Liebe Freundinnen und Freunde,
während der Osterferien gab es einige Presseberichte, die einen beschlossenen Rückzug des Landes aus der Förderung des Denkmalschutzes durch die Landesregierung unterstellten. Über die tatsächliche Sachlage würden wir euch gerne informieren.
Auch Denkmalförderung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
Richtig ist: Die Fördermittel des Landes für die Denkmalpflege (Bau- und Bodendenkmalpflege) werden in diesem Jahr (2013) um zwei Millionen Euro auf insgesamt 9,4 Millionen Euro gekürzt. Aus diesen Mitteln werden denkmalpflegerische Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen und Privater durch Zuschüsse gefördert.
Mediale Darstellungen, für die Jahre 2014 ff. sei ein vollständiger Rückzug aus der Denkmalförderung geplant, entsprechen nicht den Tatsachen. Es gibt noch keinen Haushaltsplanentwurf 2014 durch die Landesregierung an das Parlament. Davon abgesehen entscheidet abschließend das Landesparlament über die weitere Ausgestaltung der Förderung in den Folgejahren.
Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt ab 2020 auch für die Bundesländer
Hintergrund ist, dass die vom Grundgesetz vorgeschriebene Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 auch in NRW gilt. Sie sieht vor, dass Haushalte ohne Neuverschuldung verabschiedet und somit von allen Ministerien große Kraftanstrengungen zur Haushaltkonsolidierung aufgebracht werden müssen. Darum hat sich die rot-grüne Koalition darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode eine strukturelle Einsparung von einer Milliarde Euro im Landeshaushalt vorzunehmen. Das ist angesichts der Gesamtsituation des Landeshaushaltes äußerst schwierig.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wir nehmen in 2013 voraussichtlich rund 3,5 Milliarden Euro Neuverschuldung auf. Um das auszugleichen, müssten wir 70.000 Stellen im Landeshaushalt einsparen. Das ginge weder technisch noch politisch – weder bei den rund 175.000 Lehrerinnen und Lehrern, noch angesichts des doppelten Abiturjahrgangs bei den rd. 110.000 Stellen, die wir an den Hochschulen unseres Landes finanzieren. Einsparpotentiale dieser Größenordnung sind ebenso wenig bei den rd. 50.000 Polizeistellen, bei den 30.000 Stellen in der Justiz und in der Finanzverwaltung möglich. Weil das also nicht geht, müssen alle Handlungsbereiche des Landes ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen – und selbst dann wird es ohne einen nennenswerten Beitrag des Bundes nicht gehen.
Denkmalschutz des Landes ist leistungsstark
Die Pflege des kulturellen Erbes erfolgt in NRW im Übrigen nicht allein aus dem Haushaltstitel Denkmalpflege. Hinzu kommen verschiedene Einzelpositionen, die zusammengenommen verdeutlichen, dass der Erhalt des kulturellen Erbes für das Land und die Regierungskoalitionen einen hohen Stellenwert hat. Die folgende Gesamtschau mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro zeigt dies auf:
Kapiteltitel |
Zweckbestimmung |
Ansatz 2013 in € |
Ansatz 2012 in € |
Differenz 12-13 in € |
IST 2011 in € |
Kapitel 09 030 Bauangelegenheiten des Einzelplans und baupolitische Ziele |
|||||
519 02 |
Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen (dies meint: Denkmalpflege, Patronate und landeseigene Kirchen sowie Schlösser Brühl) |
6.291.000 |
6.291.000 |
0 |
5.204.000 |
547 00 |
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (dies meint: Römergrab Köln-Weiden und Zitadelle Jülich) |
220.000 |
220.000 |
0 |
240.000 |
711 01 |
Kleiner Um- und Erweiterungsbauten (insbesondere an den Schlössern Brühl und der Zitadelle Jülich) |
300.000 |
300.000 |
0 |
189.000 |
712 18 |
Grundsanierung der Namen-Jesu-Kirche in Bonn |
625.000 |
375.600 |
+ 249.000 |
3.835.000 |
Kapitel 09 500 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und der Freizeit |
|||||
637 00 |
Zuweisung an den Regionalverband Ruhr für Pflege und Unterhaltung bedeutender Standorte der Route der Industriekultur |
3.600.000 |
3.600.000 |
0 |
3.600.000 |
686 00 |
Zuschüsse an die Stiftung Zollverein |
4.500.000 |
4.500.000 |
0 |
4.441.000 |
|
Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutzes West |
11.340.000 |
Die Förderung findet aus Sammelpositionen statt. Ein Vergleich ist derzeit nicht möglich. |
||
Kapitel 09 510 Denkmalpflege |
|||||
684 00 |
Zuschüsse an die Dombauvereine NRW aus den Einnahmen aus Lotterieerträgen |
2.850.000 |
3.085.100 |
– 235.100 |
3.117.000 |
893 10 |
Zuschuss zu den Restaurierungsarbeiten am Dom zu Köln |
767.000 |
767.000 |
0 |
767.000 |
883 60 |
Zuweisung zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände |
7.027.000 |
8.027.000 |
– 1.000.000 |
5.467.000 |
893 60 |
Zuschüsse zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen |
2.326.000 |
3.326.000 |
– 1.000.000 |
7.890.000 |
Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes im Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/2279) auf den Weg gebracht, in dem im Bereich der Bodendenkmalpflege neue Regelungen zu Veranlassergrabungen, zum Schutz nicht eingetragener Bodendenkmäler und zum so genannten Schatzregal formuliert werden. Damit schließen wir eine Rechtslücke, die durch zwei Gerichtsurteile des OVG entstanden ist. Das Gesetz ist am 21. März ins Parlament eingebracht worden und soll möglichst bald verabschiedet werden. Für diesen Gesetzentwurf enthalten wir ausdrücklich Unterstützung, z.B. aus den Landschaftsverbänden.
Liebe Freundinnen und Freunde, ich hoffe, dass diese Hintergrundinformationen zur Aufklärung beitragen und die Debatte versachlichen, die wir im Sinne des Denkmalschutzes und des wichtigen Erhalts unseres kulturellen Erbes miteinander weiter führen sollten.