Bürgerrechte sollen gestärkt werden

Landtag Aktuell

In mehreren Bundesländern und auf Bundesebene ist die Individualverfassungsbeschwerde bereits in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben. Wir wollen, dass dieses Recht auch den Bürger*innen in NRW verfassungsrechtlich abgesichert zur Verfügung steht.

Deswegen haben wir im Juli vergangenen Jahres gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht vor sowohl die Individualverfassungsbeschwerde, als auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung zu verankern.

CDU und FDP haben dies bislang abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen wollten eine einfach-gesetzliche Regelung der Individualverfassungsbeschwerde. Eine solche Regelung wird aber unserer Ansicht nach der Bedeutung der beiden Klagearten nicht gerecht. Denn sie könnten dann mit einer einfachen Mehrheit im Parlament wieder abgeschafft werden. Verfassungsänderungen bedürfen dagegen immer einer Zweidrittelmehrheit.

Nach mehreren Beratungen, sowie einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss hat Schwarz-Gelb im Ausschuss nun doch noch unsere Forderung nach Festschreibung der Klagearten in der Verfassung unterstützt. In der Plenarsitzung am Mittwoch wird über das Gesetz zur Änderung der Verfassung in zweiter und dritter Lesung abgestimmt. Wir hoffen, dass CDU und FDP auch hier zustimmen, um so die Bürgerrechte zu stärken.

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