Berufliche Bildung und Interreligiöser Dialog – November 2014

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
mit diesem Newsletter möchte ich Sie und euch über aktuelle Entwicklungen aus meinen Bereichen der beruflichen Bildung und des interreligiösen Dialogs informieren.
Fragen oder Anregungen gern an mein Büro, Telefon 0211 884 2823 Mail: Ali.Bas@landtag.nrw.de

Aufstieg durch Bildung in den Berufskollegs in NRW

„Die erfolgreiche Arbeit der Berufskollegs ist Garant für die Realisierung von gesellschaftlicher Teilhabe für alle jungen Menschen und für die Sicherung des dringend erforderlichen Fachkräftenachwuchses….Unsere Berufskollegs können eben beides: eine gute duale Ausbildung sowie Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife.“
(Ministerin Sylvia Löhrmann am 29.1.2014 im Landtag NRW)
Wir Grünen wollen den Aufstieg durch Bildung auch im Bereich der beruflichen Bildung erleichtern, die Zugangsmöglichkeiten zu Bildung verbessern und die Inklusion in der beruflichen Bildung voranbringen.
Dabei streben Landtagsfraktion und Landesregierung einen möglichst breiten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsens an.

1.1 Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir im Juni 2014 die Voraussetzungen geschaffen.

Es wird künftig gestraffte Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss oder ohne Ausbildungsverhältnis und zur Berufsvorbereitung im Bereich der Berufsschule und der Berufsfachschule geben. Sie führen zügig zu einem Abschluss und vermitteln gleichzeitig berufliche Kenntnisse. Dabei werden sowohl der abschlussorientierte Charakter des Berufskollegs als auch der Abbau von „Warteschleifen“ in den Vordergrund gestellt.

1.2. Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufskollegs (APO-BK)

Mit der Änderung der APO-BK werden die unter 1.1. beschriebenen Änderungen des Schulgesetzes in die Praxis umgesetzt. Gleichzeitig stellen wir die Weichen für mehr Durchlässigkeit und Flexibilität an den Berufskollegs, wobei alle Bildungsangebote abschlussorientiert sind.
Die Problematik der Sicherung des Berufsschulangebots vor allem im ländlichen Raum wird im Rahmen der APO-BK ebenfalls aufgegriffen. Hierzu hatten wir eine sehr konstruktive Anhörung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Der Prozess der Änderung der APO-BK soll noch im Dezember mit der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW abgeschlossen werden, damit die Regelungen zum neuen Schuljahr 2015/16 wirksam werden können.
Die Details der Änderungen der APO-BK werde ich euch in einem gesonderten Newsletter darstellen und erläutern.

2. Berufliche Bildung im Anforderungsprofil der Wirtschaft

Gespräche mit IHK Münster

Zum regelmäßigen Austausch über aktuelle Fragen der beruflichen Bildung bin ich Ende September mit dem Leiter des Geschäftsbereichs Bildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen, Carsten Taudt zusammengekommen. Hier ging es zum einen um die Umsetzung des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes, aber auch um Fragen der Sicherung der Ausbildung im ländlichen Raum, sowie der interkulturellen Öffnung von Betrieben. Vereinbart ist eine Fortsetzung des Austauschs im Dezember.

3. Transparenz und Verlässlichkeit für religiöse Minderheiten in NRW

Gesetz zur Regelung der Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaftsstatusgesetz) verabschiedet
Das Körperschaftsstatusgesetz regelt Rechte und Anerkennungsverfahren für Religionsgemeinschaften.
Im Rahmen der Integration von Zuwanderern und der nachfolgenden Generationen sowie einer damit verbundenen zunehmenden religiösen Pluralität werden zunehmend auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die nicht dem christlichen Hintergrund entstammen, die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten.  Angesichts der zunehmenden Vielfalt von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterschiedlichster Herkunft und Hintergründe ist es unerlässlich, ein präzises und differenziertes Regelungswerk für den Umgang miteinander aufzustellen.
Dazu in meiner Rede im Parlament: „Das Gesetz schafft aber auch erstmals Transparenz und Verlässlichkeit für alle religiösen Minderheiten in NRW. Es führt aus, welcher Voraussetzungen es bedarf, um den Körperschaftsstatus verliehen zu bekommen. Es führt aber auch aus, was zur Aberkennung des Körperschaftsstatus führen kann.“
Meine Rede siehe http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-65.html#_Toc398297046

4. Neues Bestattungsgesetz ist zum 1.10. in Kraft getreten – Muslimische Friedhöfe jetzt möglich

Auch nicht-christliche Religionsgemeinschaften haben mit dem neuen Bestattungsgesetz  in NRW die Möglichkeit, eigene Friedhöfe zu betreiben. Damit wird diesem Aspekt einer vielfältigen Gesellschaft Rechnung getragen.
Gemeinnützige Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinen in Zukunft möglich sein, einen Friedhof zu betreiben. Davon werden voraussichtlich besonders Musliminnen und Muslime profitieren, die in Nordrhein-Westfalen die drittgrößte Religionsgemeinschaft bilden. Mehr als 1,3 Millionen Musliminnen und Muslime, meist schon in der dritten und vierten Generation und häufig mit deutscher Staatsbürgerschaft, leben in Nordrhein-Westfalen. Trotz hoher Identifikation mit diesem Land bestatten noch viele von ihnen ihre Angehörigen im Herkunftsland. Ziel des neuen Gesetzes ist es die Akzeptanz der Bestattung in NRW zu steigern, aber auch eine unbürokratischere Erledigung der nötigen Formalitäten bei der Überführung zu gewährleisten, insbesondere bei der so genannten Leichenschau. Zudem wird ein Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit festgelegt.
Eine ausführliche Darstellung und Begründung dazu in Entschließungsantrag von Grünen und SPD: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6225.pdf Im März/April 2015 werden meine Kollegin Jutta Velte und ich in Wuppertal eine Besichtigung von Friedhöfen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften vornehmen. Interessierte werden rechtzeitig über unsere kommunalen Verteiler eingeladen.

5. Neosalafismus vor der Haustür oder
Der Umgang mit der Radikalisierung muslimischer Jugendlicher

Im September gingen einige „muslimische“ Extremisten mit gelben Westen mit der Aufschirft „Scharia-Polizei“ durch das nächtliche Wuppertal. Daraufhin folgte ein Aufschrei in den Medien und eine aufgeregte Debatte im Landtag.
Aus meinem Beitrag dazu: „Ich bin auch der Meinung, dass wir das Problem mit gewaltbereiten Salafisten und deren Ideologie, die sich klar gegen die freiheitlich-demokratische Gesellschaft richtet, nicht alleine mit strafrechtlichen Mitteln angehen können. Vielmehr müssen wir auch die zivilgesellschaftlichen Akteure sowohl auf muslimischer Seite als auch auf der gesamtgesellschaftlichen Seite stärken.“ Die Parlamentsdebatte siehe unter http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-67.html#_Toc398724530 Diese Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure wollen wir in einem ersten Schritt durch Aufklärung und Diskussion über Handlungsmöglichkeiten erreichen.
Dazu lade ich euch zu zwei Veranstaltungen an:
Gemeinsam mit Verena Schäffer ein Fachgespräch im Landtag in Düsseldorf am Freitag, dem 28.11. 2014 um 15.30 Uhr:
Verfassungsfeindlicher Salafismus als gesellschaftliche Herausforderung
Siehe http://www.verena-schaeffer.de/termine/fachgesprach-verfassungsfeindlicher-salafismus-als-gesellschaftliche-herausforderung-zur-radikalisierung-junger-musliminnen-und-muslime-in-nrw/ Gemeinsam mit dem Bürgerzentrum Ahlen und dem Islamischen Jugendzentrum Ahlen am Donnerstag, dem 11.12. 2014 um 19.00 Uhr in Ahlen:
Neosalafismus vor der Haustür
Veranstaltung im Bürgerzentrum Schuhfabrik, Königsstr. 9 in Ahlen (siehe Anlage)
Die Veranstaltung in Ahlen legt einen Schwerpunkt auf die kommunalen Handlungsmöglichkeiten.
Ich würde mich freuen, wenn ich euch bei einer der Veranstaltungen begrüßen könnte.
Beste Grüße
Ali Bas

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