Am gestrigen Abend ist der erste Transport von insgesamt 152 Castor-Behältern mit rund 300.000 Brennelemente-Kugeln vom Standort Jülich zum Zwischenlager Ahaus erfolgt. Die rund 180 Kilometer lange Strecke durch Nordrhein-Westfalen wird von der Polizei mit einem umfangreichen Einsatz begleitet.
Für uns Grüne ist dabei entscheidend, dass die Sicherheit der Bevölkerung sowie der eingesetzten Sicherheits- und Begleitkräfte oberste Priorität hat. Friedlicher Protest muss möglich sein, solange er den sicheren Ablauf der Transporte sowie die Arbeit der Einsatzkräfte nicht behindert.
Wir Grüne sprechen uns seit Jahrzehnten gegen die Nutzung der Atomkraft in Deutschland aus – nicht zuletzt aufgrund der Entstehung von erheblichen Mengen radioaktiven Abfalls, für dessen langfristige Einlagerung noch immer kein Endlager besteht.
Als Grüne Fraktion im Landtag NRW hätten wir uns vom Bund mehr Bereitschaft und Engagement gewünscht, um diese aktuellen Transporte zu vermeiden. Dass sie nun stattfinden, liegt in der Verantwortung sowohl der früheren als auch der aktuellen Bundesregierung.
Langjähriger Konflikt zwischen Land und Bund
Dem Beginn der Castor-Transporte ist eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bundesebene vorausgegangen. Wir Grüne in NRW und die schwarz-grüne Landesregierung haben sich dafür eingesetzt, die Brennelemente weiterhin in Jülich zu lagern und dort ein neues Zwischenlager zu errichten.
Das Land NRW hat hierfür geeignete Flächen bereitgestellt und damit seinen Beitrag geleistet. Die zuständigen Bundesministerien haben diese Lösung jedoch nicht unterstützt – weder die für Forschung und Finanzen zuständigen Ministerien unter FDP-Führung in der vorherigen Bundesregierung noch die entsprechenden Ressorts in der aktuellen Bundesregierung unter CDU und SPD. Das bedauern wir sehr, denn ein Neubau in Jülich hätte die jetzigen Transporte überflüssig gemacht.
Das Zwischenlager in Jülich hat seit über einem Jahrzehnt keine Genehmigung
Die Castoren enthalten hochradioaktive Brennelemente aus dem früheren Forschungsreaktor in Jülich. Diese wurden bislang in einem Zwischenlager am Standort Jülich aufbewahrt. Für dieses Lager hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) jedoch keine weitere Genehmigung erteilt. Bereits seit 2014 besteht deshalb eine Räumungsanordnung für das Lager, das seit 2013 formell ungenehmigt ist. Vor diesem Hintergrund hat das BASE die Transporte nach Ahaus genehmigt, um eine genehmigte Zwischenlagerung sicherzustellen.
Die Entscheidung über die Genehmigung der Castor-Transporte liegt allein beim Bund
Zuständig ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit untersteht.
Bei der Transportgenehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Das bedeutet: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Genehmigung erteilt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte hierauf keinen politischen Einfluss. Die Landesatomaufsicht war lediglich im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme beteiligt.
Der Umweltverband BUND hatte versucht, die Genehmigung gerichtlich zu stoppen, doch letztinstanzlich hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag Anfang März 2026 jedoch abgelehnt.
Bund lehnt Neubau in Jülich ab
Der Bund ist Mehrheitsgesellschafter der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) und trägt damit die Hauptverantwortung. Ein Neubau eines Zwischenlagers allein aus Landesmitteln wäre finanziell nicht leistbar und würde auch den Zuständigkeiten nicht gerecht.
Ein Verbleib der Brennelemente in Jülich wäre nur möglich gewesen, wenn entweder das bestehende Lager erneut genehmigt worden wäre oder der Bund den Neubau eines neuen Lagers unterstützt hätte. Beides hat das BASE ausgeschlossen. Deshalb muss das bestehende, ungenehmigte Lager nun geräumt werden.
Es braucht endlich eine langfristige Lösung
Klar ist: Deutschland braucht endlich eine tragfähige, langfristige Lösung für den Umgang mit hochradioaktivem Atommüll. Auch mit Blick auf das Zwischenlager Ahaus, dessen Genehmigung wie an anderen Standorten voraussichtlich ausläuft, lange bevor ein Endlager zur Verfügung steht.
Der Bund steht in der Verantwortung, zeitnah ein belastbares Gesamtkonzept für die Zwischen- und Endlagerung vorzulegen, das weitere vermeidbare Castor-Transporte künftig ausschließt.
Bislang ist nicht absehbar, wie viele einzelne Transporte notwendig sein werden, um alle 152 Castoren nach Ahaus zu bringen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Transporte über eine lange Zeit hinziehen werden.
Weitere Informationen zu den Hintergründen findet Ihr im FAQ des NRW-Wirtschaftsministeriums.
Bei Rückfragen stehe ich oder unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Klimaschutz, Energie, Atom und Bergbau, Tobias Austrup, gern zur Verfügung.
