergeleitet werden. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben CDU und FDP zum Entwurf der Landesregierung für den Landeshaushalt 2019 gestellt. Zunächst hatte die Landesregierung trotz anderslautender Versprechungen nur eine teilweise Weiterleitung der Integrationsmittel an die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro vorgesehen. Diesen Wortbruch hatten auch wir scharf kritisiert.
Kürzung bei kommunalen Mitteln des Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP verschweigen in der öffentlichen Debatte, dass Schwarz-Gelb den Kommunen im Gegenzug zur Weiterleitung der Integrationspauschale genau die im ersten Entwurf fehlenden 332 Millionen Euro an anderer Stelle streicht. Denn die Städte und Gemeinden müssen auf die versprochene Erhöhung der Pauschalen für die Flüchtlingsunterbringung verzichten. Im Haushalt 2019 finden sich nach einem Kürzungsantrag von CDU und FDP keine zusätzlichen Mittel mehr, um Kommunen bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung stärker zu entlasten. Genau das wäre aber notwendig, wie ein aktuelles Gutachten zeigt, das vom zuständigen Landesministerium in Auftrag gegeben wurde. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die zurzeit geltende Pauschale für die Kommunen in Höhe von 10.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr vor allem für die kreisfreien Städte nicht auskömmlich ist. Statt 10.000 Euro pro Flüchtling benötigen die kreisfreien Städte jeweils 13.500 bis 16.000 Euro. Offensichtlich spielt der nun nachgewiesene tatsächliche Bedarf in den Kommunen für CDU und FDP aber keine Rolle mehr.
Ein dreistes Täuschungsmanöver der Landesregierung
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen versuchen hier also ein klassisches Täuschungsmanöver, an dessen Ende die Kommunen tatsächlich keinen Cent mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Viel mehr noch: Bei der Frage der Finanzierung der Geduldeten hat das Land bis heute keine Bereitschaft gezeigt, die Pauschale länger als die bislang geltenden drei Monate zu zahlen. Für die Kommunen bedeutet dies ein erhebliches Risiko bei der Planung ihrer Haushalte.
Für weitere Nachfragen steht Euch auch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunales, Marc Schulz (marc.schulz@landtag.nrw.de, 0211 884 2862), gerne zur Verfügung.
Herzliche GRüße
Monika Düker 
Mehrdad Mostofizadeh