Betreuungsgeld

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
lange haben wir politisch die Einführung eines Betreuungsgeldes bekämpft. Dennoch wurde es beschlossen und muss nun durch die Verwaltungen umgesetzt werden. Das Landeskabinett hat daher die angefügte Verordnung beschlossen, zu der noch der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zu hören ist. Mit Änderungen ist aber nicht mehr zu rechnen.
Wesentlicher Inhalt der Verordnung ist, dass – analog zum Elterngeld – die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgabe umsetzen müssen (siehe § 1, Absatz 2). Dort sind die bereits vorhandenen Elterngeldstellen zuständig, die ja häufig bei den Jugendämtern angesiedelt sind.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben im Anhörungsverfahren zu der Verordnung durch die Landesregierung die Auffassung vertreten, dass durch den hohen Verwaltungsaufwand ein finanzieller Belastungsausgleich gemäß Konnexitätsgebot der Landesverfassung notwendig sei. Das ist aber nicht sicher, da die Prognose der Kommunalen Spitzenverbände (4,7 Millionen Euro) die Konnexitätsgrenze (4,46 Millionen Euro) nur leicht überschreitet. Daher haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbart, eine Kostenfolgeabschätzung anhand der bis 1. August 2014 gewonnenen konkreten Erkenntnisse aus der Praxis vorzunehmen. Gegebenenfalls müsste dann ein Belastungsausgleich vorgenommen werden. All dies ist in Absatz 4 der angefügten Verordnung geregelt.
Es ist schon sehr ärgerlich, das Betreuungsgeld umsetzen zu müssen und das auch noch für Kosten in Millionenhöhe. Auch dem Land werden durch Wahrnehmung der Aufsicht mit Sicherheit Kosten entstehen.
Es wäre in der ja andauernden politischen Auseinandersetzung um das Betreuungsgeld, aber auch vor den Hintergrund der Konnexitätsfrage sicher hoch interessant, einmal von den örtlich zuständigen Verwaltungen zu erfahren, mit welchen Kosten sie für den Vollzug des Betreuungsgeldes rechnen. Wir haben daher für die Fraktionen in den Städten und Kreisen die angefügte Musteranfrage entworfen. Über die Zusendung der Beantwortung würde ich mich freuen.
Letzte Info: Im Wege der politischen Kompromissfindung hat schwarz-gelb den möglichen Einsatz des Betreuungsgeldes + 15 Euro für zusätzliche Altersvorsorge oder „Bildungssparen“ beschlossen. Das entsprechende „Betreuungsgeldergänzungsgesetz“ ist im Bundestag nach wie vor nicht beschlossen, soll aber am 1. August ebenfalls in Kraft treten und vollzogen werden. Der Gesetzentwurf (Drucksache 17/11315) macht nicht einmal eine Aussage dazu, was z.B. „Bildungssparen“ ist. Soviel zur Arbeitsweise dieser Bundesregierung.
Mit herzlichen Grüßen
Andrea Asch

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