Der Mieterschutz gilt künftig in deutlich mehr Kommunen in NRW

Wir weiten den Mieterschutz in NRW aus. Wir verlängern die Mieterschutzverordnung und erhöhen in diesem Zuge die Anzahl der Kommunen, die in die Gebietskulisse fallen, von 18 auf 57. Das bedeutet, dass künftig insgesamt über 6,1 Millionen Einwohner*innen von den Mieterschutzregelungen profitieren. Im Vergleich zu bisher sind das mehr als doppelt so viele. Ein notwendiger Schritt, denn Wohnen ist vielerorts die entscheidende soziale Frage und Mieterschutz essenzielle Daseinsvorsorge.

Hiermit möchte ich Euch einen Überblick über die Entwicklung und die wichtigsten Änderungen geben.

Der Bund entscheidet über die Zukunft der Mietpreisbremse

Die aktuelle bundesweite Rechtsgrundlage der Mietpreisbremse, die auch Basis für die Mieterschutzverordnung in NRW ist, ist befristet bis zum Ende dieses Jahres. Die Ampel-Regierung hatte im vergangenen Sommer vor, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Über eine Ausweitung der Inhalte wurde bis zuletzt gestritten, die FDP stand auf der Bremse. Nach dem Bruch der Ampel im Herbst ist dieser Plan gescheitert. Das aktuelle rot-grüne Bundeskabinett hat nun einen entsprechenden Beschluss gefasst, doch eine Mehrheit im Bundestag ist hierfür nicht gesichert. Ob, wann und zu welchen Konditionen eine neue Regierung im Bund den Mieterschutz verlängert, bleibt offen. Sollte die neue Bundesregierung keinen Beschluss für den Mieterschutz fällen, droht das Auslaufen der Rechtsgrundlage für die Mieterschutzverordnungen der Länder. Auch in NRW gäbe es dann keinen Schutz durch eine Mietpreisbremse mehr.

NRW erhält eine neue und erweiterte Mieterschutzverordnung

Wir verlängern und erweitern für NRW die Mieterschutzverordnung. Damit werden sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt. So darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bestandsmieten dürfen nur bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der die Verlängerung des Mieterschutzes vorsieht. Grundlage für die Gebietskulisse ist dieses Gutachten. Es definiert, welche Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt haben und damit einen erhöhten Mieterschutz benötigen. Ziel ist, dass die Verordnung zum 1. März 2025 Rechtskraft erhält – und damit rechtzeitig vor Auslaufen der aktuellen Verordnung. Ab dann gilt der Mieterschutz auch in den hinzugefügten Kommunen, Beschlüsse vor Ort sind nicht notwendig.

Neue Gebietskulisse: Mehr als doppelt so viele Einwohner*innen profitieren

Das Gutachten der Regio-Kontext Berlin hat auf Grundlage mehrerer wissenschaftlich fundierter Indikatoren angespannte Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Betrachtet wurde für jede Kommune die Höhe und Dynamik der Angebotsmieten, die Baulandpreise, die rechnerische Mietbelastung und der SGB II-Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung. Im Ergebnis wurde empfohlen, anstatt wie bisher 18 künftig 57 Kommunen in die Gebietskulisse aufzunehmen. Mit dieser Ausweitung haben künftig 6,1 Millionen Menschen in NRW den erhöhten Schutz durch die Mieterschutzverordnung.

In diesen Kommunen gilt künftig die Mieterschutzverordnung

Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren (Stadt), Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Korschenbroich, Köln, Königswinter, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rommerskirchen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist und Wesseling.

Längerer Schutz für Mieter*innen bei Wohnungsumwandlung

In der neuen Mieterschutzverordnung wird zusätzlich die Kündigungssperre bei Wohnungsumwandlung von 5 auf 8 Jahre verlängert. Wird ein Mietshaus in einzelne Einheiten in Wohneigentum umgewandelt, können die Vermieter*innen ab März erst nach 8 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Dies entspricht einer Empfehlung der Gutachter aus der vorangegangenen Mieterschutznovelle im Jahr 2020. Das ist insbesondere in den Ballungsräumen ein hilfreiches Instrument, um dem Ausverkauf günstigen Wohnraums zu begegnen.

Bezahlbarer Wohnraum braucht weiteres Engagement

Mieterschutz ist aktuell ein wichtiges Instrument, um die Menschen zu schützen, die zur Miete wohnen oder eine Wohnung suchen. Er schützt vor den unsozialsten Auswirkungen des Marktes. Klar ist aber auch: Er ist kein Allheilmittel. Daneben müssen wir das Wohnraumstärkungsgesetz optimieren und Investitionen in mehr Wohnraum – stadtverträglich, ökologisch und bedarfsgerecht – fördern. Es gilt auch, die Potenziale des Bestandes voll zu nutzen und Um- und Ausbauten zu ermöglichen.

Mit der deutlichen Ausweitung der Wohnraumförderung des Landes sowie der neuen Landesbauordnung haben wir in dieser Legislatur bereits große Schritte hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum in NRW umsetzen können. Darauf können wir stolz sein, doch auch Maßnahmen der Baulandmobilisierung oder auch die Unterstützung von Genossenschaften werden ohne wirkungsvolle Impulse des Bundes die Problemlage nur mildern können. Ich bin deshalb dankbar für die Arbeit unserer Bundestagsfraktion, deren Pläne eine Bau- und Wohnungswende ermöglichen können (siehe Forderungspapier). Die nächste Bundesregierung muss hier kraftvoll die notwendigen Schritte umsetzen.

Für die Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten wurde seitens des MHKBD ein Gutachten bei dem Unternehmen RegioKontext in Auftrag gegeben. Das Gutachten findet ihr hier.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mich oder an unsere Referentin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, Michèle Eichhorn (michele.eichhorn@landtag.nrw.de), wenden.

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