Bericht Umsetzung Stärkungspaktgesetz

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das Innenministerium hat heute im Kommunalausschuss über die Umsetzung des Stärkungspaktgesetzes informiert. Den ausführlichen Bericht findet ihr in der Anlage. Der Bericht räumt auf mit den Vorurteilen von CDU und FDP, wonach der Stärkungspakt seine Zielsetzungen nicht erfüllt. Und er macht noch einmal deutlich, dass die eigenen Anstrengungen der Stärkungspaktkommunen zur Lösung ihrer Haushaltsprobleme im Vordergrund stehen:

Kein Fass ohne Boden – Kommunalaufsicht fährt restriktiven Kurs gegenüber den Stärkungspaktkommunen

Die Auszahlung der Hilfen an die Stärkungspaktkommunen erfolgt nur dann, wenn belastbare Haushaltssanierungspläne vorliegen. Im Haushaltsvollzug unterliegen die Gemeinden des Stärkungspakts einer restriktiven Berichtspflicht. So müssen sie zu den Stichtagen im Haushaltsjahr am 1. Dezember, 15. April und 30. Juni Rechenschaft zur Umsetzung der eigenen Sparanstrengungen zu leisten. Gleichzeitig ist zum 30.Juni der Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen. Das Ministerium hat hierzu noch einmal mit Erlass vom 27. Juni 2013 deutlich gemacht, dass Konsolidierungshilfen verwirkt werden, wenn der Jahresabschluss nicht vorgelegt wird.
Nach der Ende letzten Jahres vorgenommenen Neuberechnung der Stärkungspakthilfen hat es Gewinner und Verlierer gegeben. Verliererkommunen wie Wuppertal oder Oberhausen (- 10,9 Mio. Euro bzw. – 12,8 Mio. Euro) sind noch stärker gefordert. Auch hier gilt der Grundsatz: Durch eigene Konsolidierungsleistungen sind die Mindereinnahmen zu kompensieren.
Zum Stichtag 31. Oktober 2013 sind die Haushaltssanierungspläne (HSP) der pflichtig teilnehmenden Gemeinden des Stärkungspakts (Stufe 1) bis auf zwei Fälle genehmigt worden. Die Sanierungspläne der freiwillig teilnehmenden Gemeinden (Stufe 2) sind in allen Fällen Genehmigungen erteilt worden. Auch die in 2012 noch nicht genehmigten Haushaltssanierungspläne der Gemeinde Nideggen, der zwischenzeitlich ein Landesbeauftragter an die Seite gestellt wurde, und der Stadt Oer-Erkenschwick sind mittlerweile genehmigt worden. Die deswegen zurückgehaltenen Konsolidierungshilfen für das Jahr 2012 sind inzwischen ausgezahlt worden.
Für das Jahr 2013 sind bis zum 31. Oktober 2013 bisher lediglich rund 355 Mio. Euro der veranschlagten 465 Mio. Euro für die Stufe 1 und 2 ausgezahlt worden. Hintergrund war die Situation in den Städten Altena, Gelsenkirchen, Gummersbach, Hagen, Marsberg, Nideggen und Oberhausen. Diese haben für 2013 bisher keine Konsolidierungshilfen erhalten, weil die vorzulegenden Hauhaltsanierungspläne z.T. verspätet eingereicht worden sind und/oder die Prüfung der Haushaltssanierungspläne noch nicht abgeschlossen ist.
Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW hat diverse Informationen zu den Haushaltsanierungsplänen der Stärkungspaktkommunen zusammen gestellt, die ihr einer weiteren Anlage entnehmen könnt.

Der Stärkungspakt wirkt – Konsolidierungsergebnisse erarbeitet – erste Erfolge sind sichtbar!

In 2012 hatten die 61 am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden Verbesserungen in Höhe von 373 Mio. € erreicht. Geplant waren 372 Mio. Euro, d.h., dass Konsolidierungsziel für 2012 wurde mehr als erreicht. Zwei Drittel des gesamten Konsolidierungsvolumens wurde dabei von den 34 Kommunen der Stufe 1. In den 27 Gemeinden der zweiten Stufe (freiwillig teilnehmende Kommunen) ist das Einsparvolumen mit rund 123 Mio. Euro deutlich geringer bzw. blieb um 16 Mio. € hinter den Planwerten zurück. Hintergrund ist der spätere Beginn der Konsolidierung der Stufe 2- Kommunen.
87 Prozent der Haushaltsverbesserungen wurden strukturell erreicht, lediglich 13 Prozent durch Hebesatzerhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer
Dies zeigt eine Auswertung der Haushaltszahlen der Stärkungspaktkommunen für das Jahr 2012.

Finanzmittelsaldo und Kassenkredite sinken

Die positive Entwicklung lässt sich an der Verbesserung des kommunalen Finanzsaldos in den Stärkungspaktkommen ablesen:
2010:  – 1.468 Mio. Euro bzw.  – 284 Euro je Einwohner
2011:  –    626 Mio. Euro bzw.  – 121 Euro je Einwohner
2012:  –    415 Mio. Euro bzw.  –   81 Euro je Einwohner
Die pflichtig teilnehmenden Gemeinden erzielen sogar einen leichten Finanzmittelüberschuss. Auch bei den freiwillig teilnehmenden Kommunen geht der negative Finanzsaldo zurück. Das Wachstum der Liquiditätskredite (= „Dispo-Kredite“ der Kommunen zur Finanzierung des laufenden Aufwandes) hat sich seit dem Start des Stärkungspaktes in 2011 stark verlangsamt. Während die Liquiditätskredite der 61 am Stärkungspakt  teilnehmenden Gemeinden im Jahr 2010 noch um 1660 Mio. Euro oder 334 Euro je Einwohner gestiegen sind, betrug der Zuwachs in 2012 noch 446 Mio. EUR oder 103 Euro je Einwohner. In den 34 pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen ist der Rückgang der Netto-Kreditaufnahme noch stärker ausgefallen. U.a. ein Effekt des Stärkungspaktes.
Liebe Freundinnen und Freunde,
die beiden positiven Botschaften zum Stärkungspakt – die Halbierung der Solidaritätsumlage (s. Kommunalinfo vom 12.11.2013) sowie des ersten ausführlichen Berichts zum Umsetzungsstand – zeigen deutlich, dass die Gesamtkonzeption der rot-grünen Politik der Sanierung der Kommunalfinanzen wirkt. Das Land nimmt die Rolle als Partner der Kommunen ernst. Das ist ein deutlicher Unterschied zur vorherigen Regierung von CDU/FDP. Nun hoffen wir auch, dass der Bund sich weiter engagiert und notwendige Entlastungen von Ländern und Kommunen vornimmt.  Die Übernahme von Soziallasten im Bereich der Kosten der Unterkunft und der Eingliederungshilfe sind wichtige Forderungen aus NRW und sollten unbedingt Eingang in das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung finden.
Bei Rückfragen stehe ich euch gerne zur Verfügung, ebenso wie Rainer Lagemann, unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik (Telefon 0211-8842561, Rainer.Lagemann@landtag.nrw.de).
Mit grünen Grüßen

Mario Krüger
Kommunalpolitischer Sprecher
www.mario-krüger.de