Das neue Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz – GEPA – auf den Weg gebracht

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am 11. Juli 2013 wurde der Entwurf für das neue kombinierte Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz – kurz GEPA genannt -, zur Beratung in den Landtag eingebracht. Gegenstand des Reformgesetzes (GEPA NRW*) sind das bisherige Landespflegegesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz.
In den kommenden Monaten wird der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen beraten. Am 12. und 13. September ist eine Anhörung im Landtag vorgesehen. Ende des Jahres soll dann die parlamentarische Beratung abgeschlossen sein, damit das GEPA am 01.01.2014 in Kraft treten kann. Das neue Gesetz würde dann das bestehende Landespflegegesetz als auch das bisherige Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ablösen.
Die Entwürfe zum Gesetz und zur Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes findet Ihr unter den folgenden Links: GEPA Drucksache 16/3388 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung – WTGDVO) Drs. 16/1038

Was beinhalten die bestehenden Gesetze bisher?

Das Landespflegegesetz regelt bisher die Ausführungen des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung) auf Landesebene insbesondere bei der Pflegeinfrastruktur für NRW. Mit dem GEPA wird es nun Regelungen geben, die alternative Wohn- und Pflegeformen in den Vordergrund stellen, pflegende Angehörige stärker unterstützen, niedrigschwellige Angebote und Unterstützungsleistungen stärker befördern. Zudem sollen ein Landesförderplan „Pflege und Alter“ sowie eine regelmäßige Altenberichterstattung auf den Weg gebracht werden.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW), das die Mindestanforderungen für Pflege- und Wohnangebote in der Alten- und in der Behindertenhilfe regelt, hatte 2008 das bis dahin geltende Bundesheimgesetz abgelöst. Zuvor war die Zuständigkeit hierfür vom Bund auf die Länder übergegangen. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass viele Vorschriften des noch zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung erarbeiteten und verabschiedeten Gesetzes gerade die Entwicklung von neuen Wohn- und Pflegeformen erschwert oder gar verhindert. Die Regelungen des bestehenden Gesetzes sind zu sehr an den bisher üblichen Pflegeheimen ausgerichtet und haben besonders den Ausbau der Angebote an Alternativen Wohn- und Pflegeformen blockiert. Deshalb mussten viele Regelungen überarbeitet werden. So wird es mit dem GEPA künftig auch gesonderte Vorschriften etwa für Pflegewohngemeinschaften und ambulante Dienste geben. Zuständig für die ordnungsrechtliche Qualitätssicherung bleiben die Kreise und kreisfreien Städte.

Warum ist eine Novellierung der Gesetze notwendig geworden?

Die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich ansteigen. Dabei wird der Anteil der Menschen, die im Alter alleine und ohne Angehörige leben werden, weiter zunehmen.
Der demografische Wandel aber auch der Wunsch älterer und pflegebedürftiger Menschen nach Selbstbestimmung und Teilhabe auch bei eintretenden Pflege- und Unterstützungsbedarf stellt Staat und Gesellschaft vor die Herausforderung, Strukturen zu schaffen bzw. vorzuhalten, die den Menschen eine Versorgungssicherheit im bietet. Die weit überwiegende Zahl aller Menschen wollen ihr Leben bis ins hohe Alter in der vertrauten Umgebung und Wohnquartier verbringen. die ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe quartiersnah ermöglichen und zudem die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Bedarfsfall im unmittelbaren Wohnumfeld gewährleisten.
Zwei Drittel der Pflege findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Pflegende Angehörige leisten einen sehr hohen Anteil des Pflegegeschehens. Es sind insbesondere Frauen, die zu über 70 Prozent die häusliche Pflege übernehmen – als Ehefrauen, Töchter, Schwieger- oder Enkeltöchter. Noch eindeutiger ist der weibliche Anteil in der professionellen Pflege. Hier beträgt der Frauenanteil in den ambulanten Pflegediensten 88 Prozent und in den Pflegeheimen 85 Prozent. Zu Recht ist eine geschlechtergerechte Verteilung der Fürsorge- und Pflegeaufgaben zu fordern.

Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Absolute Zahlen NRW (bundesweit):
2009:               509.000          (2,4 Mio.)
2030:               709.800          (3,3 Mio.)
2050:               945.600          (4,4 Mio.)
Zahlen zur demografischen Entwicklung in NRW: http://www.mgepa.nrw.de/alter/demographische_entwicklung/zahlen___fakten/index.php Pflege in Nordrhein-Westfalen: Zahlen, Daten, Fakten: http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2013/pm20130625a/index.php

Das neue GEPA

Das GEPA soll eine Grundlage bieten für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur und für einen Paradigmenwechsel weg von traditionellen Großeinrichtungen hin zu einem umfassenden Wohn- und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren. Also zu einer umfassenden Versorgungssicherheit dort wo die Menschen leben und wohnen und dort wo sie bleiben wollen. Es bietet dabei auch eine Grundlage zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarfs sowie deren Angehörigen. Die klaren Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Anspruchs auf Selbstbestimmung – unabhängig vom Alter und vom Unterstützungsbedarf – sind besonders zu berücksichtigen und durch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung der sozialen und pflegerischen Infrastruktur gilt es im Landespflegegesetz und im Wohn- und Teilhabegesetz abzusichern.

Die Kernpunkte der Reform:

  • Unterstützung von Wohn- und Pflegeangeboten, die einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier sichern
  • Reformierung der Mindeststandards für Pflege- und Wohnangebote, um auch die Gründung alternativer Wohnformen wie "Alten-WG" zu erleichtern
  • Bedarfsorientierte ambulante Unterstützungsangebote
  • Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Kommunen soll die Bereitstellung von Angeboten erleichtert werden, die zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen
  • Unterstützung bestehender Heime bei bedarfsgerechten Modernisierungsmaßnahmen und Öffnung ins Quartier
  • Stärkung von Beratung und Prävention

Geplant ist, dass die neuen Gesetze zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Mit grünen Grüßen
Arif Ünal

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